08.09.2016

Anteile – die neue Währung

Das Wertvollste, das ein Startup in der Anfangsphase zu bieten hat, sind Anteile am Unternehmen. Bei Verhandlungen mit Investoren kann es schnell zu einem Interessenskonflikt kommen.
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(c) fotolia.com - sdecoret: Wer bekommt wie viel von der Torte?

Bei den ersten Gesprächen mit Kapitalgebern haben es Gründer nicht sehr einfach: Am liebsten möchte man gar keine Anteile hergeben, ist aber auf das Geld des Investors angewiesen. Keine gute Ausgangsbasis, denn Gründer und Investor sollten sich auf Augenhöhe begegnen.

Der Unternehmer Neil Rimer hat schon vor einiger Zeit in einem offenen Brief Jungunternehmer kritisiert. „Vor allem Erstgründer sind naiv, was Fundraising betrifft“, sagt der Gründer des Risikokapitalgebers Index Ventures. Häufig seien sie zu kurzsichtig und würden in einem frühen Stadium zu viele Anteile hergeben, ohne die Auswirkungen auf die nächste Finanzierungsrunde zu berücksichtigen.

Die teuerste Währung

„Die teuerste Währung eines Gründers sind Anteile“ meint auch Rechtsanwalt und Business Angels Philipp Kinsky. In der Regel erhält ein Business Angel zwischen fünf und 45 Prozent Anteile am jungen Unternehmen. Kinksy sieht positiv, dass der Investor direkt am Unternehmen beteiligt ist: „Da gibt es jemanden, der an der Zukunft des Unternehmens interessiert ist, aber dessen Objektivität als Berater aufrgrund des geringen Beteiligungsprozentsatzes nicht gefährdet ist.“

Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn wächst das Unternehmen schnell, befindet sich der Gründer bald erneut auf Investorensuche – und dann kann es schwierig werden. EC1 Capital beteiligt sich an Startups in Series-A-Runden, den ersten nennenswerten, größeren Finanzierungsrunden.

Redaktionstipps

„Man muss verstehen, worum es bei Venture Capital geht: Alles dreht sich um groß skalierbares Geschäft“, meint Julian Carter, Mitgründer des britischen Investmentfonds. Um an Investorengeld zu kommen, müsse ein Startup beweisen, dass es „expandieren und das auf einem großen Markt replizieren kann“. Carter warnt unerfahrene Unternehmer davor, „zu schnell zu viel vom Unternehmen an opportunistische Investoren abzugeben“. EC1 beteilige sich in einer Seed-Runde zu 20 bis 25 Prozent an einem Unternehmen. „Wenn du davor schon die Hälfte hergegeben hast, kannst du gar nicht so schnell schauen, und deine Anteile sind im einstelligen Bereich.“

Der Zeitpunkt entscheidet

Doch ein neuer Trend macht sich bemerkbar: Gründer, die sich davor scheuen, Anteile herzugeben. „Nur dann, wenn du in frühen Phasen bereit bist, Unternehmensanteile an Investoren abzugeben, schaffst du es, das Momentum zu wahren. Wenn sich Gründer immer nur mit sehr kleinen Beträgen zur nächsten Finanzierungsrunde weiterschleppen, geht oft operativ nichts  weiter“, sagt Kinsky.

Das kann sogar zum Scheitern führen, wenn das Startup dadurch weniger schnell wächst. Rimer rät daher in seinem Brief den Gründern, die richtigen Fragen zu stellen: „Sei dir bewusst, wie viel du brauchst, von wem du das Geld bekommst und was deine Investoren dafür bekommen.“ Außerdem rät er davon ab, dutzende Business Angels gleichzeitig ins Boot zuholen. Je weniger Anteilseigner ein Mitspracherecht haben, desto einfacher wird es später sein. Natürlich sollten die ersten Menschen, die an die Idee geglaubt und in sie investiert haben, dafür belohnt werden. Das bedeute aber nicht, „dass sie einem beim Fundraisng in der Zukunft im Wege stehen.“

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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