02.05.2019

Andreas Nemeth: „Corporate Venturing als Eckpfeiler der Gesamtstrategie verstehen“

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Andreas Nemeth
(c) Uniqa
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Seit drei Jahren investiert UNIQA in Startups. Welche Ziele hat man sich anfangs gesetzt und was konnte seither umgesetzt werden?

Andreas Nemeth: Das wichtigste Ziel war von Anfang an, eine Brücke zwischen der UNIQA Versicherung und Startups zu bauen und gemeinsam an den Geschäftsmodellen der Zukunft zu arbeiten. Unser Ziel ist es, in neue Ökosysteme einzutauchen, die eine strategische Schnittmenge zum klassischen Versicherungsgeschäft aufweisen und für unsere zehn Millionen Kunden, die wir als UNIQA Gruppe heute betreuen, von hoher Relevanz sind. Konkret haben wir die vier Ökosysteme – Health, Fintech/Insurtech, Mobility und Home – als unsere Targets definiert. Dabei gehen wir wie ganz normale Venture Capital Fonds vor. Wir wollen finanziellen Return erwirtschaften und suchen in diesen Bereichen nicht nur nach neuen Geschäftsideen, sondern insbesondere nach den herausragenden Gründerteams und Startups in Europa. Seit 2016 haben wir in mehr als 10 Startups in verschiedenen europäischen Hubs, wie etwa Berlin, Prag, London, Tallinn und natürlich Wien investiert. Zudem wurde gemeinsam mit Speedinvest und der Raiffeisen Bank International einer der führenden Fintech Fonds Europas mitinitiiert, der sich an FinTech Gründer in Europa – insbesondere in CEE – wendet. Stolz sind wir auch auf einen sehr erfolgreichen Exit im Insurtech Bereich, den wir bereits 2017 realisieren konnten.

Acceleratorprogramme, Hackathons, Inkubatoren oder Preisverleihungen: Möglichkeiten für Corporates, sich im Startup Ökosystem einzubringen gibt es zuhauf. Wieso hat man sich bei UNIQA für direkte und indirekte Investments entschieden?

Das hat mehrere Gründe. Als Risikokapitalgeber geht es uns nicht um die Präsenz auf Innovationsbühnen, sondern um die Realisierung neuer Geschäftsideen. Wir wollen mit unseren Investments Geld verdienen. Wir sitzen mit den Gründern im gleichen Boot und sind allein der Value Creation verpflichtet. Und wir können über das finanzielle Investment hinaus mit Know-how und den Ressourcen der UNIQA Gruppe dabei unterstützen, neuen Geschäftsmodellen und Ideen zum Durchbruch verhelfen. Darüber hinaus verstehen wir uns aber nicht nur als Risikokapitalgeber, sondern als Mitgesellschafter und Partner des Gründerteams. Wichtig ist, dass ein Corporate Venture Capital Vehikel, in unserem Fall die UNIQA Ventures GmbH, eine eigene Governance und rasche Abläufe gewährleisten kann. Da es in Österreich vor unserem Launch keinerlei Aktivität im CVC gab, haben wir uns international nach Best-Practise Modellen umgesehen und uns unser Modell entsprechend aufgesetzt. Zum Glück haben immer mehr Großkonzerne auch hierzulande erkannt, dass Corporate Venturing ein wichtiger Eckpfeiler der Gesamtstrategie sein kann, um sich innovativ und zukunftsfit aufzustellen.

Gibt es Schwerpunkte für das Jahr 2019?

Zum einen werden wir unser Engagement im Health Tech Vertical weiter ausgebauen, da wir hier ein riesiges Potential sehen und durch unsere Investments auch dazu beitragen können, dem Endkunden und Patienten besseren Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu verhelfen. Andererseits gibt es erfreulicherweise im UNIQA Ventures Portfolio mehrere Follow-On Investments, bei denen wir mitpartizipieren werden und die Zusammenarbeit zwischen UNIQA und den Startups weiter ausbauen können. Die Startup-Offensive, die wir 2016 eingeleitet haben, wird fortgesetzt und wir freuen uns sehr, die besten Gründern auf ihrem Weg weiterhin begleiten zu dürfen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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