18.05.2020

Apeiron sichert sich Investment: Medikament gegen Corona wird weiter getestet

Apeiron testet ein Medikament gegen das Coronavirus. Die aktuellen Finanzierungsrunde wird von der VIG angeführt.
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Screenshot: Apeiron-Gründer Penninger im Talk bei Agenda Austria
Screenshot: Apeiron-Gründer Penninger im Talk bei Agenda Austria

Wohl kaum ein anderes österreichisches Startup hat in der Berichterstattung rund um die Entwicklung eines Medikaments gegen das Coronavirus so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie Apeiron, das Startup des Genetikers Josef Penninger. Seit Jahren entwickelt Apeiron ein Medikament gegen SARS. Und dieses könnte bei entsprechender Adaption nun auch gegen das Coronavirus eingesetzt werden, hofft Penninger – allerdings nicht als Impfung, sondern zur Behandlung bereits erkrankter Patienten. Nun führt Apeiron eine Kapitalerhöhung zur Finanzierung der weiteren Entwicklung des besagten Corona-Medikaments APN01 zur Behandlung schwer erkrankter COVID-19-Patienten sowie die Entwicklung von Projekten in der Immunonkologie durch.

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Die Vienna Insurance Group (VIG) führt die Finanzierungsrunde an, Investitionszusagen bestehender Aktionäre sowie neuer institutioneller und privater nationaler und internationaler Investoren liegen vor. Zudem haben die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Wirtschaftsagentur Wien (WAW), die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) sowie die Erste Bank öffentliche Fördergelder und Garantien zugesagt.

Weitere Tests zu Corona-Medikament gesichert

„Die weitere Finanzierung unserer klinischen COVID-19 Entwicklung und unserer immunonkologischen Zelltherapien ist mit Abschluss dieser Kapitalmaßnahmen gesichert und wir begrüßen die Vienna Insurance Group in diesem Rahmen als neuen Investor“, sagt dazu Peter Llewellyn-Davies, Vorstandsvorsitzender der Apeiron Biologics. Weiters bedankt er sich bei „der FFG, der WAW, der AWS und der Ersten Bank für ihre umfangreichen, nicht-verwässernden Förder- und Garantiezusagen für unser vielversprechendes COVID-19 Medikament APN01.“

„Die gemeinsamen Anstrengungen von privater, industrieller und staatlicher Seite helfen schwer kranken Patienten, die dringend eine wirksame Behandlung benötigen“, sagt Llewellyn-Davies. APN01 gehört laut Angaben des Unternehmens zu den am weitesten entwickelten Medikamentenkandidaten zur Behandlung von COVID-19 und zu den wenigen spezifisch gegen das Corona-Virus gerichteten Therapieansätzen, da es den Rezeptor ACE2 imitiert und somit einen einzigartigen dualen Ansatz zur Behandlung bietet. Bei positivem Verlauf der Studie könnte nach Ansicht von Experten voraussichtlich eine beschleunigte Marktzulassung erfolgen.

VIG zu Apeiron-Investment: „Kampf gegen Covid-19 unterstützen“

„Neben der Hauptaufgabe, finanzielle Risiken abzusichern, sehen wir uns als nachhaltig orientiertes Unternehmen in einer sozialen Verantwortung, zum Wohlergehen der Gesellschaft beizutragen“, sagt Elisabeth Stadler, Generaldirektorin der Vienna Insurance Group: „Unsere Beteiligung an Apeiron Biologics entspricht nicht nur dem Wunsch, so rasch wie möglich den Kampf gegen COVID-19 und in Folge weiterer Krankheitsbilder zu unterstützen, sondern auch der strategischen Ausrichtung, unser Engagement im Gesundheitsbereich weiter zu forcieren.“

Henrietta Egerth, Geschäftsführerin der Österreichischen Forschungsförderungs-gesellschaft (FFG), ergänzt: „Forschung hat eine gute Tradition in Österreich und ist unsere wirksamste Zukunftsvorsorge. Als FFG tragen wir mit rascher Förderung dazu bei, dass anspruchsvolle, innovative Projekte wie etwa die Entwicklung von neuen Medikamenten beschleunigt werden und so Wirkstoffe schneller Patienten helfen können.“

Details zum Handel mit Apeiron-Aktien

Im Rahmen der geplanten, nicht öffentlichen Kapitalerhöhung können die neuen Aktien der Apeiron Biologics AG von bestehenden Aktionären erworben werden. Nicht bezogene Aktien werden Ende Mai 2020 im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten, neuen Privat- und institutionellen Anlegern angeboten, die ihre Investitionszusage bereits erteilt haben.

Josef Penninger von Apeiron im Gespräch zu Corona

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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