23.08.2023

Angst vor KI: Tech-Anbieter Zoho möchte in vier Schritten Sorgen lindern

Der globale Technologieanbieter Zoho empfiehlt Unternehmen vier Handlungsschritte, um Angestellten die Furcht vor KI zu nehmen.
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Zoho, KI, Automatisierung, Angst vor KI
(c) Zoho - Sridhar Iyengar, Managing Director von Zoho Europe versucht die Angst vor KI zu mindern.

Wenn Covid-19 einiges in der Arbeitswelt durcheinandergebracht hat, so sind sich viele Kenner der KI-Szene einig, dass Künstliche Intelligenz künftig einen ebenso hohen, wenn nicht höheren Impact auf die Arbeit von Morgen haben wird. Viele sehen aktuelle Entwicklungen mit Schrecken entgegen und fürchten AI ebenso wie den Begriff „Automatisierung“. Der Technologieanbieter Zoho hat daher vier Schritte konzipiert, damit Unternehmen ihre Mitarbeitenden proaktiv abholen und deren Sorgen lindern können.

Erster Schritt: KI-Technologie als Chance bewerben

  • „Kommunikation ist und bleibt das wichtigste Mittel, um den Mitarbeitenden die Angst vor Automatisierung und KI zu nehmen. Daher sollten Unternehmen immer wieder betonen, dass diese Technologien nicht dazu dienen, Menschen zu ersetzen, sondern sie zu unterstützen. Sie übernehmen in der Regel redundante Arbeiten, um Angestellten mehr Freiräume für wertschöpfende Aufgaben zu schaffen. Auf diese Weise erhöht sich die Leistung und dadurch auch die Bedeutung menschlicher Arbeit.“

Zweiter Schritt: Upskilling fördern

  • „Automatisierung ist schön und gut, aber nur dann, wenn die Mitarbeitenden auch etwas mit der so geschaffenen Zeit anfangen können. Unternehmen sollten daher in Schulung ihrer Angestellten investieren. Einerseits müssen diese lernen, mit den neuen Technologien in ihrem Arbeitsbereich sicher umzugehen. Andererseits sollten Unternehmen ihre Mitarbeitenden – je nach persönlichen Talenten und Interessen – dahingehend fördern, die eigene Organisation bestmöglich voranzubringen.“

Dritter Schritt: Menschlichkeit bewahren

  • „Gerade im Kundenkontakt sind menschliche Attribute Gold wert. Chatbots können nach heutigem Stand der Technik den Turing-Test vielleicht bestehen, sodass das Gegenüber die maschinell erstellten Text-Antworten nicht von denen einer Person unterscheiden kann – aber das macht sie noch nicht zu Menschen. Empathie, Flexibilität und Kreativität sind Eigenschaften, die Algorithmen schlicht nicht ersetzen können. Ab einem gewissen Punkt ist daher menschliches Eingreifen im Kundenkontakt unumgänglich, denn gerade sehr spezifische Anfragen oder individuelle Probleme können Bots – Stand heute – noch nicht lösen. Für Unternehmen lohnt es sich daher, diese Fähigkeiten ihrer Angestellten zu fördern. Weiterbildungen für die Optimierung von Social Skills und Trainings in Konfliktmanagement sowie Kommunikation wirken wahre Wunder.“

Vierter Schritt: Neue Jobs schaffen

  • „Die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine wird in den kommenden Jahren deutlich zunehmen. Die engere Verzahnung führt nicht nur dazu, dass bisherige Berufe einem stetigen Wandel unterliegen, auch gänzlich neue Jobs werden entstehen. Unternehmen sollten die Gelegenheit daher beim Schopf ergreifen und sich bereits jetzt mit der Frage befassen, welche neuen Stellen künftig zu schaffen sind und wie ihre Belegschaft entsprechend auszubauen ist.“

Keine Angst vor KI

Sridhar Iyengar, Geschäftsführer von Zoho Europe dazu: „Vor neuen Technologien muss niemand Angst haben. Natürlich hat die rasante Entwicklung in Sachen Automatisierung und KI das Potenzial, gewisse Arbeiten zu übernehmen. Allerdings eröffnen sie den Menschen, die sie bis dato innehaben, auch neue Möglichkeiten, den eigenen Horizont zu erweitern und sich anderen sinnstiftenden Aufgaben zu widmen. Unternehmen tun gut daran, durch Technologien eingesparte Ressourcen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Angestellten zu stecken – dann profitieren alle Seiten davon.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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