23.03.2020

AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen

Über den "Rechner für Covid-19 Kurzarbeitsbeihilfe" des Arbeitsmarktservice (AMS) können Unternehmen und Arbeitnehmer sich nun ausrechnen, wie die Inanspruchnahme der Kurzarbeit sich finanziell auf sie auswirkt. Unternehmer werden die Löhne aber wahrscheinlich zwei Monate vorfinanzieren müssen.
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AMS-Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner
Mit dem Kurzarbeit-Rechner des AMS kann der Betrag von Kurzarbeit in Österreich ausgerechnet werden. (c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Ein Arbeitnehmer verdient üblicherweise bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit 2500 Euro brutto. In der Coronakrise fallen 100 Stunden pro Monat aus und der Arbeitgeber nimmt die Kurzarbeitsregelung in Anspruch. Dieser muss dem Arbeitnehmer weiterhin einen Bruttolohn von mindestens 1941,78 Euro auszahlen (dieser Mindestbetrag ist fixiert – egal wie stark die Arbeitszeit reduziert wird) – der Staat schießt aber monatlich voraussichtlich 1854 Euro Covid-19 Kurzarbeitshilfe zu. Dieses Ergebnis liefert der neue Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner des Arbeitsmarktservice (AMS) – natürlich unverbindlich.

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++

Coronavirus-Kurzarbeit-Rechner des AMS: Genauer Betrag erst nach Antrag

Über den Kurzarbeit-Rechner können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich sich seit Freitag ausrechnen, wie sie von der neuen Kurzarbeitsregelung bei Inanspruchnahme finanziell betroffen sind – voraussichtlich. Denn der tatsächliche Betrag wird natürlich erst nach der Antragstellung berechnet.

Das AMS streicht heraus: „Der Kurzarbeit-Rechner kann natürlich nicht erkennen, ob Ihre Angaben korrekt sind und alle Voraussetzungen für eine COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe erfüllt sind. Die Höhe der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe wird erst nach der Antragstellung rechtsverbindlich ermittelt. Es besteht auf sämtliche hier von Ihnen ermittelten Werte kein wie immer gearteter Rechtsanspruch“.

Unternehmen müssen Vorfinanzieren – 2 Monate Verarbeitungszeit?

Die Verarbeitung der Kurzarbeit-Anträge dürfte dann etwas dauern. In der Gratis-Zeitung „Heute“ ist von zwei Monaten die Rede, von denen man beim AMS derzeit als Verarbeitungszeit ausgeht. Die Unternehmen müssen die Hilfsbeträge in der Zeit vorfinanzieren und können erst nachher abrechnen. Für viele Unternehmer dürfte gerade das eine Hiobsbotschaft sein. Denn um die Regelung, die dazu dient, Beschäftigung in der Coronakrise zu erhalten, in Anspruch zu nehmen, ist also ein gewisses Maß an Liquidität notwendig. Gerade für Unternehmen, die derzeit mit einem kompletten Umsatz-Ausfall kämpfen, dürfte es also schwierig werden, von der Regelung Gebrauch zu machen.

⇒ Zum Rechner des AMS

⇒ Info-Page des AMS

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AI Summaries

AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen

  • Das AMS stellt nun einen Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner zu Verfügung.
  • Über ihn können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich seit Freitag ausrechnen, wie sie von der neuen Kurzarbeitsregelung bei Inanspruchnahme finanziell betroffen sind – voraussichtlich.
  • Denn der tatsächliche Betrag wird natürlich erst nach der Antragstellung berechnet.
  • In der Gratis-Zeitung „Heute“ ist von zwei Monaten die Rede, von denen man beim AMS derzeit als Verarbeitungszeit ausgeht.
  • Die Unternehmen müssen die Hilfsbeträge in der Zeit vorfinanzieren und können erst nachher abrechnen.
  • Es ist also ausreichend Liquidität notwendig.

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