23.03.2020

AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen

Über den "Rechner für Covid-19 Kurzarbeitsbeihilfe" des Arbeitsmarktservice (AMS) können Unternehmen und Arbeitnehmer sich nun ausrechnen, wie die Inanspruchnahme der Kurzarbeit sich finanziell auf sie auswirkt. Unternehmer werden die Löhne aber wahrscheinlich zwei Monate vorfinanzieren müssen.
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AMS-Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner
Mit dem Kurzarbeit-Rechner des AMS kann der Betrag von Kurzarbeit in Österreich ausgerechnet werden. (c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Ein Arbeitnehmer verdient üblicherweise bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit 2500 Euro brutto. In der Coronakrise fallen 100 Stunden pro Monat aus und der Arbeitgeber nimmt die Kurzarbeitsregelung in Anspruch. Dieser muss dem Arbeitnehmer weiterhin einen Bruttolohn von mindestens 1941,78 Euro auszahlen (dieser Mindestbetrag ist fixiert – egal wie stark die Arbeitszeit reduziert wird) – der Staat schießt aber monatlich voraussichtlich 1854 Euro Covid-19 Kurzarbeitshilfe zu. Dieses Ergebnis liefert der neue Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner des Arbeitsmarktservice (AMS) – natürlich unverbindlich.

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++

Coronavirus-Kurzarbeit-Rechner des AMS: Genauer Betrag erst nach Antrag

Über den Kurzarbeit-Rechner können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich sich seit Freitag ausrechnen, wie sie von der neuen Kurzarbeitsregelung bei Inanspruchnahme finanziell betroffen sind – voraussichtlich. Denn der tatsächliche Betrag wird natürlich erst nach der Antragstellung berechnet.

Das AMS streicht heraus: „Der Kurzarbeit-Rechner kann natürlich nicht erkennen, ob Ihre Angaben korrekt sind und alle Voraussetzungen für eine COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe erfüllt sind. Die Höhe der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe wird erst nach der Antragstellung rechtsverbindlich ermittelt. Es besteht auf sämtliche hier von Ihnen ermittelten Werte kein wie immer gearteter Rechtsanspruch“.

Unternehmen müssen Vorfinanzieren – 2 Monate Verarbeitungszeit?

Die Verarbeitung der Kurzarbeit-Anträge dürfte dann etwas dauern. In der Gratis-Zeitung „Heute“ ist von zwei Monaten die Rede, von denen man beim AMS derzeit als Verarbeitungszeit ausgeht. Die Unternehmen müssen die Hilfsbeträge in der Zeit vorfinanzieren und können erst nachher abrechnen. Für viele Unternehmer dürfte gerade das eine Hiobsbotschaft sein. Denn um die Regelung, die dazu dient, Beschäftigung in der Coronakrise zu erhalten, in Anspruch zu nehmen, ist also ein gewisses Maß an Liquidität notwendig. Gerade für Unternehmen, die derzeit mit einem kompletten Umsatz-Ausfall kämpfen, dürfte es also schwierig werden, von der Regelung Gebrauch zu machen.

⇒ Zum Rechner des AMS

⇒ Info-Page des AMS

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Die automatisierte Burger-Maschine FABAL © REET Systems

Die österreichische REET Systems GmbH (Restaurant Efficiency Technologies Systems) hat nach eigenen Angaben die Entwicklung einer serienreifen automatisierten Burger-Produktion abgeschlossen. Das System trägt den Namen FABAL (Fully Automated Burger Assembly Line) und wird interessierten Gastronomiebetrieben nun auch in einem Demo-Center in Wiener Neudorf, Niederösterreich, vorgeführt.

Aufbau und Kapazität

FABAL ist laut REET modular aufgebaut und lässt sich an unterschiedliche Restauranttypen anpassen. Je nach Konfiguration sollen laut eigenen Angaben bis zu 300 Burger pro Stunde produziert werden können, aus über 50 verschiedenen Zutaten und in zahlreichen, auch individuell zusammengestellten, Varianten. Bedient wird die Anlage von einer einzigen Person, die für Befüllung und Reinigung zuständig ist. Laut Website sollen sich Betreiber:innen 50 Prozent der Personalkosten sparen. Ein KI-gestütztes System überwacht laut Unternehmen Produktionsqualität und Betriebszustände der Komponenten.

Entwicklung und Testbetrieb

Die aktuelle dritte Generation der Anlage sei nach rund sieben Jahren Entwicklung entstanden und habe sich in einem über einjährigen Testbetrieb mit mehr als 30.000 produzierten Burgern bewährt, so REET. Als Einsatzgebiete nennt das Unternehmen Schnellrestaurants, Großkantinen, Events und Vergnügungsparks. REET gibt, an die Patent- und Immaterialgüterrechte an der Technologie zu halten.

Produktion und Support sollen über Partnerunternehmen im In- und Ausland laufen. „Die größte Herausforderung dieser Innovation war es, auf dem in üblichen Küchengrößen vorhandenen Platzangebot aus über 50 verschiedenen und uneinheitlichen Burgerzutaten automatisiert unterschiedlichste Burger Sandwiches in hohen Stückzahlen herzustellen“, sagt REET-Geschäftsführer und Wirtschaftsanwalt Dieter Spranz.

Eigentümerstruktur

REET Systems wurde laut eigenen Angaben 2019 aus dem Gesellschafterumfeld der Theophil Group gegründet, seit 2022 hält die Raiffeisen-Beteiligungsgesellschaft Invest AG eine Minderheitsbeteiligung. Geschäftsführer ist aktuell Dieter Spranz, zuvor wurde er von April 2023 bis Mai 2026 von Roland Ambrosch unterstützt.

Mehrheitseigentümerin von REET ist die Theophil Group, eine österreichische Familienunternehmensgruppe mit Schwerpunkt Systemgastronomie und Immobilien, die in Österreich rund 1.000 Mitarbeiter:innen beschäftigt und laut Aussendung über 100 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt.

Verbindung zur Systemgastronomie

International ist die Theophil Group mit The Coffeeshop Company in neun weiteren Ländern mit rund 100 Standorten vertreten. Über ihre Tochtergesellschaft The Eatery Group (bis 2023 TQSR Group) ist sie zudem seit 2015 Masterfranchisenehmerin von Burger King in Österreich.

„Als Masterfranchisee und exklusiver Developer der amerikanischen Burgerkette Burger King verwalten wir den gesamten österreichischen Markt der Marke“, heißt es auf der Website der Gruppe. 34 Burger-Lokale betreibe man selbst. Die neue Burger-Automatisierungstechnik entsteht damit im selben Konzernumfeld, das hierzulande auch einen der größten Systemgastronomie-Betreiber stellt, ein naheliegendes erstes Einsatzfeld für FABAL.

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AI Summaries

AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen

  • Das AMS stellt nun einen Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner zu Verfügung.
  • Über ihn können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich seit Freitag ausrechnen, wie sie von der neuen Kurzarbeitsregelung bei Inanspruchnahme finanziell betroffen sind – voraussichtlich.
  • Denn der tatsächliche Betrag wird natürlich erst nach der Antragstellung berechnet.
  • In der Gratis-Zeitung „Heute“ ist von zwei Monaten die Rede, von denen man beim AMS derzeit als Verarbeitungszeit ausgeht.
  • Die Unternehmen müssen die Hilfsbeträge in der Zeit vorfinanzieren und können erst nachher abrechnen.
  • Es ist also ausreichend Liquidität notwendig.

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