08.04.2019

API-Banking: Wie Unternehmen Schnittstellen zu Bankdaten nutzen können

Fintecsystems nutzt dank PSD2 die Möglichkeiten von API-Schnittstellen, um die Bonität von Kunden zu ermitteln.
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Durch die PSD2-Regulierung dürfen Drittanbieter innerhalb der EU auf Bankdaten zugreifen, wenn Kunden das wünschen. Mit API-Banking-Anwendungen, etwa vom in Deutschland, Österreich und der Schweiz operierenden Anbieter FinTecSystems, können entsprechende Services leicht implementiert werden.

+++Bitpanda möchte mit neuer PSD2-Konzession zum Zahlungsinstitut werden+++

Die Antwort auf die Frage, ob eine Person kreditwürdig ist oder nicht, war bis vor relativ kurzer Zeit klassischen Banken vorbehalten. Doch diese Zeiten haben sich geändert. Immer mehr Drittanbieter, allen voran FinTechs, bauen ihre Geschäftsmodelle auf der schnellen Bonitätsprüfung  und verwandten Dienstleistungen auf. So etwa das Wiener Startup Cashpresso, das Dispo-Kredite von bis zu 1500 Euro innerhalb von nur 10 Minuten verspricht. Doch wie lässt sich die Kreditwürdigkeit so schnell feststellen?

Echtzeit-Zugriff

Die Antwort: Cashpresso und vergleichbare Services brauchen Echtzeit-Zugriff auf Bankdaten ihrer potenziellen Kunden. Dieser ist inzwischen dank der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 für regulierte Drittanbieter garantiert, sofern User diesem Vorgang ausdrücklich zustimmen. Der Zugriff auf das Bankkonto muss dabei sicher, schnell und zuverlässig geschehen.  Dies geschieht in der Regel über die Dienste von API-Banking-Anbietern. Sie stellen Schnittstellen bereit, die beispielsweise kreditrelevante Kontoinformationen wie Bankumsätze im Onlinebanking-Konto auslesen. Diese Schnittstellen können beim Anbieter implementiert werden. Das von der Bankenaufsicht regulierte Unternehmen FinTecSystems baut sein Geschäftsmodell genau darauf auf.

FinTecSystems: Co-Founder bekam keine Kreditkarte

Im Hintergrund steht eine persönliche Erfahrung des Co-Founders und Geschäftsführers Stefan Krautkrämer. Mit seinem nunmehrigen Mitgründer und Geschäftsführer Dirk Rudolf war er schon seit 2005 für die Sofort GmbH in Management-Positionen tätig. Ausgerechnet dem erfolgreichen FinTech-Founder Krautkrämer wurde im Jahr 2014 von seiner Bank aber eine Kreditkarte verwehrt. Der Grund: Die Prüfung, die fehlende Bonität ergab, bezog sich auf veraltete beziehungsweise fehlinterpretierte Auskunfteidaten. Der Grundstein für die Gründung von FinTecSystems war gelegt:

“Meine Erfahrungen und die von meinem Mitgründer haben gezeigt, dass es ja offenbar dieses Problem gibt: Alte, unpräzise Daten von Auskunfteien oder sogar eine fehlende Historie verwehren Menschen den Zugang zu Krediten beziehungsweise ist der Vorgang unnötig kompliziert. Dieses Problem konnten wir auch aufgrund unserer Erfahrungen lösen: Wir wissen um die Möglichkeiten des Online-Bankings, wir kennen die Wünsche der Konsumenten im Internet und wir haben die Erfahrung aus dem E-Payment-Bereich”, erklärt der Geschäftsführer.

API-Banking: Schnittstellen für Leasing-Banken und Anbietern von Buchhaltungssoftware

Mit FinTecSystems, auf dessen Dienste neben Cashpresso etwa auch die Challenger-Bank N26, ebenso wie etablierte Player wie Santander, die SKG Bank (Marke der DKB) und die Allianz-Tochter abracar setzen, nutzt Krautkrämer die Möglichkeiten der PSD2 noch für eine Reihe weiterer Services. Durch die Integration ihrer Banking-API lieferte FinTecSystems etwa jüngst auch einen wesentlichen Baustein eines vollautomatisierten Leasing-Prozesses für den Verkauf von 1.000 italienischer Kleinwagen bei einer großen deutschen Handelskette.

Ein weiteres Einsatzfeld der Banking-API von FinTecSystems ist die digitale Buchhaltung. Mit der API-Banking-Anwendung dazu richtet man sich indirekt auch an kleinere Unternehmen bzw. Startups. Konkret wird mit der Software der Abgleich der buchhalterischen Vorgänge mit den Transaktionen des Geschäftskontos automatisiert. Hier hat man übrigens auch das Wiener Startup Domonda als Kunde, dass sein Geschäftsmodell unter anderem darauf aufbaut.  

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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