30.07.2021

Andritz AG gibt Änderungen im Vorstand bekannt

Dr. Wolfgang Leitner beendet im Laufe des April 2022 nach 34 Jahren seine Funktionen im Vorstand der Andritz AG. Seine Nachfolge als Vorstandsvorsitzender übernimmt Dr. Joachim Schönbeck.
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Andritz AG_Leitner_Schönbeck_Iacovelli
Wolfgang Leitner, Joachim Schönbeck und Domenico Iacovelli
© Michaela Begsteiger, Schuler AG

Wolfgang Leitner war 34 Jahre im Vorstand des internationalen Technologiekonzerns Andritz tätig, davon 27 Jahre lang als Vorstandsvorsitzender. Der 68-Jährige, der 1987 als Finanzvorstand begann, zeichnet für die zentralen Gruppenfunktionen Human Resources Management, Konzernkommunikation, Investor Relations, Interne Revision, Informationstechnologie und Fertigung verantwortlich. Im April 2022 übergibt der erfolgreiche Unternehmer seine Agenden an Dr. Joachim Schönbeck, der seit Oktober 2014 Mitglied des Vorstands ist.

Schönbeck und Iacovelli mit neuen Funktionen

Schönbeck hat in der Vergangenheit erfolgreich die Entwicklung der von ihm verantworteten Bereiche Pulp & Paper Capital Systems sowie Metals Processing vorangetrieben und wird – so das Unternehmen in einer Aussendung – auch in seiner neuen Funktion weiterhin die Leitung des erstgenannten beibehalten.

Die Vorstandsverantwortung für den gesamten Geschäftsbereich Metals übernimmt ebenfalls mit April 2022 Domenico Iacovelli, der neu in den Vorstand berufen wird. Iacovelli ist seit 2011 in der Andritz-Gruppe in verschiedenen Führungsfunktionen tätig und fungiert seit April 2018 als Vorstandsvorsitzender der Schuler AG. Diese Aufgabe wird er auch neben seiner neuen Vorstandsverantwortung weiterverfolgen.

Leitner wechselt in Aufsichtsrat

Im Einklang mit den Bestimmungen des Aktiengesetzes (Ausnahmebestimmung bei der Cooling off-Regel) ist geplant, dass Wolfgang Leitner bereits bei der kommenden ordentlichen Hauptversammlung 2022 zur Wahl in den Aufsichtsrat der Andritz AG vorgeschlagen wird.

Die vorgeschlagenen Änderungen müssen von den Mitgliedern des Aufsichtsrats in der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 26. August 2021 noch beschlossen werden.

Andritz hat rund 26.950 Mitarbeiter und verfügt über 280 Standorte in mehr als 40 Ländern.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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