30.05.2017

Analyse: Wer in Zukunft den Sozialstaat finanziert

Bei den Sozialabgaben spielt der Faktor Arbeit immer noch die Hauptrolle. Alternative Modelle gibt es- sie könnten aber Innovationen hemmen und der Wirtschaft schaden.
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(c) nd3000 - fotolia.com

Fortschritt – das ist ein durch und durch positiv besetzter Begriff. Er ist es, der die Menschen einst aus den Höhlen geholt hat und es möglich machte, Bücher zu drucken. Fortschritt klingt nach strahlender Zukunft, nach kontinuierlicher Verbesserung für jeden und in allen Bereichen. In der Realität trifft das heute aber genauso wenig zu wie im Zeitalter der Industrialisierung. Damals litten die Arbeitnehmer unter widrigen Bedingungen in den Fabriken. Heute sehen viele den Sozialstaat durch die zunehmende Digitalisierung bedroht.

Das Sozialabgaben-Dilemma

Das Problem gestaltet sich wie folgend: Die Haupteinnahmequelle der österreichischen Sozialversicherungen sind derzeit Lohnabgaben von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Personalintensive Unternehmen leisten dementsprechend mehr Sozialabgaben als kapitalintensive Firmen mit weniger Mitarbeitern. Zu letzteren zählen vor allem hoch technologische Konzerne, die oft hohe Gewinne erwirtschaften. Das würde ein Ungleichgewicht erzeugen, meinen Politiker aus dem linken Spektrum. Und sie haben auch einen mögliche Lösung parat: die Wertschöpfungsabgabe, landläufig auch Maschinensteuer genannt. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um eine zusätzliche Abgabe, die Digitalisierungsgewinner leisten sollen. Das heißt, dass sich die Sozialabgaben der Unternehmen nicht mehr nur am Faktor Arbeit, sondern auch an Gewinnen und verschiedenen Aufwendungen orientieren. In Italien und Frankreich wird das auf regionaler Ebene schon teilweise umgesetzt. Auch in Deutschland wird derzeit über eine Maschinensteuer diskutiert.

Geteilte Meinungen

Befürworter unterstreichen, dass auf diese Art die Lohnnebenkosten sinken werden und so neue Jobs entstehen könnten. Während von der einen Seite also der Ruf nach Beschäftigung laut wird, ist man auf der anderen Seite um die Folgen für (ja, eben!) den Fortschritt besorgt. Die Idee der Maschinensteuer sei veraltet, heißt es von der Industrieellenvereinigung. (Tatsächlich wurde das Konzept bereits in den 1980ern unter dem damaligen Sozialminister Alfred Dallinger besprochen.)

Politische Herausforderungen

Zwar würde sie sich kurzfristig positiv auf die Beschäftigungsstatistik auswirken, über längere Zeit seien die Konsequenzen für den Wirtschaftsstandort aber bedenklich. Im engeren Sinne bedeutet Maschinensteuer nämlich auch, dass Investitionen in Maschinen besteuert werden könnten. Das sei laut Kritikern Gift für jegliche Art von Innovation. Beide Seiten im Hinterkopf behaltend ist die Politik nun gefordert. Trotz Wunsch nach Innovation muss bei gleichzeitiger Alterung der Gesellschaft und dem dadurch bedingten zusätzlichen Pflegebedarf ein Modell gefunden werden, das den Sozialstaat auch in Zukunft finanziert.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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