15.05.2020

Apple kauft Startup nextVR – und könnte somit bald AR- und VR-Brillen verkaufen

Marktbeobachtern zufolge könnte Apple nach dem Kauf von nextVR um kolportierte 100 Millionen Dollar ab 2022 AR- und VR-Brillen anbieten.
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Apple kauft NextVR, welches bereits Spiel der deutschen Bundesliga live in VR übertrug.
Apple kauft NextVR, welches bereits Spiel der deutschen Bundesliga live in VR übertrug. (c) PRNewsFoto/NextVR

Apple hat die Übernahme von NextVR – einem Startup, das Sport- und andere Inhalte für Virtual-Reality-Headsets anbietet – bestätigt. Das berichtet unter anderem Bloomberg, nachdem zuvor bereits 9to5Mac darüber geschrieben hatte. Ein epliziter Kaufpreis wurde nicht genannt, im April hatte 9to5Mac jedoch einen Betrag von 100 Millionen Dollar genannt, über den verhandelt werde.

NextVR kooperiert mit Sportligen einschließlich der National Basketball Association und Unterhaltungsnetzwerken wie Fox Sports.  Das Startup liefert Inhalte für mehrere bestehende VR-Headsets, darunter Oculus von Facebook, sowie Geräte von Sony, HTC und Lenovo. Das Startup verfügt zudem über Expertise im Bereich Live-Streaming in VR – was gerade in Zeiten des Corona-Lockdown ein interessantes Feld ist. Unter anderem wurde schon 2016 die Eröffnung der deutschen Bundesliga übertragen.

Die Website des Unternehmens ist derzeit leer, bis auf eine kleine Bekanntgabe: „NextVR schreitet in eine neue Richtung“, heißt es dort:
„Vielen Dank an unsere Partner und Fans auf der ganzen Welt für die Rolle, die Sie beim Aufbau dieser großartigen Plattform für Sport-, Musik- und Unterhaltungserlebnisse in der virtuellen Realität gespielt haben.“

Apple könnte mit NextVR auf AR- und VR-Inhalte setzen

Die Übernahme könnte Apple bei der Entwicklung von VR- und AR-Headsets mit dazugehöriger Software und Inhalten unterstützen. „Dieser Zukauf ist perfekt“, titelte dazu unter anderem „Der Aktionär„. Das deutsche Finanzmedium bezieht sich dabei wiederum auf einen Artikel des US-Mediums „The Information“, laut dem Apple bereits 2022 das Headset herausbringen könnte, dass AR- beziehungsweise VR-tauglich ist. Damit würde man unter anderem einen Großangriff gegen Facebook und dessen VR-Brille Oculus starten.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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AI Summaries

Apple kauft Startup nextVR – und könnte somit bald AR- und VR-Brillen verkaufen

  • Apple hat die Übernahme von NextVR – einem Startup, das Sport- und andere Inhalte für Virtual-Reality-Headsets anbietet – bestätigt.
  • Ein epliziter Kaufpreis wurde nicht genannt, im April hatte 9to5Mac jedoch einen Betrag von 100 Millionen Dollar genannt, über den verhandelt werde.
  • Das Startup liefert Inhalte für mehrere bestehende VR-Headsets, darunter Oculus von Facebook, sowie Geräte von Sony, HTC und Lenovo.
  • Unter anderem wurde schon 2016 die Eröffnung der deutschen Bundesliga übertragen.

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  • Das Startup liefert Inhalte für mehrere bestehende VR-Headsets, darunter Oculus von Facebook, sowie Geräte von Sony, HTC und Lenovo.
  • Unter anderem wurde schon 2016 die Eröffnung der deutschen Bundesliga übertragen.

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