10.11.2023

Neues Amazon-Verteilerzentrum in NÖ von Gemeinde-Politik verhindert

Die Mandatar:innen der SPÖ, die in der Gemeinde St. Valentin die absolute Mehrheit hält, kündigten an, gegen den Bau eines geplanten Amazon-Verteilerzentrums zu stimmen. Zuvor hatten sich schon FPÖ und Grüne dagegen positioniert.
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Amazon Vertriebszenter
Amazon-Verteilerzentrum | © Amazon

Vier Paket-Verteilerzentren betreibt Amazon bereits hierzulande – drei im Großraum Wien und eines in Klagenfurt. Mit weiteren geplanten Zentren in Österreich ist der US-Riese schon mehrmals an der lokalen Gemeindepolitik gescheitert – etwa in Graz und Dornbirn. Nun dürfte auch ein geplantes Lager im niederösterreichischen St. Valentin das selbe Schicksal ereilen. Der Ort an der Grenze zu Oberösterreich, der zudem direkt an der Westautobahn liegt, hätte sich aufgrund der Nachbarschaft zum Großraum Linz gut angeboten.

Petition mit hoher Beteiligung, SPÖ folgt FPÖ und Grünen mit Ablehnung

Doch in der Bevölkerung regte sich Widerstand. Eine Petition gegen das Amazon-Zentrum in der rund 9.400 Einwohner:innen-Gemeinde erreichte im Frühling etwa 1.850 Unterschriften. Auf politischer Ebene sprachen sich zunächst FPÖ und Grüne gegen das mit 5.200 Quadratmetern Größe geplante Lager aus. Nun kündigte auch Bürgermeisterin Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) an, dass die Mandatar:innen ihrer Partei, die in der Gemeinde die absolute Mehrheit hält, im Gemeinderat gegen den Bau stimmen werden. Somit dürfte das Projekt, das Amazon mit dem Immobilienentwickler Fraktal umsetzen wollte, endgültig vom Tisch sein.

„Eine Ansiedelung um jeden Preis war ohnehin nie ein Thema“

„Wir haben von Beginn an gesagt, dass wir das Projekt, auch wenn es umstritten ist, nicht von vornherein ablehnen, sondern es uns im Detail ansehen werden, um danach eine fundierte und inhaltliche Entscheidung treffen zu können. Eine Ansiedelung um jeden Preis war ohnehin nie ein Thema“, wird der zuständige Stadtrat und SPÖ-Fraktionsobmann Rafael Mugrauer im Regional-Magazin tips.at zitiert.

Monatelange Verhandlungen der Gemeinde mit Amazon und Fraktal

Man habe in den vergangenen Monaten viele Verhandlungen geführt und zentrale Themen intensiv diskutiert und die Ergebnisse in einem eigenen Vertrag festgehalten. Dabei ging es etwa um den Umgang mit und die Entlohnung von Mitarbeiter:innen, die Ermöglichung von Betriebsräten, eine ökologische Bauausführung, den Anteil der versiegelten Fläche, die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte sowie den Schutz der Anrainer:innen, die Auswirkungen durch den zusätzlichen Verkehr und den Umgang mit den Lieferpartnern.

„Verhandlungsergebnis entspricht nicht dem, was wir uns für unsere Stadt vorstellen“

„Das nun vorliegende Verhandlungsergebnis entspricht in den genannten Bereichen nicht dem, was wir uns für unsere Stadt vorstellen. Auch wenn die Schaffung neuer Arbeitsplätze natürlich immer wünschenswert ist, überwiegen bei diesem Projekt nach umfangreicher Prüfung und Verhandlung die Vorbehalte“, so Mugrauer.

Amazon wollte umfangreiche Rücktrittsrechte und Exit-Möglichkeiten

So gebe es etwa keine konkrete Lösung, wie das übermäßige Verkehrsaufkommen vor allem im Bereich der Autobahnauffahrt Richtung Linz gelöst werden könne. Auch beim Anteil der E-Fahrzeuge sowie den Zusicherungen in Bezug auf die Lieferpartner sei der Vertrag hinter den Erwartungen der Stadtgemeinde geblieben. Umfangreiche Rücktrittsrechte und Exit-Möglichkeiten von Amazon hätten zudem das Vertrauen in die Beständigkeit des Vertrags „nicht gerade gefördert“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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