04.01.2018

Amlogy: Wiener EduTech-Startup startet Kooperation mit Bundesverlag

Nach dem Launch von Areeka, einer Augmented Reality-Anwendung für Schulbücher im September, macht Amlogy den nächsten großen Schritt.
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Amlogy-Co-Founder und CEO Arkadi Jeghiazaryan
(c) Ahmad Lkoud: Amlogy-Co-Founder und CEO Arkadi Jeghiazaryan

Smartphones im Klassenzimmer sind bei Lehrkräften nicht unbedingt beliebt. Schließlich können Schülerinnen und Schüler damit so einiges machen, was nichts mit dem Unterricht zu tun hat. Dabei haben die Geräte durchaus Potenzial für Bildungszwecke. Diese Idee liegt auch dem Konzept des Wiener Startups Amlogy zugrunde – der Brutkasten berichtete. Mit Hilfe von Augmented Reality soll das klassische Schulbuch um eine interaktive Komponente ergänzt werden und dadurch insgesamt lebendiger werden. „Wir sind auf dem besten Weg die Schulbücher zu revolutionieren – ohne, dass man sie abschaffen muss“, sagt Arkadi Jeghiazaryan, Co-Founder und CEO von Amlogy.

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Weitere Verlagskooperationen für Amlogy

Den Start machte Amlogy im vergangenen August, rechtzeitig vor Beginn des laufenden Schuljahres, mit dem Launch der App Areeka (für iOS und Android). Dazu gab es ein erstes Themenheft aus Eigenproduktion zum Thema „Licht und Wasser“. Für dieses Projekt wurde bereits der Morawa-Verlag als Partner gewonnen. Nun verkündete das Wiener Startup die Zusammenarbeit mit zwei weiteren Schulbuch-Verlagen, dem Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) und dem Bildungsverlag Lemberger. Bei diesem Kooperationsprojekt erweitert Amlogy bestehende Schulbücher um AR-Inhalte. Der Schwerpunkt soll auf den Fächern Mathematik, Geschichte und Englisch liegen. Zudem startet am 15. Jänner der Vorverkauf eines weiteren Themenhefts – „Eine interaktive Reise ins Alte Ägypten“.

Chancen durch deutsche Verlagsgruppe?

Der Österreichische Bundesverlag befindet sich, anders, als der Name nahelegt, nicht (mehr) in Bundesbesitz. 2002 wurde er privatisiert und an den deutschen Ernst Klett Verlag, zu dem etwa auch der Wörterbuch-Verlag PONS gehört, verkauft. Nach wie vor ist der ÖBV, der auf den 1772 von Maria Theresia gegründeten Schulbuchverlag zurückgeht, aber für die Herausgabe des Österreichischen Wörterbuchs im Auftrag des Unterrichtsministeriums verantwortlich. Die Zugehörigkeit zur großen deutschen Schulbuchverlagsgruppe könnte für Amlogy freilich eine Expansion im DACH-Raum erleichtern.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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