21.06.2019

Amazon Business: US-Riese will nun auch den B2B-Handel erobern

Kürzlich startete Tech-Riese Amazon mit "Amazon Business" in Europa seinen B2B-Marktplatz, der den Ansprüchen von Unternehmen gerecht werden soll. Nach der globalen Disruption des Einzelhandels in mehreren Bereichen könnte damit das gleiche Kunststück auch im Großhandel gelingen.
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Amazon Business - Griff nach dem globalen Großhandel - Amazon-Quartalsbericht - Jeff Bezos
(c) Flickr/Steve Jurvetson - Amazon-Gründer Jeff Bezos ist als Teil von GAFA ins Visier der US-Politik geraten.
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Die Größe des Anfang diesen Jahres zwischenzeitlich wertvollsten Unternehmens der Welt, Amazon, ist allgemein bekannt. In Märkten wie den USA und Deutschland läuft je fast die Hälfte des Online-Einzelhandels über die US-Website. Und auch insgesamt erzielt der Tech-Riese hohe Marktanteile. So deckte man in Deutschland einer Studie zufolge Mitte 2018 rund 16 Prozent des gesamten Einzelhandelsvolumens im Segment Elektronik und Computer ab. Was man im Einzelhandel bereits erreicht hat, könnte mit dem B2B-Marktplatz Amazon Business nun auch im Unternehmens- bzw. Großhandel gelingen.

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Amazon Business: B2C-Vorteile für die B2B-Kundschaft

Das kürzlich in Europa flächendeckend gestartete B2B-Angebot soll Unternehmen jeder Größe die gleichen Vorteile bieten, die vom privaten Amazon-Account bereits bekannt sind – Stichwort: User Experience. Zugleich bringt der Tech-Riese mit Amazon Business aber auch Features, die spezifisch für Unternehmen praktisch bzw. essenziell sind. Besonders punkten will man mit der Auswahl an Produkten: Mit 250 Millionen ist diese sogar um 100 Millionen Produkte größer als im B2C-Segment.

Kauf auf Rechnung und interne Genehmigungsstrukturen

Überzeugen will man etwa mit zentralen Firmen-Konten, die von allen Mitarbeitern des Unternehmens genutzt werden. Dabei können unterschiedliche Nutzungsrechte vergeben werden. So können etwa Genehmigungsprozesse, z.B. für Ausgabenlimits und Regeln bezüglich bevorzugter Produktkategorien verwaltet werden. Zudem werden Nettopreise angegeben und Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer können gesammelt heruntergeladen werden. Weiters ist der Kauf auf Rechnung bzw. weitere Zahlungsarten möglich.

Analyse-Funktion und Integration in Einkaufssysteme

In der firmeninternen Handhabe will man den B2B-Kunden noch mit weiteren Features entsprechenden Komfort bieten. So bestehen detaillierte Analysemöglichkeiten. Amazon Business lässt sich zudem in eine Vielzahl von Einkaufssystemen integrieren, etwa in Ariba, Coupa, Jaegger, Onventis, SAP und SRM. Auch für wiederkehrende Bestellungen hat man mit einem entsprechenden Feature vorgesorgt. So kann man Listen anlegen, z.B. mit Materialien für das Einarbeiten neuer Mitarbeiter, mit Küchenvorräten oder Nachschub für das Lager des Reinigungspersonals.

Rabattaktion zum Start

Zudem gibt es ein Feature für Mengenrabatte und der Versand ist schon ab einer Bestellung von 29 Euro kostenlos. Zum Start lockt Amazon Business zusätzlich mit einer Rabattaktion bei der (kostenlosen) Erstellung eines Business Accounts u.a. für brutkasten-Leser:

Neukunden erhalten 25 Prozent auf ihrem ersten Einkauf – bis zu 200 Euro Einkaufswert. Dazu muss bei der Registrierung über diesen Link der Aktionscode B2B25OFF eingegeben werden. Der Gutschein kann 48 Stunden nach der Verifizierung des Business-Kontos genutzt werden und gilt bis zum 10. September 2019. Dabei gelten diese Teilnahmebedingungen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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