20.11.2019

Ambiente 2020: Das bietet die weltweit führende Konsumgütermesse für Gründer

Die Ambiente zählt zur weltweit führenden Messe für Konsumgüter und wird vom 7. bis zum 11. Feber in Frankfurt stattfinden. Aussteller aus den Bereichen Dining, Living und Giving werden aus aller Welt aufeinander treffen und sich über die neuesten Trends austauschen. Für Jungunternehmer bietet die Ambiente einen speziellen Ausstellerbereich und ein eigenes Förderprogramm.
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Ambiente
(c) Messe Frankfurt Exhibition GmbH / Pietro Sutera
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Die Ambiente zählt zur weltweit führenden Messe für Konsumgüter und findet jährlich in Frankfurt am Main statt. Auf der letzten Messe im Feber 2019 waren knapp 4.500 Aussteller aus 92 Ländern vertreten und präsentierten fünf Tage lang ihre neuen Produkte und Innovationen. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen Living, Giving und Dining.

Auch 2020 wird die Ambiente zum Dreh- und Angelpunkt der internationalen Konsumgüterbranche – genauer gesagt vom  7. bis 11. Februar 2020. Die Ausstellungsfläche soll sich laut den Initiatoren auf rund 300.000 Quadratmeter erstrecken. Dies entspricht mehr als 42 Fußballfeldern.

+++ zum Fokus-Channel: Tech & Innovation +++

Auf der Suche nach Trends

Die Messe besticht jedoch nicht nur durch ihre Dimensionen, sondern auch durch ihr Rahmenprogramm, das den Besuchern einen besonderen Blick auf aktuelle Konsumtrends, technische Innovationen und Designs ermöglicht. Teil des Programms sind unter anderem Trendpräsentationen und Designrundgänge, die von international renommierten Designern geleitet werden. Ein Highlight der Messe ist zudem die Verleihung des German Design Awards, der am ersten Messetag vergeben wird.

(c) Messe Frankfurt Exhibition GmbH

Eigener Bereich für junge Talente

Die Ambiente richtet sich bereits seit mehreren Jahren speziell auf Jungunternehmer aus – der brutkasten berichtete bereits. In einem extra eingerichteten Bereich können junge Unternehmen ihre neuen Produkte vorstellen.

Das sogenannte BMWi-Areal für aufstrebende Jungunternehmer befindet sich in der Halle 11.1 Gift Ideas. Die Stände sind offen und hell gestaltet und verleihen dem Areal das Flair eines Marktplatzes. Die Besucher können so Produkte hautnah erleben, sich austauschen und inspirieren lassen.

Zudem erhalten die Unternehmen durch ein eigenes Medienpaket eine zusätzlich mediale Präsenz. Dazu zählt unter anderem ein Katalogeintrag und ein Eintrag in der Ausstellersuche.

(c) Messe Frankfurt Exhibition GmbH

Talents-Förderprogramm

Damit Jungunternehmer auf der Messe ihre Innovationen präsentieren können, hat die Ambiente ein eigenes Förderprogramm namens „talents“ ins Leben gerufen. Im Rahmen des Programms erhalten sie neben einer kostenfreien Ausstellungsfläche auch die Möglichkeit für Networking und wichtige Kontakte zur Industrie.

Dadurch können Jungunternehmer ihre Produkte nicht nur einem breiten Publikum vorstellen, sondern auch in Austausch mit anderen Unternehmern treten. In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung ist dies ein nicht zu unterschätzender Kommunikationkanal, um so nicht nur einen Überblick über aktuelle Branchentrends zu erhalten, sondern auch an direktes Feedback zu kommen.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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