11.01.2023

Ansamenü: NÖ-Startup sorgt für ordentliche Online-Menü-Karten bei Land-Wirtshäusern

Ansamenü will abfotografierten Menü-Karten, die via Facebook verbreitet werden, und ähnlichen Lösungen ein Ende bereiten.
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Die Ansamenü-Gründer Hannes Sachsenmaier und Peter Fischer | (c) Ansamenü
Die Ansamenü-Gründer Hannes Sachsenmaier und Peter Fischer | (c) Ansamenü

Es mag nach einer eher kleinen Lösung klingen, aber wer am Land wohnt und gelegentlich online herausfinden will, was es im Wirtshaus aktuell zu Essen gibt, weiß, dass es einen Bedarf gibt. Das Startup Ansamenü mit Sitz im niederösterreichischen Walterskirchen, dessen zweiköpfiges Team sich auf Niederösterreich und Tirol aufteilt, ermöglicht Wirt:innen genau eine Sache: Ihre Menü-Karten online ordentlich abzubilden.

Foto vom Menüplan auf Facebook gepostet

„Viele Gasthäuser versuchen über Facebook ihre Menüs publik zu machen. Dabei wird oft ein Foto des aktuellen Menüplans gemacht oder die Menüs als Text in einem Beitrag veröffentlicht. Ein anderer Ansatz ist, die Menüs auf den Homepages der Gasthäuser zu veröffentlichen, oftmals als PDF-Datei, welche heruntergeladen werden muss, oder auch direkt als Tabelle auf der Homepage“, schreibt der Niederösterreicher Peter Fischer, der Ansamenü gemeinsam mit seinem Tiroler Wirtschaftsinformatik-Kommilitonen Hannes Sachsenmaier gegründet hat.

Diskrepanz zwischen Stadt und Land

Dass diese Vielzahl an unterschiedlichen und teilweise recht umständlichen Lösungen weder für Wirt:innen noch für Gäste optimal ist, fiel den Ansamenü-Gründern besonders während der Corona-Lockdowns auf. Auch die Diskrepanz zwischen Städten, wo Online-Lieferservices große Marktanteile abdecken, und dem ländlichen Raum heben sie hervor: „Wir sind davon überzeugt, dass eine Online-Lösung, welche diese Informationen sammelt und leicht zugänglich macht, wie es Lieferservices schon seit Jahren machen, den Leuten in den ländlicheren Regionen den Gasthaus-Besuch wieder schmackhafter machen würde“. So will das Startup auch dem „Wirte-Sterben“ entgegenwirken.

Von der Ansamenü-Seite wieder zurück auf Website, Social Media und Co

Konkret bekommen Gasthaus-Betreiber:innen über die Web-App eine individualisierte Seite, auf der unter anderem auch Öffnungszeiten, Ruhetage und Urlaube eingetragen werden können. Sie können ihre Menüs über eine einfache Maske inklusive Allergene eintragen, wobei einmal genutzte Elemente wieder benutzt werden können und nicht neu eingetragen werden müssen. Der Menüplan kann dann etwa auf der eigenen Website eingebettet, über Social Media geteilt, per Mail-Verteiler ausgesendet oder auch ganz klassisch ausgedruckt werden. „Wir wollen durch ordentlich präsentierte Menüs den Leuten wieder einen ‚Gusta‘ auf die heimische Wirtshaus-Küche machen“, so die Gründer.

Weinviertler Dreiländereck als erste Ansamenü-Region

Das junge Startup spricht nicht nur direkt Wirtshäuser an, sondern auch regionale Verbände und Organisationen. „Unseren ersten Meilenstein haben wir mit dem Jahreswechsel hinter uns gebracht: die Kleinregion ‚Weinviertler Dreiländereck‘ wurde auf uns aufmerksam, und hat ein Projekt zur Förderung eingereicht“, schreibt Peter Fischer. Zehn Wirt:innen in der Klein-Region nutzen das Angebot nun. Der Name Ansamenü (Dialekt für „Einsermenü“) beschreibt übrigens „ein schnelles, einfaches Essen, das oft auf den Tisch kommt“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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