14.10.2015

App UniSpotter: Das richtige Studium finden à la Tinder

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(c) UniSpotterApp, Das Team: Christoph Trost, Verena Mai und Roger Kerse

Die momentan vorhandenen Studienführer sind veraltet und unsexy, findet Verena Mai. Dem Brutkasten erzählt sie, wie sie auf die Idee der App „UniSpotter“ gekommen ist und was das Programm zu bieten hat.

Nach der Matura sind Viele erst einmal ratlos: Studieren, ja, aber was genau? Voreilige Entscheidungen führen zu überlaufenen Studienrichtungen und zahllosen Studienabbrechern. Ärgerlich auch, wenn man Jahre verliert, weil man sein Studium mehrfach wechseln muss, bis das passende dabei ist. Kein Wunder, denn bisher muss man sich Informationen zum Studienangebot mühsam zusammenklauben.

Verena Mai kennt das aus eigener Erfahrung: „Ich bin die erste aus meiner Familie, die studiert“, erzählt die junge Gründerin im Gespräch mit dem Brutkasten. „Ich hatte ganz falsche Vorstellungen vom Studium und auch niemanden gekannt, der schon studiert“. Aus diesem Problem heraus hat Mai eine Geschäftsidee entwickelt und gemeinsam mit Christoph Trost und Roger Kerse „UniSpotter“ gegründet. Kennengelernt hat sich das internationale Team in Frankreich im Rahmen der „European Innovation Academy“, bei der jedes Jahr 500 Studenten aus aller Welt bei der Entwicklung von Startup-Ideen unterstützt werden.

Tinder und Instagram: Studienorientierung soll Spaß machen

„Bisher funktioniert die Studienorientierung meist über Google“, erklärt Mai. „Man muss da schon recht genau wissen, wonach man sucht beziehungsweise, welche Fragen man stellen muss“. Im UniSpotter, der als App umgesetzt wird, sind diese Fragen bereits vorgegeben. Dazu haben die Gründer viele Gespräche mit ihrer Zielgruppe geführt und insgesamt über 200 Schüler und Studenten befragt. „Wir haben neun Faktoren identifiziert, die für die Studienwahl entscheidend sind“, so Mai.

(c) UniSpotterApp, Nach rechts oder links wischen - ein erprobtes Prinzip.
(c) UniSpotterApp, Nach rechts oder links wischen – ein erprobtes Prinzip.

Die App startet mit einem Fragebogen: hat man Interesse an einem Auslandssemester, einer großen oder kleinen Uni, will man nebenbei Arbeiten, ist man bereit, für das Studium etwas zu bezahlen? Das Ergebnis ist dann eine Auswahl von 50 Studienprorammen (aus derzeit 2000). „Uns war wichtig, dass der Prozess nicht nur einfach ist“, sagt Mai, „er soll auch Spaß machen“. Deshalb erfolgt die weitere Einschränkung nach dem Prinzip der Dating-App Tinder: je nachdem, in welche Richtung man wischt, gefällt oder missfällt der Vorschlag.  Das Lieblings-Feature der Co-Founderin ist die Instagram-Integration: „So können wir ein aktuelles Bild von der jeweiligen Uni vermitteln“, sagt Mai.

Anfang November wird die App verfügbar sein – sowohl für iPhones, als auch für Android. Bisher finanziert sich das Startup nur über privates Geld und die Uni-Gründer-Förderung INiTS. Ob oder wann Investoren an Bord geholt werden, will Mai noch nicht verraten.

Unis sollen Studenten wählen können

Dafür sind die drei Gründer bereits in Gesprächen mit einigen Unis und Fachhochschulen. Erste Kooperationen werden sich auf das Zur-Verfügung-Stellen von Daten beschränken. Später sollen sich Unis über die App aber auch passende Studenten aussuchen können – quasi ein neuer Zugang zum Thema Auswahlverfahren. „Da gibt es großes Interesse“, sagt Mai, „etwa von der Lancaster University“. Die App wird von Beginn an nur auf Englisch zur Verfügung stehen, zunächst sind aber nur österreichische Studienprogramme enthalten. Der nächste Markt wird wahrscheinlich Deutschland sein, verrät Mai. „Da sprechen wir dann plötzlich nicht von 2000 Programmen, sondern 20.000“. Das Ziel ist es, die App zumindest europaweit anzubieten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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