07.02.2025
SOUNDS

Antless: Grazer Startup entwickelt Klangkonzept für mehr Arbeitsleistung

Das Grazer Startup Antless macht Musik im Büroalltag salonfähig. Denn die richtige Klangkulisse kann weit mehr als nur unterhalten - sie fördert laut dem Unternehmen die Konzentration, steigert die Produktivität und sorgt für ein angenehmeres Arbeitsumfeld.
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Antless-Team © Christoph Schnalzer

Musik an, Kopf aus – für viele von uns ist sie aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob morgens beim Aufstehen, während der Autofahrt oder beim Sport: Musik begleitet uns, berührt unsere Emotionen und kann uns zu Höchstleistungen antreiben. Doch ein Ort, an dem Klänge bislang oft unerwünscht waren, ist der Arbeitsplatz. Geräusche werden dort häufig als störend und konzentrationshemmend empfunden. Ein Grazer Startup will das ändern: Antless setzt auf gezielt ausgewählte Musik, um eine optimale Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Warum Gründer Christoph Schnalzer der Überzeugung ist, dass jedes Unternehmen ein durchdachtes Musikkonzept braucht, erklärt er im Gespräch mit brutkasten.

Zalando, Axel Springer und Energie Steiermark als Kunden

Im Gegensatz zu herkömmlichen Musik-Streamingdiensten, die vor allem der Unterhaltung dienen, setzt Antless auf ein maßgeschneidertes Klangkonzept für den Arbeitsplatz. Die Musik sei „intuitiv, unterstützend und unaufdringlich“ – mit der Zeit werde sie als Hintergrundmusik wahrgenommen und integriere sich unterbewusst in den Arbeitsflow. Das Startup verspricht damit ein „wirkungsvolles Upgrade für das gesamte Team“. Ob Meetings, Deep Work oder Teamarbeit: „Mit Antless hörst du in jeder Phase deines Arbeitstages die passende Musik“, heißt es vonseiten des Gründers. Antless implementiert sein Soundsystem in die Büroräumlichkeiten, so dass die Musik jederzeit ohne großen Aufwand eingeschaltet werden kann.

Zusätzlich veranstaltet das Jungunternehmen Live-Stream-Events, bei dem ein DJ auflegt. Während der Arbeitszeit kann man den Stream im Hintergrund laufen lassen. Für Unternehmen gibt es außerdem noch die Möglichkeit eines individuellen Sound-Brandings. Basierend auf den spezifischen Markenwerten eines Unternehmens entwickelt Antless einen maßgeschneiderten Sound-Stream, der die Markenidentität akustisch widerspiegelt. Das sei ein „starkes Tool zur Markendifferenzierung“ und ein wertvoller Beitrag zur Markenbindung des Teams, erklärt Schnalzer.

Diese „perfekt angepassten Soundscape-Streams“ haben bereits namhafte Unternehmen überzeugt: Zalando, Axel Springer und Energie Steiermark zählen zu den Kunden von Antless.

Musik steigert Produktivität und Effizienz

Das Konzept basiert laut Startup auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Musikpsychologie. Schnalzer erklärt gegenüber brutkasten, dass die „richtige Musik“ beim Arbeiten nicht nur Produktivität und Effizienz steigere, sondern gleichzeitig zur Entspannung, zum Wohlbefinden und zur Stressreduktion beitrage. Daraus resultiere daher eine bessere Mitarbeiterzufriedenheit, denn Musik könne das Arbeitsklima positiv beeinflussen und die Teamdynamik stärken.

Die Auswahl und Kuratierung der Musikstreams stütze sich auf Forschungen, die zeigen, „wie bestimmte Musikarten die kognitive Funktion, Konzentration und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz beeinflussen können“, so Schnalzer. „Da gibt’s ganz klare Vorgaben, die aus Studien hervorgehen. Wir setzen das um und bauen daraus unseren eigenen Player, der fix im Raum installiert ist.“

Mit seiner Musikstreaming-App will Antless eine einheitliche Lösung für eine konsistente und förderliche Arbeitsumgebung bieten. Dabei geht es nicht darum, Musik in den Vordergrund zu rücken, sondern gezielt Rhythmen und Klänge einzusetzen, die nicht bewusst wahrgenommen werden und dennoch ihre Wirkung entfalten.

Antless ist anfangs auf viel Skepsis gestoßen

Die Idee für Antless kam direkt aus dem Berufsalltag: „Als Angestellter habe ich gefunden, dass die Stimmung in den Arbeitsräumen oder in den Büros einfach nicht immer gut ist“, erzählt Schnalzer. Schon damals war er davon überzeugt, dass Musik auch im Arbeitskontext sinnvoll eingesetzt werden kann. Er selbst war rund 15 Jahre als DJ tätig. Im September 2022 gründete er schließlich gemeinsam mit Lucas Unterweger und Kathrin Schwarzl das Startup Antless.

Der Start war jedoch alles andere als einfach, wie der Gründer verrät. „Wir waren mit der Idee viel zu früh für den österreichischen Markt. Also das muss man ganz ehrlich sagen: Damals hat keiner gesagt: ‚Das ist eine super Idee!‘“. Mittlerweile habe sich die Situation aber geändert, weil Themen wie Wohlbefinden am Arbeitsplatz zunehmend an Bedeutung gewinnen. Auch Großunternehmen würden sich offener dafür zeigen, Arbeitsplätze neu zu gestalten.

„Jetzt sind wir sicher, dass es funktioniert“

Aktuell befindet sich Antless in Verhandlungen mit großen potenziellen Kunden aus Deutschland und Österreich, wie Schnalzer verrät. Um welche Unternehmen es sich genau handelt, möchte er noch nicht verraten. Diese wertvollen Kontakte entstanden unter anderem durch die musikalische Begleitung der deutschen „Handelsblatt Live“-Veranstaltungen, an denen Antless letztes Jahr teilnahm.

Parallel dazu bereitet sich das Startup auf seine erste Finanzierungsrunde vor. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die „Start!Klar plus“-Förderung der Steirischen Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft (SFG) im Jahr 2023. Diese unterstützt Unternehmen dabei, sich auf Investoren-Pitches vorzubereiten. Abgesehen davon war Antless von Anfang an eigenfinanziert, bestätigt Schnalzer im Gespräch mit brutkasten. Lediglich technische Unterstützung erhielt das Unternehmen vom Grazer IT-Unternehmen VAP Ventures.

Für die Zukunft plant Antless weiter zu wachsen, sein Konzept auszubauen und Investor:innen an Bord zu holen. Schnalzer blickt optimistisch nach vorne: „Wir waren damals nicht sicher. Haben das einfach ausprobiert. Jetzt sind wir sicher, dass es funktioniert.“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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