14.01.2022

applaus.schule: So digitalisiert ein Startup aus NÖ Musikproben

Applaus.schule möchte das Erlernen von Musikinstrumenten sowie die Zusammenarbeit zwischen Musikbegeisterten digitaler, nachhaltiger und einfacher gestalten.
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Das applaus.schule Team
Das applaus.schule Team | © applaus.schule

Auch die Musikbranche ist in der digitalen Welt angekommen – zumindest sagen das die applaus.schule Gründer Andreas Pabst und Richard Haller. Mit seiner digitalen Musik-Lernplattform möchte das Niederösterreichische Startup den Präsenzunterricht für Musiklehrende und -lernende nachhaltiger gestalten.

Die Aufbereitung von Noten, Videos, Audioaufnahmen und Hausübungen soll dabei über die Cloud-Technologie mit vielen Spezialfunktionen erfolgen. “Applaus.schule ist das erste umfassende digitale Paket, welches komplementär den Präsenz-Musikunterricht unterstützt”, so die Gründer:innen. Die Plattform soll für heranwachsende Talente als digitales Werkzeug für die tägliche Praxis dienen. 

All-in-one-Lösung für Musiker:innen

Die Idee entstand, als die Musikbranche während der Corona-Pandemie sich in der Online-Welt adaptieren musste. Der anfängliche Ansatz zum Online-Musikunterricht war eher chaotisch: Video-Call und Dokumentenaustausch fanden mit unterschiedlichen Tools statt. Das aus Software-Entwicklern und Hobby-Musikern bestehende Team merkte schnell: Es braucht eine digitale Komplett-Lösung.

So wurde die Cloud-Lösung applaus.schule im Frühling 2021 gegründet. Das Ziel: Musikschüler:innen beim Erlernen eines Instruments über den gesamten Prozess digital zu unterstützent. Die für Lehrende kostenlose Plattform ermöglicht digitales und nachhaltiges Erstellen, Verwalten sowie Archivieren von Lernunterlagen. Zudem können Musiklehrer:innen die Plattform auch für die Gründung ihrer eigenen Online-Musikschule nutzen. Musikschaffende und Schüler:innen, welche die Plattform für Übungszwecke nutzen, bezahlen monatlich eine kleine Gebühr oder werden über die Lizenz ihrer Institution abgedeckt. 

“Alleine in Österreich gibt es mehr als 200.000 Musikschüler:innen, in Deutschland etwa 1,4 Millionen. Dieser gesamten Branche bieten wir ein digitales Werkzeug für den täglichen Gebrauch”, sagt Geschäftsführer Haller. Von Originalaufnahmen als Audio- oder Videodateien über Zusatz-Notiz-Features bis hin zum digitalen Notenblatt: Die Plattform bietet eine Komplettlösung für den digitalen Austausch sowie die zeitgleiche Darstellung von Übungsmaterialien zwischen Musiklehrer:innen und – schüler:innen. 

Fokus auf Weiterentwicklung

Für ihre geplante Expansion in weitere DACH-Länder sowie für die dafür notwendigen Marketingaufgaben sind die Co-Founder auf der Suche nach einem Marketingspezialisten.  Zudem denkt das Startup eine Expansion in weitere europäische Märkte nach. 

Ausgewählte User:innen sowie Partnerinstitute konnten die Plattform seit Dezember 2021 schon nutzen. Nun wollen die Gründer laufend neue Features entwickeln. Für 2022 ist eine Band-Funktion mit zeitgleichen Probe-Tools geplant. Auch eine Seminar-Funktion, welche als Tool für regelmäßige Musiker:innen-Seminare genutzt werden kann, soll bald auf der Plattform verfügbar gemacht werden.

“Was noch kommt, ist eine YouTube-Sendung mit bekannten Musiker:innen, mit dem Ziel, dass User:innen die Tips und Tricks der Profis auf unserer applaus.schule Plattform ausprobieren und lernen können”, sagt Haller. 

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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