16.02.2023

Dieses Startup verhindert, dass dein Saugroboter deine Daten klaut

Apocrat, das Consent-Management-Startup aus St. Pölten, bietet eine Plattform für Nutzer:innen und Unternehmen. Mit seiner Arbeit will es die Nutzung und Verarbeitung von Daten sicher und datenschutzkonform im Überblick ermöglichen. Sie fokussieren sich auf den Datenschutz bei Smart-Home-Devices.
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Das Apocrat-Founderteam (v.l.): Armin Huremagic (CTO), Laura Kaltenbrunner (CMO und Alexander Jürgens (CEO) © Apocrat
Das Apocrat-Founderteam (v.l.): Armin Huremagic (CTO), Laura Kaltenbrunner (CMO) und Alexander Jürgens (CEO) © Apocrat

Das niederösterreichische Startup Apocrat hat eine Consent Management Plattform (CMP) für IoT-Geräte (Internet of Things) entwickelt und wendet sich damit sowohl an Nutzer:innen als auch an Anbieter von Endgeräten. Konkret fokussiert sich Apocrat auf Smart-Home-Geräte wie Staubsauger oder Smartwatches. Anbieter sollen die Consent-Management-Lösung von Apocrat in ihre Geräte integrieren können, während Nutzer:innen einen Überblick über ihren Datenschutz erhalten. Im brutkasten-Interview erklärt Apocrat-Geschäftsführer und Co-Founder Alexander Jürgens, wieso ihre Lösung für Smart-Home-Devices notwendig ist und welche rechtlichen Komponenten für User:innen und Anbieter in Europa zu beachten sind.

Worum geht es bei eurer Arbeit genau?

Apocrat bietet eine Lösung für die gesetzeskonforme Einholung von User Consent bei Internet-of-Things-Geräten (IoT) an. Wir bewegen uns also sowohl im rechtlichen als auch im technischen Umfeld. Der Hintergrund, warum das Einholen von Consent bei smarten Geräten so wichtig ist, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, Österreich und der ganzen EU. Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist wahrscheinlich vielen ein Begriff, seither hat sich in Bezug auf die Einholung von User-Consent aber einiges getan: Wir bemerken das täglich, wenn wir beim Cookie-Banner auf Websites auf „akzeptieren“ klicken.

Während die Vorgaben für Websites relativ eindeutig waren, haben sich IoT-Geräte noch lange im rechtlichen Graubereich bewegt. Nun erfordert auch die Datenerhebung bei IoT-Geräten eine Zustimmung der Nutzer:innen, was allerdings nicht so einfach ist wie für Websites.

Ein Staubsaugroboter oder eine smarte Lichtsteuerung haben kein Display, auf dem man seine Zustimmung geben kann. Und genau da kommt Apocrat ins Spiel: Wir bieten Anbietern eine Software-Lösung, die sie direkt in ihre Geräte und ihre Steuerungsapp integrieren können. Über die App-Steuerung können Nutzer:innen dann ihre Zustimmung verwalten. Bisher bietet das noch kein anderes Unternehmen an.

Wie seid ihr auf die Idee zur Gründung von Apocrat gekommen?

Das Founder-Trio besteht aus CTO Armin Huremagic, CMO Laura Kaltenbrunner und mir, Alexander Jürgens als CEO. Wir kennen uns aus unserer Zeit an der FH St. Pölten, wo wir studiert und geforscht haben. Ursprünglich haben wir an der Idee eines Hardwaregeräts zur Kontrolle von Informationsflüssen bei smarten Geräten gefeilt. Wir sind dann auf eine vielversprechendere Herangehensweise umgeschwenkt und uns auf die Entwicklung einer Consent Management Plattform (CMP) für IoT-Geräte konzentriert.

Was unterscheidet euch von der üblichen Cookie-Abfrage?

Consent Management ist bei IoT-Geräten deutlich komplexer. Abgesehen davon, dass wir die User Experience transparent gestalten, werden bei IoT-Geräten gar keine Cookies verwendet, Apocrat arbeitet daher traffic-basiert. Die Software entscheidet dann, ob eine Datenabfrage eines Smart-Home-Geräts anhand der persönlichen User-Einstellungen erlaubt ist oder nicht. Die Consent-Einstellungen werden dafür zentral für jedes Endgerät in der Apocrat-Plattform gespeichert und in Regeln umformuliert, die wiederum an das Endgerät gesendet und von diesem für die Filterung des Traffics verwendet werden.

Warum der Fokus auf Smart-Home-Devices?

Mit dem Beschluss der DSGVO war der Umgang von personenbezogenen Daten
bei Smart-Home-Geräten zwar grundsätzlich geregelt, allerdings lag der Fokus auf Websites und weniger auf IoT-Geräten. Durch das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) hat sich das geändert, jetzt wird verstärkt auch auf Smart-Home-Geräte geachtet – und dabei auch auf nicht-personenbezogene Daten. Mit unserem Produkt wollen wir den Nutzer:innen die Entscheidungshoheit über ihre Daten zurückgeben.

Habt ihr konkrete Beispiele, wofür Nutzer:innen ihre Zustimmung geben?

Nehmen wir wieder das Beispiel des Staubsaugroboters her. User:innen können zustimmen, dass durch die Verarbeitung der Nutzungsdaten der Staubsauger laufend verbessert und für den Einsatz im Wohnraum optimiert wird. Darüber hinaus können sie auch angeben, ob sie relevante Angebote und personalisierte Werbung basierend auf ihrem Verhalten bekommen möchten. In unserer Lösung werden alle Punkte einzeln und übersichtlich abgefragt, sodass User:innen völlig transparent einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen können.

Die Zustimmung zur Datenerhebung und -verarbeitung wird klar über die App-Steuerung des smarten Geräts abgefragt. User:innen werden dabei nacheinander gefragt, zu welcher Datennutzung sie zustimmen möchten. Die individuellen Präferenzen werden auf der Apocrat-Plattform gespeichert und können dort bearbeitet werden.

Auch in der IT wird die Sicherheit bei Smart-Home-Devices kritisiert, da sie leicht zu hacken sind. Wie seht ihr das?

Tatsächlich stellen die vielen Daten, die IoT-Geräte generieren, oftmals auch ein Sicherheitsrisiko dar: Stellen Sie sich vor, Sie haben fünf smarte Geräte zu Hause, zum Beispiel einen Staubsaugroboter, einen Home-Assistenten wie Alexa, einen Lautsprecher, ein Fitnessarmband und eine intelligente Lichtsteuerung. Alle Geräte sammeln Daten, und Sie können ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung nicht zentral verwalten.

Die Geräte sprechen auch miteinander, dadurch gibt es hier potenziell weitere Informationsflüsse. Somit kann viel leichter nachvollzogen werden, dass alle Geräte einer Person gehören, auch ohne, dass diese personenbezogene Daten verarbeiten. Und: Der Zugriff auf ein ungesichertes Gerät reicht aus, um Personen zielgenau zu identifizieren und beispielsweise über ein Fitnessarmband zu tracken. Staubsaugroboter wiederum verfügen über Pläne der gesamten Wohnung – auch diese Daten sollten nicht unkontrolliert weiterverbreitet werden.

Was sind aktuelle Herausforderungen für euer Startup?

Da wir die ersten Klagen basierend auf dem TTDSG schon im zweiten Halbjahr von 2023 erwarten, ist der Zeithorizont recht knapp. Um diesen Rückenwind zu nutzen, müssen wir die letzten Kinderkrankheiten beheben, die im Technikbereich oft bestehen. Nicht zuletzt sind wir aktuell auf der Suche nach Entwicklungspartnern bzw. Anbietern von smarten Geräten.

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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