02.05.2019

Andreas Nemeth: „Corporate Venturing als Eckpfeiler der Gesamtstrategie verstehen“

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Andreas Nemeth
(c) Uniqa
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Seit drei Jahren investiert UNIQA in Startups. Welche Ziele hat man sich anfangs gesetzt und was konnte seither umgesetzt werden?

Andreas Nemeth: Das wichtigste Ziel war von Anfang an, eine Brücke zwischen der UNIQA Versicherung und Startups zu bauen und gemeinsam an den Geschäftsmodellen der Zukunft zu arbeiten. Unser Ziel ist es, in neue Ökosysteme einzutauchen, die eine strategische Schnittmenge zum klassischen Versicherungsgeschäft aufweisen und für unsere zehn Millionen Kunden, die wir als UNIQA Gruppe heute betreuen, von hoher Relevanz sind. Konkret haben wir die vier Ökosysteme – Health, Fintech/Insurtech, Mobility und Home – als unsere Targets definiert. Dabei gehen wir wie ganz normale Venture Capital Fonds vor. Wir wollen finanziellen Return erwirtschaften und suchen in diesen Bereichen nicht nur nach neuen Geschäftsideen, sondern insbesondere nach den herausragenden Gründerteams und Startups in Europa. Seit 2016 haben wir in mehr als 10 Startups in verschiedenen europäischen Hubs, wie etwa Berlin, Prag, London, Tallinn und natürlich Wien investiert. Zudem wurde gemeinsam mit Speedinvest und der Raiffeisen Bank International einer der führenden Fintech Fonds Europas mitinitiiert, der sich an FinTech Gründer in Europa – insbesondere in CEE – wendet. Stolz sind wir auch auf einen sehr erfolgreichen Exit im Insurtech Bereich, den wir bereits 2017 realisieren konnten.

Acceleratorprogramme, Hackathons, Inkubatoren oder Preisverleihungen: Möglichkeiten für Corporates, sich im Startup Ökosystem einzubringen gibt es zuhauf. Wieso hat man sich bei UNIQA für direkte und indirekte Investments entschieden?

Das hat mehrere Gründe. Als Risikokapitalgeber geht es uns nicht um die Präsenz auf Innovationsbühnen, sondern um die Realisierung neuer Geschäftsideen. Wir wollen mit unseren Investments Geld verdienen. Wir sitzen mit den Gründern im gleichen Boot und sind allein der Value Creation verpflichtet. Und wir können über das finanzielle Investment hinaus mit Know-how und den Ressourcen der UNIQA Gruppe dabei unterstützen, neuen Geschäftsmodellen und Ideen zum Durchbruch verhelfen. Darüber hinaus verstehen wir uns aber nicht nur als Risikokapitalgeber, sondern als Mitgesellschafter und Partner des Gründerteams. Wichtig ist, dass ein Corporate Venture Capital Vehikel, in unserem Fall die UNIQA Ventures GmbH, eine eigene Governance und rasche Abläufe gewährleisten kann. Da es in Österreich vor unserem Launch keinerlei Aktivität im CVC gab, haben wir uns international nach Best-Practise Modellen umgesehen und uns unser Modell entsprechend aufgesetzt. Zum Glück haben immer mehr Großkonzerne auch hierzulande erkannt, dass Corporate Venturing ein wichtiger Eckpfeiler der Gesamtstrategie sein kann, um sich innovativ und zukunftsfit aufzustellen.

Gibt es Schwerpunkte für das Jahr 2019?

Zum einen werden wir unser Engagement im Health Tech Vertical weiter ausgebauen, da wir hier ein riesiges Potential sehen und durch unsere Investments auch dazu beitragen können, dem Endkunden und Patienten besseren Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu verhelfen. Andererseits gibt es erfreulicherweise im UNIQA Ventures Portfolio mehrere Follow-On Investments, bei denen wir mitpartizipieren werden und die Zusammenarbeit zwischen UNIQA und den Startups weiter ausbauen können. Die Startup-Offensive, die wir 2016 eingeleitet haben, wird fortgesetzt und wir freuen uns sehr, die besten Gründern auf ihrem Weg weiterhin begleiten zu dürfen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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