31.10.2022

App-Business: Fünf Mythen und ihre Auflösung

Apps bieten für Startups, KMU und Einzelunternehmer:innen große Geschäftschancen – auch im kleinen Stil. Das meint Paul Dyrek, CEO von deineseite.at und entlarvt die oft fatalen und teuren Irrtümer im App-Business.
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Apps, Mythen über Apps, wie mit App Geld verdienen, wie mit Apps Geld verdienen
(c) DeineSeite.at - Paul Dyrek, CEO der App-Entwicklungs-Agentur und des Startup-Accelerators deineseite.at

Sie helfen uns beim Aufwachen, beim Kochen, bei ToDos, bei der Freizeitplanung, bei Fitness, beim Steuern von Smart Home und bei Finanzen: Die App ist aus dem Alltag längst nicht mehr wegzudenken.

App-Downloads 2021: 140 Milliarden Mal

Im Jahr 2021 wurden weltweit rund 140 Milliarden Apps heruntergeladen. (2019: 120 Mrd. Downloads). Der durch Apps generierte Umsatz stieg im Jahr 2021 global um 20 Prozent auf 135 Milliarden US-Dollar.

Mit Apps verbinden viele Unicorns mit millionenschweren Exits. Laut Paul Dyrek, Gründer und CEO der App-Entwicklungs- und Digitalagentur deineseite.at, bieten jedoch Apps gerade für kleine Unternehmen, Startups und sogar für EPUs enormes Potenzial.

Der Founder berät gemeinsam mit seinem Team diese Zielgruppen bei der App-Umsetzung und ist auch als Business Angel und Erstinvestor tätig.

„Immer wieder kommen Leute mit Ideen zu Apps zu mir – manches ist sinnlos oder nicht unternehmerisch gedacht“, sagt er. Und weiß mit seiner Erfahrung, dass sich um das App-Business einige Mythen und Irrtümer ranken, mit denen er aufräumen will.

Mythos 1: Für eine App brauchst du einen Groß-Investor

Viele Apps stammen von kleineren Entwicklerstudios oder kleinen Unternehmen – und die seltensten davon seien mit millionenschweren Investments gesegnet. Paul Dyrek hat eine Studie unter seinen rund 250 App-Kund:innen durchgeführt.

Die Ergebnisse: Nur fünf Prozent haben einen Investor an Bord. Im Schnitt setzen jene, die vor zwei Jahren mit ihrer App gestartet haben, 9.255 Euro im Monat um, Apps mit Start vor drei Jahren liegen bei 17.950 Euro Monatsumsatz.

Die Kosten für die App-Entwicklung betragen im Schnitt 30.000 Euro, aber: „Spätestens nach zwölf Monaten haben sich die Kosten amortisiert. Wir hatten auch schon Kund:innen mit nur 7.000 Euro Kosten“, sagt Dyrek.

Groß-Investoren würden oft Millionen in vielversprechende App-Startups stecken – vor allem in ein globales Rollout und Marketing, weiß er.

Und sagt: „Diesen Return on Investment müssen die Startups erst erwirtschaften – das erzeugt viel Druck. Gleichzeitig geben sie Unternehmensanteile und Entscheidungsmacht an Investoren ab. Aber, man benötigt kein Mega-Investment, sondern vor allem ein fundiertes Geschäftsmodell.“

Dyrek selbst investiert bis zu 50.000 Euro in seine App-Kunden, wenn die Geschäftsidee lohnend scheint. „Wir prüfen jede App-Idee auf Herz und Nieren und entwickeln mit unseren Kund:innen das passende Geschäftsmodell dazu – das kann auch von der Ursprungsidee abweichen“, sagt er.

Mythos 2: Eine App ist ein Geschäftsmodell

Laut Dyrek herrscht hier Verwechslungsgefahr: „Eine App allein ist noch kein Geschäftsmodell, sondern hat das Potenzial, eines zu werden“, sagt er. „Unser Smartphone ist inzwischen längst ein erweiterter Körperteil, eine App muss sich also intuitiv und natürlich in den Lebensalltag einfügen“,

Ansätze zur Umsatzgenerierung gebe es verschiedene. Über die End-User selbst lasse sich eher kein Geld verdienen, meint er.

„Wir wurden so sozialisiert, dass Apps prinzipiell kostenlos sind“, weiß der App-Experte und favorisiert prinzipiell das Freemium-Modell, also eine kostenlose App mit In-App Käufen: „Zusätzlicher Umsatz kann über Sponsoren und Kooperationspartner etwa via Affiliate-Marketing kommen.“

Mythos 3: Eine App rentiert sich erst mit Millionen User:innen

Sofort mehrere Sprachen und ein internationales Rollout? Das sei Dyrek nach anfangs nicht nötig. „Viele Apps bauen künstliche User-Blasen auf – mit Millionen Usern, die gar keinen Bedarf haben und bald wieder abspringen. Das sind Riesensterne, die rasch verglühen. Dann hat man womöglich sehr viel Geld in Personal und Standorte investiert“, so der studierte Astrophysiker.

Er ergänzt: „Apps beziehen sich meist auf bestimmte Communities – und die findet man immer auch regional. Es ist oft besser, mit einer Region zu starten und nach und nach auf andere auszuweiten, als zu breit zu streuen“, rät er. „Auch Apps, die Nischen-Interessen bedienen, können sehr lohnend sein. Dann bringt man es zwar nur auf wenige hundert oder tausend User, aber immerhin auch auf mehrere tausend Euro Umsatz im Monat mit nur wenigen Stunden Aufwand – das ist für Einzelunternehmer:innen besonders spannend.“

Mythos 4: Für den Start braucht man eine klare Zielgruppe

Zu Dyrek würden auch angehende Startups kommen, die das gegenteilige Problem haben: Statt auf die globale Masse zu setzen, würden sie ihre Zielgruppe zu eng fassen. Er rät dazu, die App am Markt früh zu testen und die Zielgruppe nach und nach zu adaptieren.

„Die ideale Zielgruppe kristallisiert sich in der Regel im Laufe des ersten Jahres heraus“, weiß er.

Mythos 5: Für den Start brauchst du ein Team

Allen Einzelunternehmer:innen, die glauben, dass sie erstmal in ein Team investieren müssten, gibt Paul Dyrek Entwarnung. Die Wartung der App kann man an das Entwicklerteam auslagern. Ansonsten sei nicht viel Aufwand vonnöten.

„Ich rate dazu, sich punktuell Freelancer für Marketingzwecke zu suchen, aber auch viel über Kooperationspartner abzuwickeln“, sagt Dyrek. Darum, so der App-Experte abschließend, seien besonders Nischen-Apps spannende Einkommensquellen für Einzelunternehmer:innen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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