04.06.2020

Angerlehner: Österreichs zweitgrößtes Privatmuseum nun digital erlebbar

Das zweitgrößte private Museum des Landes, das Musem Angerlehner, hat seine Ausstellungen digitalisiert. Führungen durch die zeitgenössische Kunst – von Anzinger bis Zitko – sind nun auf der Plattform Cultural Places zu bestaunen.
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Museum Angerlehner, Cultural Places, Kunst, online, digital, Privatmuseum
(c) Horst Stasny - Museumsgründer Heinz J. Angerlehner öffnet seine Sammlung fürs Netz.

Nicht bloß die Wirtschaft sah sich mit dem Ausbruch der Pandemie gezwungen die Arbeitspraktiken zu überdenken und digital zu werden. Die Kunst, die teilweise noch immer nicht weiß, wie sie das Überleben sichern soll und auf Hilfen und Entscheidungen der Politik wartet, hat ebenso das Internet entdeckt, scheint es. Alte Relikte in hohen Räumen schienen bisher wenig kompatibel mit den Möglichkeiten der Online-Nutzung zu sein. Dies hat sich geändert, wie das zweitgrößte Privatmuseum Österreichs Museum Angerlehner nun gemeinsam mit der Plattform cultural places zeigt.

Digitale Plattform großartige Ergänzung für Museum Angerlehner

„Nachdem es vielen Menschen derzeit nicht möglich ist, zu uns nach Thalheim bei Wels zu kommen, ist der Zugang zu unseren Kunstwerken über eine digitale Plattform eine großartige Ergänzung“, zeigt sich Museumgründer Heinz J. Angerlehner erfreut: „Darüber hinaus können sich Besucherinnen und Besucher auch vor Ort mit der App und der audiovisuellen Tour durchs Museum leiten lassen.“

Kooperation von Angerlehner mit cultural places

Der Museumsgründer kooperiert dabei mit cultural places, einer Plattform für kultur- und reiseinteressierten Menschen, die Städtetouren und kulturelle Erlebnisse digital erlebbar macht.

+++ Music Traveler: Neues Streaming-Feature für Künstler während Coronakrise +++

„Die App ‚Cultural Places‘ wurde uns von der Wiener Künstlerin Billi Thanner empfohlen, die auch den Kontakt herstellte. Das Museum möchte in Zeiten der Corona-Krise und der damit eingeschränkten Mobilität der Besucher, sowie durch die fortschreitende Digitalisierung eine Möglichkeit für einen virtuellen Rundgang bieten. Wir hoffen, dass wir durch diesen Rundgang neue Kunstliebhaber ansprechen und eine Möglichkeit bieten, das Museum und Kunst aus Österreich auf diese Art zu entdecken“, erzählt der Gründer dem brutkasten.

Tour zur zeitgenössischen Kunst im Museum Angerlehner

Patrick Tomelitsch, Founder von „culutral places“ über den Release der neuen Tour: „Kunst und Kultur fasziniert und bereichert unser Leben. Wir freuen uns, mit dem Museum Angerlehner eine weitere Tour auf unserer Plattform anbieten zu können, die es unseren Usern ermöglicht, zeitgenössische Kunst zu betrachten – ganz egal wo sie sich befinden“.

Sammlung heimischer Werke seit 70 Jahren

Heinz J. Angerlehner ist ein Sammler österreichischer Kunst der letzten 70 Jahre. In Sonderausstellungen werden in seinem Museum überregionale und internationale Positionen sowie Werke von jungen Kunstschaffenden gezeigt.

Einen besonderen Schwerpunkt der zu erkundenden Kunstwerke nimmt die österreichische Malerei in ihrer Entwicklung der letzten 50 Jahre ein. Die Sammlung, die nun auch online erlebbar ist, umfasst Namen wie Irene Andessner, Siegfried Anzinger, Günter Brus, Herbert Brandl, Xenia Hausner, Osama Nakajima oder Otto Zitko.

„Kunst sollte vor den Originalen stattfinden“

„Kunstgenuss sollte bestenfalls ‚offline‘, also vor den Originalen stattfinden, da die Wirkung im musealen Raum meist viel eindrucksvoller ist. Deswegen spielt die Kunstvermittlung mit Künstlergesprächen und Spezialführungen eine große Rolle im Museum Angerlehner“, sagt der Museumsgründer, „Allerdings muss Kunst auch online präsentiert werden. Erst durch das Veröffentlichen digitaler Museumsrundgänge oder Bildergalerien in hoher Qualität wird ein offener, barrierefreier Zugang gewährt“.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Angerlehner: Österreichs zweitgrößtes Privatmuseum nun digital erlebbar

  • Die Kunst, die teilweise noch immer nicht weiß, wie sie das Überleben sichern soll und auf Hilfen und Entscheidungen der Politik wartet, hat ebenso das Internet entdeckt, scheint es.
  • Alte Relikte in hohen Räumen schienen bisher wenig kompatibel mit den Möglichkeiten der Online-Nutzung zu sein.
  • Dies hat sich geändert, wie das zweitgrößte Privatmuseum Österreichs Museum Angerlehner nun gemeinsam mit der Plattform cultural places zeigt.
  • „Nachdem es vielen Menschen derzeit nicht möglich ist zu uns nach Thalheim bei Wels zu kommen, ist der Zugang zu unseren Kunstwerken über eine digitale Plattform eine großartige Ergänzung“, zeigt sich Museumgründer Heinz J. Angerlehner erfreut.

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