03.02.2023

Apple erreicht Meilenstein von 935 Millionen bezahlten Abonnements

Apple hat einen bedeutenden Meilenstein erreicht, indem es 935 Millionen bezahlte Abonnements für seine Produkte und Dienstleistungen angekündigt hat.
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Apple hat eine bemerkenswerte Ankündigung gemacht, dass es jetzt 935 Millionen bezahlte Abonnements hat und damit ein Führer in der Tech-Branche ist. Dies markiert eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr und ist ein Beweis für die Beliebtheit und den Erfolg des Unternehmens.

Das Angebot an Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens, einschließlich iPhone, iPad, Mac, Apple TV, Apple Music und Apple Arcade, haben alle zu diesem Wachstum beigetragen. Apples Engagement für Innovation und hochwertige Produkte und Dienstleistungen hat das Unternehmen zu einer vertrauenswürdigen Marke für Millionen von Kunden auf der ganzen Welt gemacht.

Der Erfolg von Apple kann auch auf sein starkes Ökosystem zurückgeführt werden, das es Kunden einfach macht, auf Produkte und Dienstleistungen zuzugreifen und zu nutzen. Zum Beispiel können Kunden mit Apple Music auf über 70 Millionen Songs und Playlists zugreifen, während Apple Arcade über 100 Spiele bietet, die auf jedem Apple-Gerät gespielt werden können.

Neben den Abonnementdiensten bleibt der App Store von Apple einer der größten und erfolgreichsten weltweit, mit über 2 Millionen Apps zum Download. Dies hat das iPhone und das iPad unglaublich beliebt gemacht, da Kunden auf eine große Auswahl an Apps und Spielen zugreifen können, die ihre Erfahrung verbessern.

Apple hat sich auch der Datenschutz- und Sicherheit verpflichtet, was ihm das Vertrauen von Millionen von Kunden eingebracht hat. Das Unternehmen hat strenge Maßnahmen implementiert, um die persönlichen und finanziellen Informationen seiner Kunden zu schützen und ist damit eine sichere und geschützte Plattform für Online-Transaktionen.

Die finanziellen Ergebnisse des Unternehmens waren ebenfalls beeindruckend, mit Quartalsgewinnen, die den Erwartungen übertreffen. Dies hat zu einem Anstieg des Aktienkurses geführt und das Unternehmen zu einem der wertvollsten der Welt gemacht.

Zusammenfassend ist die Ankündigung von Apple, 935 Millionen bezahlte Abonnements zu haben, ein Beweis für seine Beliebtheit und seinen Erfolg. Mit seinem Engagement für Innovation, seinem starken Ökosystem und seiner Verpflichtung zu Datenschutz und Sicherheit ist es keine Überraschung, dass das Unternehmen ein Führer in der Tech-Branche geworden ist.

Quelle: TechCrunch

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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