04.08.2022

Andreas Bierwirth verlässt Magenta und wechselt zur Erste Group

Nach zehn Jahren an der Spitze, verlässt Bierwirth den Internet- und Mobilfunkanbieter auf eigenen Wunsch. Rodrigo Diehl wechselt von Deutschland nach Wien und wird neuer CEO.
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Magenta-CEO Andreas Bierwirth wechselt per 1.Oktober 2022 zu Erste Group.
Magenta-CEO Andreas Bierwirth wechselt per 1.Oktober 2022 zu Erste Group | (c) Marlena König

Paukenschlag: Andreas Bierwirth wechselt per 1. Oktober zu Erste Group. Im ersten Schritt übernimmt er gemeinsam mit CEO Willi Cernko die Verantwortung für das Privatkundengeschäft. Es ist geplant, dass Bierwirth nach einer mehrmonatigen Einarbeitungsphase und nach der regulatorisch erforderlichen Fit & Proper-Beurteilung zum Chief Retail Officer in den Vorstand der Erste Group bestellt wird. Er wird damit künftig für die Steuerung der Retailagenden der gesamten Gruppe zuständig sein.

Per 1. Juli wurde Willi Cernko zum neuen CEO der Erste Group Bank AG bestellt (brutkasten berichtete). Zuvor leitete er das Firmenkundengeschäft, dessen Vorstand Hans Unterdorfer von der Tiroler Sparkasse mit 1. September übernimmt.

Das ist der Bierwirth-Nachfolger

Ihm folgt Rodrigo Diehl nach, der aktuell das Privatkundengeschäft für Gesamteuropa in der Deutschen Telekom Gruppe verantwortet. In den fünf Jahren davor war er für das an der US-Börse NASDAQ gelistete Telekommunikationsunternehmen Millicom tätig. “Das Wichtigste für mich ist es, unsere Kunden und Mitarbeiter in den Mittelpunkt unseres Handelns zu stellen, um gemeinsam das nächste Wachstumskapitel für Magenta zu schreiben”, betont Diehl in einer Presseaussendung.

Rodrigo Diehl blickt auf eine mehr als 20-jährige berufliche Laufbahn in der Telekommunikations- und Technologiebranche zurück | (c) Deutsche Telekom AG / Norbert Ittermann

„Es freut mich sehr, dass es uns gelungen ist, mit Andreas Bierwirth einen so prominenten und gleichzeitig höchst kompetenten Manager für die Retailagenden der Erste Group zu gewinnen. Er wird in enger Zusammenarbeit mit dem Chief Platform Officer Maurizio Poletto dafür Sorge tragen, dass die Strategie im Privatkundensegement in all unseren Märkten rasch bei den Kunden ankommt”, erklärt Friedrich Rödler, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Erste Group, zur Bestellung.

Bierwirth gelang bei Magenta der Umbruch

“Ich freue mich, dass ich nach zehn wunderschönen Jahren bei Magenta meine Aufgaben an einen großartigen Nachfolger übergeben kann. Persönliches Highlight für mich war sicher der Merger von T-Mobile und UPC, lauten die Abschiedsworte von Bierwirth. Er hat T-Mobile Austria vor zehn Jahren in einer schwierigen Situation mit Umsatzrückgängen übernommen, durch eine Neuausrichtung gelang der Turnaround und die Rückkehr auf Wachstumskurs.

Wie es der Zufall will, erschien heute früh um 7.00 Uhr unser Interview vom Salzburg Summit (30. Juli) mit Andreas Bierwirth – damals noch CEO von Magenta Telekom:

Willi Cernko, CEO der Erste Group, fügt hinzu: “Ich freue mich außerordentlich auf die Zusammenarbeit mit Andreas. Er wird mit seiner Erfahrung aus ganz anderen Branchen neue Blickwinkel und Impulse in unser Retailgeschäft einbringen. Und genau das ist mir wichtig: aus anderen Bereichen lernen und damit neue Inspiration und Kompetenz in die Bank bringen.”

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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