16.02.2023

Dieses Startup verhindert, dass dein Saugroboter deine Daten klaut

Apocrat, das Consent-Management-Startup aus St. Pölten, bietet eine Plattform für Nutzer:innen und Unternehmen. Mit seiner Arbeit will es die Nutzung und Verarbeitung von Daten sicher und datenschutzkonform im Überblick ermöglichen. Sie fokussieren sich auf den Datenschutz bei Smart-Home-Devices.
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Das Apocrat-Founderteam (v.l.): Armin Huremagic (CTO), Laura Kaltenbrunner (CMO und Alexander Jürgens (CEO) © Apocrat
Das Apocrat-Founderteam (v.l.): Armin Huremagic (CTO), Laura Kaltenbrunner (CMO) und Alexander Jürgens (CEO) © Apocrat

Das niederösterreichische Startup Apocrat hat eine Consent Management Plattform (CMP) für IoT-Geräte (Internet of Things) entwickelt und wendet sich damit sowohl an Nutzer:innen als auch an Anbieter von Endgeräten. Konkret fokussiert sich Apocrat auf Smart-Home-Geräte wie Staubsauger oder Smartwatches. Anbieter sollen die Consent-Management-Lösung von Apocrat in ihre Geräte integrieren können, während Nutzer:innen einen Überblick über ihren Datenschutz erhalten. Im brutkasten-Interview erklärt Apocrat-Geschäftsführer und Co-Founder Alexander Jürgens, wieso ihre Lösung für Smart-Home-Devices notwendig ist und welche rechtlichen Komponenten für User:innen und Anbieter in Europa zu beachten sind.

Worum geht es bei eurer Arbeit genau?

Apocrat bietet eine Lösung für die gesetzeskonforme Einholung von User Consent bei Internet-of-Things-Geräten (IoT) an. Wir bewegen uns also sowohl im rechtlichen als auch im technischen Umfeld. Der Hintergrund, warum das Einholen von Consent bei smarten Geräten so wichtig ist, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, Österreich und der ganzen EU. Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist wahrscheinlich vielen ein Begriff, seither hat sich in Bezug auf die Einholung von User-Consent aber einiges getan: Wir bemerken das täglich, wenn wir beim Cookie-Banner auf Websites auf „akzeptieren“ klicken.

Während die Vorgaben für Websites relativ eindeutig waren, haben sich IoT-Geräte noch lange im rechtlichen Graubereich bewegt. Nun erfordert auch die Datenerhebung bei IoT-Geräten eine Zustimmung der Nutzer:innen, was allerdings nicht so einfach ist wie für Websites.

Ein Staubsaugroboter oder eine smarte Lichtsteuerung haben kein Display, auf dem man seine Zustimmung geben kann. Und genau da kommt Apocrat ins Spiel: Wir bieten Anbietern eine Software-Lösung, die sie direkt in ihre Geräte und ihre Steuerungsapp integrieren können. Über die App-Steuerung können Nutzer:innen dann ihre Zustimmung verwalten. Bisher bietet das noch kein anderes Unternehmen an.

Wie seid ihr auf die Idee zur Gründung von Apocrat gekommen?

Das Founder-Trio besteht aus CTO Armin Huremagic, CMO Laura Kaltenbrunner und mir, Alexander Jürgens als CEO. Wir kennen uns aus unserer Zeit an der FH St. Pölten, wo wir studiert und geforscht haben. Ursprünglich haben wir an der Idee eines Hardwaregeräts zur Kontrolle von Informationsflüssen bei smarten Geräten gefeilt. Wir sind dann auf eine vielversprechendere Herangehensweise umgeschwenkt und uns auf die Entwicklung einer Consent Management Plattform (CMP) für IoT-Geräte konzentriert.

Was unterscheidet euch von der üblichen Cookie-Abfrage?

Consent Management ist bei IoT-Geräten deutlich komplexer. Abgesehen davon, dass wir die User Experience transparent gestalten, werden bei IoT-Geräten gar keine Cookies verwendet, Apocrat arbeitet daher traffic-basiert. Die Software entscheidet dann, ob eine Datenabfrage eines Smart-Home-Geräts anhand der persönlichen User-Einstellungen erlaubt ist oder nicht. Die Consent-Einstellungen werden dafür zentral für jedes Endgerät in der Apocrat-Plattform gespeichert und in Regeln umformuliert, die wiederum an das Endgerät gesendet und von diesem für die Filterung des Traffics verwendet werden.

Warum der Fokus auf Smart-Home-Devices?

Mit dem Beschluss der DSGVO war der Umgang von personenbezogenen Daten
bei Smart-Home-Geräten zwar grundsätzlich geregelt, allerdings lag der Fokus auf Websites und weniger auf IoT-Geräten. Durch das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) hat sich das geändert, jetzt wird verstärkt auch auf Smart-Home-Geräte geachtet – und dabei auch auf nicht-personenbezogene Daten. Mit unserem Produkt wollen wir den Nutzer:innen die Entscheidungshoheit über ihre Daten zurückgeben.

Habt ihr konkrete Beispiele, wofür Nutzer:innen ihre Zustimmung geben?

Nehmen wir wieder das Beispiel des Staubsaugroboters her. User:innen können zustimmen, dass durch die Verarbeitung der Nutzungsdaten der Staubsauger laufend verbessert und für den Einsatz im Wohnraum optimiert wird. Darüber hinaus können sie auch angeben, ob sie relevante Angebote und personalisierte Werbung basierend auf ihrem Verhalten bekommen möchten. In unserer Lösung werden alle Punkte einzeln und übersichtlich abgefragt, sodass User:innen völlig transparent einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen können.

Die Zustimmung zur Datenerhebung und -verarbeitung wird klar über die App-Steuerung des smarten Geräts abgefragt. User:innen werden dabei nacheinander gefragt, zu welcher Datennutzung sie zustimmen möchten. Die individuellen Präferenzen werden auf der Apocrat-Plattform gespeichert und können dort bearbeitet werden.

Auch in der IT wird die Sicherheit bei Smart-Home-Devices kritisiert, da sie leicht zu hacken sind. Wie seht ihr das?

Tatsächlich stellen die vielen Daten, die IoT-Geräte generieren, oftmals auch ein Sicherheitsrisiko dar: Stellen Sie sich vor, Sie haben fünf smarte Geräte zu Hause, zum Beispiel einen Staubsaugroboter, einen Home-Assistenten wie Alexa, einen Lautsprecher, ein Fitnessarmband und eine intelligente Lichtsteuerung. Alle Geräte sammeln Daten, und Sie können ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung nicht zentral verwalten.

Die Geräte sprechen auch miteinander, dadurch gibt es hier potenziell weitere Informationsflüsse. Somit kann viel leichter nachvollzogen werden, dass alle Geräte einer Person gehören, auch ohne, dass diese personenbezogene Daten verarbeiten. Und: Der Zugriff auf ein ungesichertes Gerät reicht aus, um Personen zielgenau zu identifizieren und beispielsweise über ein Fitnessarmband zu tracken. Staubsaugroboter wiederum verfügen über Pläne der gesamten Wohnung – auch diese Daten sollten nicht unkontrolliert weiterverbreitet werden.

Was sind aktuelle Herausforderungen für euer Startup?

Da wir die ersten Klagen basierend auf dem TTDSG schon im zweiten Halbjahr von 2023 erwarten, ist der Zeithorizont recht knapp. Um diesen Rückenwind zu nutzen, müssen wir die letzten Kinderkrankheiten beheben, die im Technikbereich oft bestehen. Nicht zuletzt sind wir aktuell auf der Suche nach Entwicklungspartnern bzw. Anbietern von smarten Geräten.

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Alfies Co-Founder und Geschäftsführer Gunther Michl mit Lagerleiter Andreas Geißler | (c) Alfies
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Online-Angebote von Supermärkten bzw. Online-Supermärkte gib es mittlerweile einige. Besonders schnell etabliert hat sich etwa Gurkerl, die Tochter der tschechischen Rohlik, die europaweit einen ambitionierten Expansionskurs fährt. Mit Alfies gibt es auch einen etablierten Player aus Wien. Das 2015 als Snack-Lieferservice mit einem VW-Bus gegründete Unternehmen liefert mittlerweile mehr als 5.000 Produkte neben Wien und Umgebung auch in Graz und Umgebung sowie seit kurzem in Zürich aus.

In Corona-Zeit Umsatz verzwanzigfacht

Rund 10.000 Bestellungen pro Woche gehen aktuell ein, heißt es vom Unternehmen. Am beliebtesten seien Bananen gefolgt von Milch und 0,5-Liter-Ottakringer-Bierdosen. Nachdem man in der Corona-Zeit den Umsatz verzwanzigfacht habe, wachse man inzwischen langsamer, räumt Alfies ein und führt aus: “Die Gründe dafür sind u.a. die hohen Investitionen in die Verbesserung des Sortiments und der Servicequalität.”

Das Lager im 11. Bezirk in Wien | (c) Alfies
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Alfies-Lieferung innerhalb von 60 Minuten bis Mitternacht

Punkten will der Online-Supermarkt vor allem auch mit dem Versprechen, in den Kerngebieten innerhalb von 60 Minuten bzw. in den Außengebieten innerhalb von 120 Minuten zu liefern – und dabei sogar Pfandflaschen der Kund:innen entgegenzunehmen. Und das Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 01:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dafür ist ein durchdachtes Logistik-System notwendig.

Navigations-System mit TU Wien entwickelt

“Entscheidend ist, dass sich das System der Nachfrage anpasst und nicht umgekehrt”, heißt es von Alfies. Dazu wurde das sogenannte “Autoclustering System” gemeinsam mit der TU Wien entwickelt. Dieses ermittelt automatisch die jeweils effizientesten Routen für die Fahrer:innen, mit denen das Lieferversprechen eingehalten werden kann.

Alfies-“Picker” gehen Schlangenlinien

Entscheidend sei aber auch, dass schon vorher im Lager die Zusammenstellung der Produkte möglichst schnell und effizient passiere. Auch dafür gibt es ein durchdachtes System: “Entlang von Schlangenlinien können die sogenannten ‘Picker’ durch die Regalreihen gehen und die Produkte gemäß der in der App angezeigten Reihenfolge herausnehmen, ohne einen Weg zweimal gehen zu müssen. In der App ist das nächste Produkt auch groß angezeigt, sodass es leicht identifiziert werden kann. Mit Hilfe eines Scans wird die Fehlerquote minimiert”, heißt es von Alfies.

Der
Der “Picker” sieht in der App, welches Produkt er als nächstes nehmen muss | (c) Alfies

“Benamste” Autos und Bestellungen

Sind alle Produkte eingesammelt, werden sie an der Packstation in Einkaufssackerl zusammengefasst. “Jede Bestellung hat einen Vornamen, da dieser leichter zu merken ist als die vielen Ziffern der Bestellnummer. Auch die Autos sind benamst, sodass alles reibungslos zusammenfindet. Die Autonamen werden von den Mitarbeitern ausgewählt”, so das Unternehmen.

Bereit für das Einladen durch den/die Fahrer:in | (c) Alfies
Bereit für das Einladen durch den/die Fahrer:in | (c) Alfies
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