21.06.2019

Amazon Business: US-Riese will nun auch den B2B-Handel erobern

Kürzlich startete Tech-Riese Amazon mit "Amazon Business" in Europa seinen B2B-Marktplatz, der den Ansprüchen von Unternehmen gerecht werden soll. Nach der globalen Disruption des Einzelhandels in mehreren Bereichen könnte damit das gleiche Kunststück auch im Großhandel gelingen.
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Amazon Business - Griff nach dem globalen Großhandel - Amazon-Quartalsbericht - Jeff Bezos
(c) Flickr/Steve Jurvetson - Amazon-Gründer Jeff Bezos ist als Teil von GAFA ins Visier der US-Politik geraten.
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Die Größe des Anfang diesen Jahres zwischenzeitlich wertvollsten Unternehmens der Welt, Amazon, ist allgemein bekannt. In Märkten wie den USA und Deutschland läuft je fast die Hälfte des Online-Einzelhandels über die US-Website. Und auch insgesamt erzielt der Tech-Riese hohe Marktanteile. So deckte man in Deutschland einer Studie zufolge Mitte 2018 rund 16 Prozent des gesamten Einzelhandelsvolumens im Segment Elektronik und Computer ab. Was man im Einzelhandel bereits erreicht hat, könnte mit dem B2B-Marktplatz Amazon Business nun auch im Unternehmens- bzw. Großhandel gelingen.

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Amazon Business: B2C-Vorteile für die B2B-Kundschaft

Das kürzlich in Europa flächendeckend gestartete B2B-Angebot soll Unternehmen jeder Größe die gleichen Vorteile bieten, die vom privaten Amazon-Account bereits bekannt sind – Stichwort: User Experience. Zugleich bringt der Tech-Riese mit Amazon Business aber auch Features, die spezifisch für Unternehmen praktisch bzw. essenziell sind. Besonders punkten will man mit der Auswahl an Produkten: Mit 250 Millionen ist diese sogar um 100 Millionen Produkte größer als im B2C-Segment.

Kauf auf Rechnung und interne Genehmigungsstrukturen

Überzeugen will man etwa mit zentralen Firmen-Konten, die von allen Mitarbeitern des Unternehmens genutzt werden. Dabei können unterschiedliche Nutzungsrechte vergeben werden. So können etwa Genehmigungsprozesse, z.B. für Ausgabenlimits und Regeln bezüglich bevorzugter Produktkategorien verwaltet werden. Zudem werden Nettopreise angegeben und Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer können gesammelt heruntergeladen werden. Weiters ist der Kauf auf Rechnung bzw. weitere Zahlungsarten möglich.

Analyse-Funktion und Integration in Einkaufssysteme

In der firmeninternen Handhabe will man den B2B-Kunden noch mit weiteren Features entsprechenden Komfort bieten. So bestehen detaillierte Analysemöglichkeiten. Amazon Business lässt sich zudem in eine Vielzahl von Einkaufssystemen integrieren, etwa in Ariba, Coupa, Jaegger, Onventis, SAP und SRM. Auch für wiederkehrende Bestellungen hat man mit einem entsprechenden Feature vorgesorgt. So kann man Listen anlegen, z.B. mit Materialien für das Einarbeiten neuer Mitarbeiter, mit Küchenvorräten oder Nachschub für das Lager des Reinigungspersonals.

Rabattaktion zum Start

Zudem gibt es ein Feature für Mengenrabatte und der Versand ist schon ab einer Bestellung von 29 Euro kostenlos. Zum Start lockt Amazon Business zusätzlich mit einer Rabattaktion bei der (kostenlosen) Erstellung eines Business Accounts u.a. für brutkasten-Leser:

Neukunden erhalten 25 Prozent auf ihrem ersten Einkauf – bis zu 200 Euro Einkaufswert. Dazu muss bei der Registrierung über diesen Link der Aktionscode B2B25OFF eingegeben werden. Der Gutschein kann 48 Stunden nach der Verifizierung des Business-Kontos genutzt werden und gilt bis zum 10. September 2019. Dabei gelten diese Teilnahmebedingungen.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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