02.01.2023

Warum das AMS 2022 Philosoph:innen auf die Mangelberufsliste gesetzt hat

2022 stand in Oberösterreich der Beruf des/der Philosoph:in auf der Mangelberufsliste. In einem neuen Blogartikel klärt AMS-Chef Johannes Kopf auf, wie es dazu kam.
/artikel/ams-philosophinnen-mangelberufsliste
Cropped image of a Socrates bust for use in philosophy-related templates etc. Bust carved by by Victor Wager from a model by Paul Montford, University of Western Australia, Crawley, Western Australia.
Sokrates war kein Lagerlogistiker | Foto: Greg O'Beirne/Wikimedia | Lizenz: GFDL / Creative Commons

Der Fachkräftemangel ist in der österreichischen Wirtschaft allgegenwärtig: Es gibt kaum mehr eine Branche, die nicht von Schwierigkeiten beim Besetzen von ausgeschriebenen Stellen berichtet. Eine Berufsgruppe, die 2022 in Oberösterreich auf der Mangelberufsliste landete, überraschte dann aber doch ein wenig: Die Philosoph:innen.

Rechtlich gesehen ist die Mangelberufsliste eine Verordnung des Bundeministers für Arbeit – und sie regelt, welche ausländischen Fachkräfte erleichtert eine Rot-Weiß-Rot Karte ausgestellt bekommen. Erstellt wird sie – grob gesagt – auf Basis der beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldeten offenen Stellen des Vorjahres. Zusätzlich zu österreichweit gesuchten Berufen gibt es noch bundesländerspezifische Nennungen.

Im Vorjahr standen 68 Berufe bundesweit auf der Liste. In acht Bundesländern kamen weitere Berufe dazu – am meisten in Oberösterreich, das 49 weitere Einträge auf die Liste vornahm. Darunter befanden sich auch die eingangs erwähnten Philosoph:innen.

Mit dem Jahreswechsel gibt es nun eine neue Mangelberufsliste – und anlässlich ihrer Veröffentlichung räumte AMS-Chef Johannes Kopf in in einem Blogartikel einen Fehler bei der Vorjahresliste ein.

Aktuell nur eine offene Stelle für Philosoph:innen in Österreich

Denn tatsächlich ist der Fachkräftemangel bei den Philosoph:innen gar nicht so groß: Aktuell sei in Wirklichkeit in Österreich nur eine einzige Stelle für diese Berufsgruppe ausgeschrieben, schreibt Kopf in seinem Artikel. Aber wie landeten die Philosoph:innen dann auf der Mangelberufsliste?

Der Grund liegt in der sogenannten „Berufssystematik“, einer Art Regelwerk zu Definition von Berufen, die das AMS zur Erstellung der Liste heranzieht. Und diese Systematik basiert auf dem erstmals 1961 veröffentlichten „Systematischen Verzeichnis der Berufe“ des statistischen Zentralamtes“, wie AMS-Chef Kopf in seinem Blogeintrag erläutert.

Aktuell enhält diese Systematik rund 500 unterschiedliche Oberberufe, denen wiederum etwa 4.000 Spezialberufe zugeordnet sind. Ein Oberberuf ist demanch „Schlosser_in im Metallbereich“, ein dazuzgehöriger Spezialberuf wäre etwa „Maschinenschlosser_in“.

Logik vs. Logistik

Und damit sind wir auch schon beim Thema: Denn ein anderer dieser Oberberufe ist eben der oder die „Philosoph_in“. Und auch diesem Oberberuf sind zahlreiche Spezialberufe zugeordnet. Einer davon: Der oder die Logistiker:in. Was am ersten Blick nicht besonders schlüssig erscheint, geht es bei der Logistik doch um den Transport oder die Lagerung von Gütern.

Allerdings: „Logistiker“ ist auch eine veraltete Berufsbezeichnung für Logiker:innen, also jenen Wissenschaftler:innen, die sich mit den Gesetzen der Logik beschäftigen. Was traditionell eine Teildisziplin der Philosophie ist.

Im AMS wurden dann freie Stellen aus dem Transportwesen zunehmend mit dem Begriff „Logistiker:innen“ eingeordnet – und somit der Überkategorie „Philosoph:innen“. Richtig gemäß der Berufssystematik wäre laut AMS-Chef Kopf übrigens Betriebslogistikkaufmann/-frau, Lagerlogistiker_in oder Logistikmanager_in gewesen. Die Fehlzuordnung wurde so häufig vorgenommen, dass es die Philosoph:innen schließlich im Industrie-Bundesland Oberösterreich auf die Mangelberufsliste 2022 schafften.

Weitere Folgen hatte der Irrtum übrigens laut Kopf nicht. Der Fehler wurde aufgeklärt und es kam zu keinen weiteren falschen Zuordnungen mehr. Anträge auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte von Philosoph:innen gab es in Oberösterreich im gesamten Jahr 2022 keine. Auf der Mangelberufsliste für 2023 stehen die Philosoph:innen jetzt nicht mehr, dafür aber fast 100 andere Berufe.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

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Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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