12.06.2020

Angst vor zweiter Corona-Welle ließ US-Börsen erneut abstürzen

Nach Höhenflügen der Aktienkurse ließ die Sorge um eine zweite Corona-Welle die US-Börsen erneut einbrechen. Ausschlaggebend dafür waren Prognosen der Fed und der OECD.
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(c) Adobe Stock / leungchopan

Die Börse ist keine Einbahnstraße – das ist eine der Börsen-Binsenweisheiten, die sich an Tagen wie diesen bewahrheitet. Am Donnerstag brach der US-Leitindex Dow Jones um 6,9 Prozent auf 25.128 Punkte ein, der S&P 500 fiel um 5,89 Prozent auf 3.002 Punkte und der Tech-Index Nasdaq ließ um 5,3 Prozent auf 3002 Punkte nach.

+++Leitindizes erklärt: Wozu braucht es den Dow Jones?+++

Dies war der stärkste Einbruch der US-Börsen seit Bekanntwerden des globalen Ausmaßes der Corona-Pandemie Mitte März. Seit dem Crash vor rund drei Monaten hatten die Börsen wieder eifrig zulegt, was unter anderem US-Präsident Donald Trump zu entsprechenden Jubelmeldungen veranlasst hatte.

 

Die Gründe für den Einbruch der US-Börsen

Der Grund für den Einbruch bei den US-Aktien am Donnerstag liegt in der Sorge vor einer zweiten Welle der Corona-Pandemie – und der entsprechenden Auswirkungen auf die Wirtschaft. Befeuert wurden diese Sorgen durch eine schlechte Prognose der US-Notenbank Fed.

“Vor der Wirtschaft liegt ein sehr unsicherer Weg”, sagt Fed-Chef Jerome Powell: Die Corona-Krise werde die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt stark belasten, ein erheblicher Teil der Menschen werde auf lange Zeit arbeitslos bleiben – was sich wiederum auf die Kaufkraft auswirkt. Dennoch verweist er auch darauf, dass Vergleiche mit der Weltwirtschaftskrise Anfang des 20. Jahrhunderts nicht angebracht sind – unter anderem, weil das Finanzsystem nun gänzlich anders aufgestellt sei.

Für 2020 rechnet die Fed mit einem Schrumpfen des BIP um 6,5 Prozent, gefolgt von einem Wachstum um 5,0 Prozent im kommenden Jahr. Die Arbeitslosenquote dürfte laut Notenbank-Prognose in diesem Jahr 9,3 Prozent betragen und 2021 auf 6,5 Prozent sinken.

OECD: BIP schrumpft teils um 20 bis 30 Prozent

Ebenfalls befeuert werden die Sorgen durch eine Prognose der OECD, die sogar noch dramatischer ausfällt: Demnach wird das BIP in machen Staaten in diesem Quartal um 20 bis 30 Prozent schrumpfen. Berechnet auf das Gesamtjahr rechnet die OECD damit, dass die Weltwirtschaft um sechs Prozent schrumpfen wird. Die Weltbank hatte in der Woche zuvor einen weltweiten Einbruch der Wirtschaft um 5,2 Prozent prognostiziert.

Kommt es zu einer zweiten Welle, so wird die Weltwirtschaft laut Prognose der OECD um 7,6 Prozent schrumpfen. Die Tiefe der Rezession ist dabei in den einzelnen Ländern unterschiedlich und hängt vor allem von der Härte der Maßnahmen und den davon betroffenen Branchen ab, sagt OECD-Chefvolkswirtin Laurence Boone. Auch für Österreich wurden entsprechende Zahlen präsentiert: Die Wirtschaftsleistung Österreichs dürfte 2020 laut OECD-Prognose um 6,2 Prozent schrumpfen. Kommt es im Herbst zu einer zweiten Corona-Welle, dann könnte das Minus 7,5 Prozent betragen.

US-Notenbank Fed lässt Leitzinsen niedrig

Die Fed gab nun auch bekannt, den Leitzins vorerst nicht anzutasten: Dieser verharrt weiterhin in einer Spanne zwischen null und 0,25 Prozent. Marktbeobachter gehen nun davon aus, dass der Leitzins wegen der Corona-Krise auch über die kommenden Jahre hinweg auf diesem niedrigen Niveau verbleiben wird.

Die USA sind weltweit das Land mit den meisten bestätigten Corona-Fällen. Laut Daten der Johns Hopkins University gibt es dort mehr als zwei Millionen bestätigte Fälle.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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Angst vor zweiter Corona-Welle ließ US-Börsen erneut abstürzen

  • Am Donnerstag brach der US-Leitindex Dow Jones um 6,9 Prozent auf 25.128 Punkte ein, der S&P 500 fiel um 5,89 Prozent auf 3.002 Punkte und der Tech-Index Nasdaq ließ um 5,3 Prozent auf 3002 Punkte nach.
  • Der Grund für den Einbruch bei den US-Aktien am Donnerstag liegt in der Sorge vor einer zweiten Welle der Corona-Pandemie – und der entsprechenden Auswirkungen auf die Wirtschaft.
  • Befeuert wurden diese Sorgen durch eine schlechte Prognose der US-Notenbank Fed.
  • Für 2020 rechnet die Fed mit einem Schrumpfen des BIP um 6,5 Prozent, gefolgt von einem Wachstum um 5,0 Prozent im kommenden Jahr.
  • Marktbeobachter gehen nun davon aus, dass der US-Leitzins wegen der Corona-Krise auch über die kommenden Jahre hinweg auf diesem niedrigen Niveau verbleiben wird.

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