18.05.2020

Apeiron sichert sich Investment: Medikament gegen Corona wird weiter getestet

Apeiron testet ein Medikament gegen das Coronavirus. Die aktuellen Finanzierungsrunde wird von der VIG angeführt.
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Screenshot: Apeiron-Gründer Penninger im Talk bei Agenda Austria
Screenshot: Apeiron-Gründer Penninger im Talk bei Agenda Austria

Wohl kaum ein anderes österreichisches Startup hat in der Berichterstattung rund um die Entwicklung eines Medikaments gegen das Coronavirus so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie Apeiron, das Startup des Genetikers Josef Penninger. Seit Jahren entwickelt Apeiron ein Medikament gegen SARS. Und dieses könnte bei entsprechender Adaption nun auch gegen das Coronavirus eingesetzt werden, hofft Penninger – allerdings nicht als Impfung, sondern zur Behandlung bereits erkrankter Patienten. Nun führt Apeiron eine Kapitalerhöhung zur Finanzierung der weiteren Entwicklung des besagten Corona-Medikaments APN01 zur Behandlung schwer erkrankter COVID-19-Patienten sowie die Entwicklung von Projekten in der Immunonkologie durch.

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Die Vienna Insurance Group (VIG) führt die Finanzierungsrunde an, Investitionszusagen bestehender Aktionäre sowie neuer institutioneller und privater nationaler und internationaler Investoren liegen vor. Zudem haben die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Wirtschaftsagentur Wien (WAW), die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) sowie die Erste Bank öffentliche Fördergelder und Garantien zugesagt.

Weitere Tests zu Corona-Medikament gesichert

„Die weitere Finanzierung unserer klinischen COVID-19 Entwicklung und unserer immunonkologischen Zelltherapien ist mit Abschluss dieser Kapitalmaßnahmen gesichert und wir begrüßen die Vienna Insurance Group in diesem Rahmen als neuen Investor“, sagt dazu Peter Llewellyn-Davies, Vorstandsvorsitzender der Apeiron Biologics. Weiters bedankt er sich bei „der FFG, der WAW, der AWS und der Ersten Bank für ihre umfangreichen, nicht-verwässernden Förder- und Garantiezusagen für unser vielversprechendes COVID-19 Medikament APN01.“

„Die gemeinsamen Anstrengungen von privater, industrieller und staatlicher Seite helfen schwer kranken Patienten, die dringend eine wirksame Behandlung benötigen“, sagt Llewellyn-Davies. APN01 gehört laut Angaben des Unternehmens zu den am weitesten entwickelten Medikamentenkandidaten zur Behandlung von COVID-19 und zu den wenigen spezifisch gegen das Corona-Virus gerichteten Therapieansätzen, da es den Rezeptor ACE2 imitiert und somit einen einzigartigen dualen Ansatz zur Behandlung bietet. Bei positivem Verlauf der Studie könnte nach Ansicht von Experten voraussichtlich eine beschleunigte Marktzulassung erfolgen.

VIG zu Apeiron-Investment: „Kampf gegen Covid-19 unterstützen“

„Neben der Hauptaufgabe, finanzielle Risiken abzusichern, sehen wir uns als nachhaltig orientiertes Unternehmen in einer sozialen Verantwortung, zum Wohlergehen der Gesellschaft beizutragen“, sagt Elisabeth Stadler, Generaldirektorin der Vienna Insurance Group: „Unsere Beteiligung an Apeiron Biologics entspricht nicht nur dem Wunsch, so rasch wie möglich den Kampf gegen COVID-19 und in Folge weiterer Krankheitsbilder zu unterstützen, sondern auch der strategischen Ausrichtung, unser Engagement im Gesundheitsbereich weiter zu forcieren.“

Henrietta Egerth, Geschäftsführerin der Österreichischen Forschungsförderungs-gesellschaft (FFG), ergänzt: „Forschung hat eine gute Tradition in Österreich und ist unsere wirksamste Zukunftsvorsorge. Als FFG tragen wir mit rascher Förderung dazu bei, dass anspruchsvolle, innovative Projekte wie etwa die Entwicklung von neuen Medikamenten beschleunigt werden und so Wirkstoffe schneller Patienten helfen können.“

Details zum Handel mit Apeiron-Aktien

Im Rahmen der geplanten, nicht öffentlichen Kapitalerhöhung können die neuen Aktien der Apeiron Biologics AG von bestehenden Aktionären erworben werden. Nicht bezogene Aktien werden Ende Mai 2020 im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten, neuen Privat- und institutionellen Anlegern angeboten, die ihre Investitionszusage bereits erteilt haben.

Josef Penninger von Apeiron im Gespräch zu Corona

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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