29.06.2026
KI-POLITIK

„Anthropic nach Europa holen?“ – Pröll wendet sich mit Vorschlag an EU-Ebene

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll wendet sich in einem Brief an EU-Kommissarin Henna Virkkunen. Der Vorschlag: Eines der führenden US-amerikanischen KI-Unternehmen, Anthropic, nach Europa holen. Der Vorstoß beruht auf jüngsten Einschränkungen von OpenAI und Anthropic durch die US-Regierung.
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Pröll, Länderbericht, Digital
© BKA/Regina Aigner - Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

„Nicht der Markt entscheidet über unseren Zugang zu Spitzen-KI, sondern die Erwägungen einer fremden Regierung“, zeigt sich Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll in seinem jüngsten LinkedIn-Posting unzufrieden. Er nimmt dabei auf Beschränkungen der USA gegenüber den KI-Riesen OpenAI und Anthropic Bezug, denen verwehrt wurde, ihre neuesten KI-Modelle auch im Ausland zur Verfügung zu stellen.

Anthropic nach Europa holen

Pröll wendet sich daraufhin mit einer augenscheinlich simplen Lösung an EU-Kommissarin Henna Virkkunen: Anthropic nach Europa holen. „Europa soll prüfen, ob es Anthropic strategisch an sich binden kann – über Ansiedlung und Beteiligung, abgesichert durch Rechtssicherheit, Marktzugang und Kapital, getragen von einer europäischen Werteordnung, die zu diesem Unternehmen passt“, heißt es im Posting konkret.

Eigene Forschung zu stärken und zugleich globale Spitzentechnologie anzuziehen, sei laut Pröll kein Widerspruch. Gegenüber der APA wurden am Sonntag von einem Pressesprecher Prölls die Ziele der Aktion formuliert: Den Standort stärken und digital souveräner werden.

„Wenn ein Brief aus Washington reicht, um die beste KI der Welt abzuschalten“

Anlass für den Vorschlag, Anthropic nach Europa zu holen, war die Sperre von Claude Fable 5, einem der leistungsfähigsten KI-Modelle, für alle Nicht-US-Bürger weltweit. Am 12. Juni erließ das US-Handelsministerium (unter der Trump-Administration) eine weitreichende Exportkontrollrichtlinie. Als Grund wurde explizit die nationale Sicherheit angeführt.

„Man muss kein Technikexperte sein, um zu erkennen, was hier passiert ist: Eine einzige Regierung hat entschieden, wer auf eine Spitzentechnologie zugreifen darf und wer nicht. Kein Vertrag, keine europäische Mitsprache, keine Vorwarnung. Ein Brief – und der Stecker war gezogen“, hielt Pröll zu dieser Zeit in einem anderen LinkedIn-Posting fest. „Es geht nicht um Abschottung und nicht um Misstrauen gegenüber Partnern. Die transatlantische Zusammenarbeit ist und bleibt wertvoll. Aber Partnerschaft auf Augenhöhe setzt voraus, dass man selbst handlungsfähig ist – und nicht von einer einzigen Entscheidung kalt erwischt werden kann“, ergänzt der Staatssekretär.

Constitutional AI

Anthropic gilt neben OpenAI und Google als einer der wichtigsten und einflussreichsten Akteure in der globalen KI-Branche. Anthropic betont in seiner Kommunikation Sicherheit als zentralen Wert und hat eine eigene Verfassung (Constitutional AI), die bei jeder Antwort der KI berücksichtigt wird. Pröll sieht Anthropic in dieser Hinsicht getragen von einer europäischen Wertehaltung und erachtet das Unternehmen daher als idealen strategischen Partner für den digitalen Standort Europa.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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