01.02.2021

anna-kauft.at: Handelsverband beteiligt sich an regionaler Suchmaschine

Der Handelsverband (HV) übernimmt im Rahmen einer unentgeltlichen Kooperationsvereinbarung zwei Prozent der Anteile der Firma EngageMedia GmbH und wird damit Gesellschafter der regionalen Suchmaschine anna-kauft.at. Mit dem Einstieg, für den kein "Cash" sondern "Smart-Capital" geflossen ist, möchte der Handelsverband die Sichtbarkeit der Plattform erhöhen.
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c) Moonholding: Die Moonholding-Gründer Florian Bauer und Filip Zganjer stehen auch hinter engagemedia und der regionalen Suchmaschine anna-kauft.at

Die regionale Suchmaschine anna-kauft.at listet aktuell 84.000 Produkte von 2000 österreichischen Onlineshops. Die Plattform wurde im Zuge der Coronakrise im März 2020 gegründet, um die Regionalität und Sichtbarkeit heimischer Anbieter im E-Commerce zu stärken.

Anna-kauft.at ist im Eigentum von der EngageMedia GmbH und wird von dieser Gesellschaft betrieben. EngageMedia Gmbh ist ein österreichisches Privatunternehmen, das sich wiederum im Mehrheitsbesitz der MoonHolding GmbH rund um das bekannte AI Startup MoonVision befindet. Die Plattform wurde bislang von privaten Investoren, der Wirtschaftsagentur Wien und dem Corona Hilfsfond der Austria Wirtschaftsservice (aws) finanziert – der brutkasten berichtete.

Handelsverband beteiligt sich bei anna-kauft.at

Wie am Montag bekannt wurde, beteiligt sich der Handelsverband (HV) nun an der Suchmaschine. Auf Rückfrage des brutkatens bestätigte ein Sprecher des Handelverbands (HV), dass der Verband sich im Rahmen einer unentgeltlichen Kooperation mit zwei Prozent an der Engage Media GmbH beteiligt und somit Gesellschafter der regionalen Suchmaschine wird. Im Zuge der Beteiligung ist kein Cash, sondern lediglich „Smart Capital“ geflossen. Ziel sei die Sichtbarkeit von anna-kauft.at zu steigern, so der Sprecher des HV.

„Zeitnah“ sollen 5000 Händler gelistet werden

Durch die Partnerschaft mit dem Handelsverband und dem HV-Webshop-Verzeichnis www.kaufsregional.at (eCommerce Austria) sollen laut HV „zeitnah“ weitere 5.000 Händler gelistet werden. Anna-kauft.at trägt zudem das Gütesiegel Österreichischer Marktplatz des Handelsverbands. Alle heimischen Händler mit Betriebsstätte in Österreich können das Siegel Österreichischer Händler kostenfrei beziehen.

„Wir sind überzeugt, dass die Plattform und deren innovative Technologie den heimischen Handel massiv vorantreiben werden und freuen uns auf eine langfristige Zusammenarbeit. Unser gemeinsames Ziel ist die Unterstützung österreichischer Online-Händler durch mehr Sichtbarkeit im Netz. So können wir die digitale Transformation vorantreiben“, so Rainer Will, Geschäftsführer des HV, über die Beteiligung.

Gratis-Registrierung

Alle österreichischen Online-Shop-Betreiber können sich ab sofort gratis bei anna-kauft.at anmelden und ihren Shop registrieren. „Aktuell werden die Onlineshops der Händler von unserer Crawler-Technologie täglich aktualisiert. Zusätzlich gibt es nun die Möglichkeit, alle Onlineshop-Systeme mittels Produktfeeds anzubinden und tagesaktuell ohne Mehraufwand in der Suchmaschine listen zu lassen“, so anna-kauft.at CEO Florian Bauer.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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