26.03.2024
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Anyline: Wiener KI-Startup erhält 2,64 Millionen Euro von der FFG

Anyline, das Wiener KI-Startup, möchte die FFG-Förderung dazu nutzen, um das "Closed Loop Training" weiterzuentwickeln, um die Genauigkeit von KI-Modellen zu erhöhen.
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Anyline, FFG
(c) Anyline - Christian Pichler, Chief Technology Officer bei Anyline.

Das Wiener KI-Startup Anyline erzielte nach einem Stellenabbau 2023 heuer ein starkes Umsatzwachstum. Am 20. Februar stellt das Unternehmen zudem eine neue autonome Drohnen-Software vor, die in der Lage ist, ganze Lagerhallen und Distributionszentren selbstständig zu scannen – der brutkasten berichtete. Nun erhielt man über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) 2,64 Millionen Euro für die letzten drei Jahre.

Anyline nutzt Kapital zur Entwicklung des „Closed Loop Trainings“

Die öffentliche Förderung dient dazu, die Forschung und Entwicklung des „Closed Loop Trainings“ (CLT) für Modelle der Künstlichen Intelligenz (KI) zu finanzieren, welche die Erfassung und Digitalisierung analoger Informationen beschleunigen – wie beispielsweise Stromzählerstände oder Reifenflankendaten.

In den letzten drei Jahren hat Anyline CLT als Grundlage für eine hochmoderne KI-basierte Software entwickelt, die Computer Vision, OCR (Optical Character Recognition) und Machine Learning nutzt, um visuelle Informationen schneller und genauer digital zu erfassen. CLT sei eine intelligente, sich ständig verbessernde Methodik, um die Genauigkeit von KI-Modellen zu erhöhen – mit dem Ergebnis, dass sich die Erstellung präziser Datenerfassungslösungen mithilfe von KI-Modellen und Bildverarbeitung von Monaten auf Tage verkürze.

Tech-Stack neu gestaltet

„Anyline hat es sich zur Aufgabe gemacht, die statischen, analogen Informationen unserer Umgebung auf einfache Weise nutzbar zu machen, indem die Kamera eines Smartphones sie ganz einfach erfassen kann“, sagt Christian Pichler, Chief Technology Officer (CTO) bei Anyline. „Die Finanzierung durch die FFG ermöglicht es uns, technische Herausforderungen bei der Umsetzung unserer Vision zu überwinden. Dass eine externe Organisation unsere Vision teilt und bereit ist, zu dieser Innovation beizutragen, ist eine außerordentliche Anerkennung unserer Arbeit. Mit der Unterstützung durch die FFG haben wir unseren Tech-Stack neu gestaltet sowie die Art und Weise, wie wir unsere KI-Modelle trainieren, industrialisiert und automatisiert. Dadurch können wir die Zeit, die wir für die Bereitstellung neuer Lösungen benötigen, drastisch reduzieren.“

Zur Erklärung: Die Genauigkeit ist die größte Herausforderung, wenn mittels Computer Vision und KI-Modellen analoge Buchstaben, Zahlen und Symbole zu erfassen sind – so wie es etwa bei Ausweisen, Stromzählern oder Reifenflankeninformationen der Fall ist. Eine Verbesserung der Genauigkeit von 40 auf 50 Prozent sei dabei viel einfacher zu erzielen als eine Verbesserung von 95 auf 97 Prozent, was im Machine Learning oft als Long-Tail-Problem oder Problem abnehmender Erträge bezeichnet wird.

Anyline: Lösungen innerhalb weniger Tage kreieren

Um diese Genauigkeit zu erhöhen, werden in der Regel größere Mengen an realen Daten benötigt: „CLT generiert auf intelligente Weise die erforderliche Quantität und Qualität von Varianten aus kleineren Datensätzen, um eine höhere Genauigkeit in viel kürzerer Zeit zu erreichen, als es bei Standardmethoden von Machine Learning und KI-Modell-Training möglich wäre“, heißt es per Aussendung. „In den letzten drei Jahren hat Anyline eine CLT-Plattform entwickelt, mit der sich kundenspezifische, KI-basierte Computer Vision-Lösungen innerhalb weniger Tage kreieren lassen. Diese Lösungen produzieren Ergebnisse in bester Qualität und mit hoher Genauigkeit.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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