31.05.2022

Ex-Runtastic Co-Founder steigt bei neuer Kreativagentur für Nachhaltigkeit ein

"Anything But Ordinary" ist eine neue Kreativagentur aus Österreich, die sich auf Nachhaltigkeits-Kampagnen für Unternehmen spezialisiert. Mitbegründet wurde sie von Chris Thaller, der zuvor zehn Jahre lang als Head of Creative Projects bei adidas Runtastic tätig war. Ex-Runtastic Co-Founder Alfred Luger steigt als Investor ein.
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Anything but Ordinary
(c) Anything but Ordinary

Chris Thaller versteht sein Fach. Als ehemaliger Head of Creative Projects bei adidas Runtastic entwickelte er über zehn Jahre lang Kreativkampagnen. Sein größter Wurf gelang Thaller mit der Nachhaltigkeitskampagne adidas X Parley Run for the Oceans, die auf die Verschmutzung der Weltmeere durch Plastikmüll aufmerksam machen soll. Weltweit beteiligten sich bislang rund acht Millionen Teilnehmer:innen an der Lauf-Challenge, die gelaufene Kilometer in Spenden für den Meeresschutz umwandelt. Weitere Projekte umfassten unter anderem die Biodiversitäts-Kampagne Run Wild, die in Kooperation mit der UN umgesetzt wurde oder The Overthrow Series, eine Inklusions-Kampagne zum Weltfrauentag.

Die Gründung von Anything But Ordinary

Anfang des Jahres gab Thaller allerdings seinen Job bei adidas Runtastic auf, um sich mit seiner neuen Kreativagentur Anything But Ordinary selbstständig zu machen. „Über zehn Jahre lang hatte ich eine Traumrolle bei Runtastic mit sehr viel Freiheiten inne. Allerdings hatte ich auch immer den Wunsch mich selbstständig zu machen, da ich sehr viele kreative Ideen habe“, so Thaller über seinen Schritt in die Selbstständigkeit.

Gemeinsam mit seinem Co-Founder Gabriel Wilhelm B. Thurner – promovierter Jurist und Menschenrechtsexperte – gründete er schlussendlich im Frühjahr 2022 ein Unternehmen. Zudem holte Thaller keinen Geringeren als Ex-Runtastic Co-Founder und CFO Alfred Luger als Investor an Bord.

„Die Entscheidung Chris bei der Gründung zu unterstützen, ist mir relativ leicht gefallen. Wir kennen uns seit über zehn Jahren und ich investiere gerne in Personen, bei denen ein vertrauensvolles Näheverhältnis besteht“, so Luger. Operativ wird Luger allerdings keine Rolle bei Anything But Ordinary ausüben. Dennoch möchte er mit seinem Know-How und Netzwerk zur Verfügung stehen.

Aktuell hält Luger 33,33 Prozent am Unternehmen. Über die Investment-Summe werden allerdings keine Angaben gemacht. Bereits in der Vergangenheit tätigte Luger Investments in Startups, die sich dem Thema Nachhaltigkeit verschrieben haben. So investierte er beispielsweise in das Wiener Klimaschutz Startup Glacier rund um Andreas Tschas & Reinhard Fuchs oder Inoqo rund um Markus Linder. Zudem ist Luger zweitgrößter Anteilseigner beim österreichischen Scaleup Cleen Energy, das ein breites Portfolio an Lösungen für die Energiewende anbietet.

Kreativkampagnen mit Impact

Frei nach dem Slogan „Bold Ideas for Big Impact“ entwickelt Anything But Ordinary laut Thaller Kreativkampagnen, die einen ökologischen bzw. gesellschaftlichen Impact erzielen. „Unser Ziel ist es, dass Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sind, indem sie nachhaltiger agieren“, so Thaller. Im Zentrum sollen zudem messbare Resultate stehen, um Greenwashing vorzubeugen. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Messbarkeit der Kampagne adidas X Parley Run for the Oceans, deren Impact sich quantifizieren lässt.

Wie Thaller abschließend erläutert, verfügt die Agentur bereits über zahlreiche einschlägige nationale wie internationale Referenzen. Angeboten werden neben der Konzepterarbeitung auch die Planung und Umsetzung von Kampagnen. Zudem organsiert die Agentur auch sogenannte Sustainable Innovation Days in Unternehmen, um gemeinsam mit Mitarbeiter:innen ihre Ideen für mehr Nachhaltigkeit zu sourcen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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