10.11.2023

Neues Amazon-Verteilerzentrum in NÖ von Gemeinde-Politik verhindert

Die Mandatar:innen der SPÖ, die in der Gemeinde St. Valentin die absolute Mehrheit hält, kündigten an, gegen den Bau eines geplanten Amazon-Verteilerzentrums zu stimmen. Zuvor hatten sich schon FPÖ und Grüne dagegen positioniert.
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Amazon Vertriebszenter
Amazon-Verteilerzentrum | © Amazon

Vier Paket-Verteilerzentren betreibt Amazon bereits hierzulande – drei im Großraum Wien und eines in Klagenfurt. Mit weiteren geplanten Zentren in Österreich ist der US-Riese schon mehrmals an der lokalen Gemeindepolitik gescheitert – etwa in Graz und Dornbirn. Nun dürfte auch ein geplantes Lager im niederösterreichischen St. Valentin das selbe Schicksal ereilen. Der Ort an der Grenze zu Oberösterreich, der zudem direkt an der Westautobahn liegt, hätte sich aufgrund der Nachbarschaft zum Großraum Linz gut angeboten.

Petition mit hoher Beteiligung, SPÖ folgt FPÖ und Grünen mit Ablehnung

Doch in der Bevölkerung regte sich Widerstand. Eine Petition gegen das Amazon-Zentrum in der rund 9.400 Einwohner:innen-Gemeinde erreichte im Frühling etwa 1.850 Unterschriften. Auf politischer Ebene sprachen sich zunächst FPÖ und Grüne gegen das mit 5.200 Quadratmetern Größe geplante Lager aus. Nun kündigte auch Bürgermeisterin Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) an, dass die Mandatar:innen ihrer Partei, die in der Gemeinde die absolute Mehrheit hält, im Gemeinderat gegen den Bau stimmen werden. Somit dürfte das Projekt, das Amazon mit dem Immobilienentwickler Fraktal umsetzen wollte, endgültig vom Tisch sein.

“Eine Ansiedelung um jeden Preis war ohnehin nie ein Thema”

“Wir haben von Beginn an gesagt, dass wir das Projekt, auch wenn es umstritten ist, nicht von vornherein ablehnen, sondern es uns im Detail ansehen werden, um danach eine fundierte und inhaltliche Entscheidung treffen zu können. Eine Ansiedelung um jeden Preis war ohnehin nie ein Thema”, wird der zuständige Stadtrat und SPÖ-Fraktionsobmann Rafael Mugrauer im Regional-Magazin tips.at zitiert.

Monatelange Verhandlungen der Gemeinde mit Amazon und Fraktal

Man habe in den vergangenen Monaten viele Verhandlungen geführt und zentrale Themen intensiv diskutiert und die Ergebnisse in einem eigenen Vertrag festgehalten. Dabei ging es etwa um den Umgang mit und die Entlohnung von Mitarbeiter:innen, die Ermöglichung von Betriebsräten, eine ökologische Bauausführung, den Anteil der versiegelten Fläche, die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte sowie den Schutz der Anrainer:innen, die Auswirkungen durch den zusätzlichen Verkehr und den Umgang mit den Lieferpartnern.

“Verhandlungsergebnis entspricht nicht dem, was wir uns für unsere Stadt vorstellen”

“Das nun vorliegende Verhandlungsergebnis entspricht in den genannten Bereichen nicht dem, was wir uns für unsere Stadt vorstellen. Auch wenn die Schaffung neuer Arbeitsplätze natürlich immer wünschenswert ist, überwiegen bei diesem Projekt nach umfangreicher Prüfung und Verhandlung die Vorbehalte”, so Mugrauer.

Amazon wollte umfangreiche Rücktrittsrechte und Exit-Möglichkeiten

So gebe es etwa keine konkrete Lösung, wie das übermäßige Verkehrsaufkommen vor allem im Bereich der Autobahnauffahrt Richtung Linz gelöst werden könne. Auch beim Anteil der E-Fahrzeuge sowie den Zusicherungen in Bezug auf die Lieferpartner sei der Vertrag hinter den Erwartungen der Stadtgemeinde geblieben. Umfangreiche Rücktrittsrechte und Exit-Möglichkeiten von Amazon hätten zudem das Vertrauen in die Beständigkeit des Vertrags “nicht gerade gefördert”.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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