08.11.2015

App-Launch von Educado: Effektiver lernen und dabei Gutes tun

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© educado: Die Gründer Andrej Klimscha und Simon Monihart.

In der Schule und im Studium versuchen junge Menschen viel Stoff innerhalb kürzester Zeit zu verinnerlichen. Vielen Studierenden fällt das Lernen dabei oft schwer und das wirkt sich auch auf die Note aus. Manchmal ist daran einfach die falsche Lernmethode schuld. Die App educado möchte dies ändern.

Noch bevor Co-Gründer Andrej Klimscha Student der Zahnmedizin wurde, klagten ihm ältere Freunde ihr Leid: Die Studenten hatten Schwierigkeiten die Unmengen an Stoff, die sie für Prüfungen zu lernen hatten, zu bewältigen. Das Problem fesselte den jungen Mann und deshalb begann er, verschiedene Lernmethoden zu erforschen und zu testen.

Dabei stellte er fest, dass schon kleine Veränderungen im Lernablaufs zum Lernerfolg führen könnte. Etwa, wenn man anstatt zu sitzen, seinen Lernstoff im Stehen wiederholt.

Das Geheimnis liegt im Gehirn des Menschen: Rechte und linke Gehirnhälfte entwickeln sich nicht nur unterschiedlich, sondern besitzen auch unterschiedliche Fähigkeiten. Ist einem dies beim Lernen bewusst, kann man gezielt ganzheitlich vernetzt lernen und größere Erfolge erzielen.

„Je unterschiedlicher du dir den Lernstoff aneignest, desto vielfältiger ist dein Zugriff auf Erlerntes“, Educado Co-Gründer Andrej Klimscha.

Mit seinem Co-Founder Simon Monihart hat der 24-Jährige Student die App educado entwickelt. Auch ihre Website www.educado.world ist inzwischen online. Via App kann man auf 18 unterschiedliche Lernmethoden zugreifen, die beide Gehirnhälften aktivieren sollen. „Ziel ist es, sowohl die visuellen, auditiven und kinästhetischen Sinne beim Lernen zu fordern. Das funktioniert besser, indem du jedes Mal, wenn du deinen Lernstoff wiederholst, eine neue Lernmethode verwendest“, meint Klimscha im Gespräch mit dem Brutkasten. Dabei kann der Lernende die nächste Lernmethode in der interaktiven App „erwürfeln“.

Spenden an UNICEF

Klimscha hat über drei Jahre die unterschiedlichen Lernmethoden zusammen mit Studenten getestet. „Je unterschiedlicher du dir den Lernstoff aneignest, desto vielfältiger ist dein Zugriff auf Erlerntes“, stellte er dabei fest.

Die kostenlose App wird über Werbungen finanziert, 10 Prozent aller Einnahmen gehen allerdings an UNICEF Österreich, die das Geld für weltweite Bildungs-Projekte verwenden. Somit soll man mit der Verwendung von educado nicht nur den eigenen Lernerfolg verbessern, sondern anderen Menschen den Zugang zu Bildung überhaupt erst ermöglichen. Der soziale Gedanke hinter educado war auch Auslöser für Monihart, wieso er seinem Cousin bei der Entwicklung von Beginn an helfen wollte.

Für die beiden Gründer steht auch der Community-Aspekt im Vordergrund: Wenn jemand eine besonders gute Lernmethode gefunden hat und glaubt, dass diese auch anderen Paukenden helfen könnte, kann er mit educado direkt in Kontakt treten. Wird die Lernmethode in die App aufgenommen, wird sie nach dem Einreicher benannt, sofern er dies möchte. Denn den Methoden wurden Namen zugewiesen.

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© educado

„Meine Lieblingsmethode heißt „Schauspieler“, sie ist auch die erste, die ich ausprobiert habe“, erzählt Klimscha, der in der Schule ungern lernen wollte. „Es erstaunt mich immer wieder, dass unser Gehirn so riesige Informationsmengen aufnehmen kann. Wir wollen mit educado das Lernen noch einfacher machen“.

Es ist kein Geheimnis, dass großer Stoff meist nur durch konstantes Wiederholen gefestigt werden kann. Mit den richtigen Lernmethoden auf educado möchten die beiden Gründer helfen, Zeit zu sparen. Zeit, die man in die Freizeit investieren kann. Oder in das nächste Kapitel im Lernstoff.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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