06.11.2023

Android: Neues Feature soll Installation bösartiger Apps verhindern und Leben retten

Android's integrierte Sicherheits-Engine "Google Play Protect" hat eine neue Funktion. Sie soll eine Echtzeit-Analyse des Codes einer App durchführen und die Installation blockieren, wenn jene als potenziell schädlich eingestuft wird.
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(c) Stoc.Adobe/everythingpossible - Play Protect wird um ein neues Sicherheits-Feature angereichert.

Google kündigte Ende Oktober eine neue Funktion fürs Smartphone an. Sie soll dazu dienen, Apps in Echtzeit zu scannen und nach Angaben des Unternehmens dabei helfen, bösartige oder gefälschte Sideloaded-Apps zu erkennen, die nicht aus dem App Store stammen. Es wird in „Play Protect“ integriert sein.

Play Protect bewertet neue Apps

Bisher haben es schadhafte Apps oft geschafft, entweder ihr Aussehen zu verändern oder KI zu nutzen, um den eigenen Code derartig zu verschleiern, sodass sie nicht als gefährlich eingestuft werden.

Der neue Echtzeit-Scan besteht daher aus einer Code-Analyse, die „wichtige Signale aus der App extrahiert und sie an die Play Protect Backend-Infrastruktur für eine Bewertung auf Code-Ebene sendet“, wie Techcrunch beschreibt.

„Loan Apps“ im Visier

Einer der Hauptgründe für die Einführung der verbesserten „realtime-Scanfunktion“ durch Google ist die Bekämpfung von Kreditvergabe-Apps. In einigen Fällen hatte die Nutzung solcher dazu geführt, dass sich Opfer sogar das Leben nahmen.

Indischen Nachrichtenberichten zufolge wurden 2022 online fast zwei Dutzend Selbstmordfälle gemeldet, die auf Belästigungen durch Betreiber von Kredit-Apps zurückzuführen waren. Mehr als ein halbes Dutzend davon wurde speziell aus Hyderabad gemeldet – einem wichtigen Tech-Zentrum des Landes, in dem sich auch der größte Google-Campus des Landes befindet.

Start in Indien

Kriminelle Akteure hatten sich Zugang zu Nutzer:innendaten, einschließlich Kontakten und Fotos erschlichen und die Smartphone-Besitzer schwer belästigt. Google hat nach eigenen Angaben im Vorjahr 2.200 und allein in diesem Jahr mehr als 3.500 solcher Apps aufgrund von Verstößen gegen Richtlinienanforderungen vom Netz genommen.

„Unsere Richtlinien machen es für ‚predatory Apps‘ schwieriger, im Play Store gelistet zu werden. Aber Kriminelle sind weiterhin erfinderisch und finden neue Wege, um die Menschen auszutricksen, und deshalb ergreifen wir zusätzliche Maßnahmen“, wird Saikat Mitra, „Head of trust and safety for APAC“ auf der US-Plattform zitiert.

Google hat das Play Protect-Update zunächst in Indien eingeführt und plant eine baldige internationale Ausweitung.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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