25.07.2023

Anywhere Solar: Salzburger Startup expandiert mit PV-Carport-Lösung in die USA

Das Salzburger Startup Anywhere Solar entwickelt PV-Überdachungen für Parkplätze, um bereits versiegelte Flächen zur Solarenergieerzeugung doppelt zu nutzen. 2023 wurde ein Tochterunternehmen in den USA gegründet.
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(c) Anywhere Solar

Die PV-Überdachung von Parkplätzen bei Supermärkten oder Industrieanlagen hat in Österreich noch Seltenheitswert. Grund dafür sind oftmals komplexe Baubewilligungen und natürlich die hohen Investitionskosten. Mittlerweile gibt es aber auch vereinzelt Pilotanlagen, die künftig hierzulande Schule machen könnten.

Zudem haben sich auch vereinzelt Hersteller aus Österreich der Thematik angenommen, um mit PV-Anlagen versiegelte und bewirtschaftete Flächen zur Solarenergieerzeugung doppelt zu nutzen. Einer von ihnen ist Anywhere Solar aus Oberalm in Salzburg. Das Startup wurde Anfang 2022 von den beiden Salzburgern Martin Lublasser und Stephan Perrer gegründet.

Anywhere Solar kooperiert mit Unternehmen aus der Region

Mittlerweile hat das Startup fünf PV-Überdachungen in Salzburg und Oberösterreich errichtet. Im Portfolio befinden sich vier unterschiedliche Modelllinien, die sich wie ein Baukastensystem flexibel an die jeweiligen Parkplatzflächen anpassen lassen. „Wir vereinen die Expertise im Bereich des Maschinenbaus und der Stahlbaukonstruktionen“, wie Florian Denk, Head of Sales, gegenüber brutkasten erläutert.

Zugekauft werden Stahbaukomponenten von GMT Wintersteller aus Kuchl sowie PV-Module des deutschen Herstellers Solarwatt. Am Unternehmen ist zudem Firma Digital Elektronik aus Grödig beteiligt, die für Anywhere Solar die entsprechende Steuerungstechnik zuliefert. Unter anderem lassen sich die Solardächer rotieren, um stets zur Sonne hin ausgerichtet zu sein.

(c) Anywhere Solar

Gründung von Tochterunternehmen in den USA & Deutschland

Anfang 2023 gründete Anywhere Solar zudem ein Tochterunternehmen in den USA namens World4Solar, das ebenfalls von zwei Salzburgern geführt wird, aber eigenständig agiert. Auch bei World4Solar würde laut Florian Denk die lokale Wertschöpfung im Zentrum stehen. Dementsprechend bezieht das US-Tochterunternehmen seine Komponenten auch vom US-amerikanischen Markt.

Beide Unternehmen beschäftigen derzeit zwischen sechs und sieben Mitarbeiter:innen. Für August ist zudem die Gründung einer weiteren Tochtergesellschaft in Deutschland geplant. Neben Süddeutschland soll so in Zukunft auch der gesamte deutsche Raum abgedeckt werden.

63 Meter lange Anlage in Seekirchen

Erst unlängst errichte Anywhere Solar seine bislang größte PV-Überdachung. Im Zuge des Neubaus der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung in Seekirchen wurde ein 63 Meter lange Anlage errichtet, die pro Jahr ca. 67.500 kWh Strom erzeugt. Das entspricht laut dem Startup dem Jahresbedarf von 16 österreichischen Haushalten. Der gewonnene Strom kann zudem fürs Laden von E-Autos eingesetzt werden, da die Säulen über entsprechende Ladestationen verfügen.

Derzeit befinden sich noch ein Dutzend Anlagen in der Pipeline, wie Denk abschließend anmerkt. Aufgrund von langen Bewilligungsphasen in Österreich, werden bis Ende des Jahres voraussichtlich nur mehr zwei Anlagen realisiert werden, der größte Teil folgt somit 2024.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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