21.06.2019

Amazon Business: US-Riese will nun auch den B2B-Handel erobern

Kürzlich startete Tech-Riese Amazon mit "Amazon Business" in Europa seinen B2B-Marktplatz, der den Ansprüchen von Unternehmen gerecht werden soll. Nach der globalen Disruption des Einzelhandels in mehreren Bereichen könnte damit das gleiche Kunststück auch im Großhandel gelingen.
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Amazon Business - Griff nach dem globalen Großhandel - Amazon-Quartalsbericht - Jeff Bezos
(c) Flickr/Steve Jurvetson - Amazon-Gründer Jeff Bezos ist als Teil von GAFA ins Visier der US-Politik geraten.
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Die Größe des Anfang diesen Jahres zwischenzeitlich wertvollsten Unternehmens der Welt, Amazon, ist allgemein bekannt. In Märkten wie den USA und Deutschland läuft je fast die Hälfte des Online-Einzelhandels über die US-Website. Und auch insgesamt erzielt der Tech-Riese hohe Marktanteile. So deckte man in Deutschland einer Studie zufolge Mitte 2018 rund 16 Prozent des gesamten Einzelhandelsvolumens im Segment Elektronik und Computer ab. Was man im Einzelhandel bereits erreicht hat, könnte mit dem B2B-Marktplatz Amazon Business nun auch im Unternehmens- bzw. Großhandel gelingen.

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Amazon Business: B2C-Vorteile für die B2B-Kundschaft

Das kürzlich in Europa flächendeckend gestartete B2B-Angebot soll Unternehmen jeder Größe die gleichen Vorteile bieten, die vom privaten Amazon-Account bereits bekannt sind – Stichwort: User Experience. Zugleich bringt der Tech-Riese mit Amazon Business aber auch Features, die spezifisch für Unternehmen praktisch bzw. essenziell sind. Besonders punkten will man mit der Auswahl an Produkten: Mit 250 Millionen ist diese sogar um 100 Millionen Produkte größer als im B2C-Segment.

Kauf auf Rechnung und interne Genehmigungsstrukturen

Überzeugen will man etwa mit zentralen Firmen-Konten, die von allen Mitarbeitern des Unternehmens genutzt werden. Dabei können unterschiedliche Nutzungsrechte vergeben werden. So können etwa Genehmigungsprozesse, z.B. für Ausgabenlimits und Regeln bezüglich bevorzugter Produktkategorien verwaltet werden. Zudem werden Nettopreise angegeben und Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer können gesammelt heruntergeladen werden. Weiters ist der Kauf auf Rechnung bzw. weitere Zahlungsarten möglich.

Analyse-Funktion und Integration in Einkaufssysteme

In der firmeninternen Handhabe will man den B2B-Kunden noch mit weiteren Features entsprechenden Komfort bieten. So bestehen detaillierte Analysemöglichkeiten. Amazon Business lässt sich zudem in eine Vielzahl von Einkaufssystemen integrieren, etwa in Ariba, Coupa, Jaegger, Onventis, SAP und SRM. Auch für wiederkehrende Bestellungen hat man mit einem entsprechenden Feature vorgesorgt. So kann man Listen anlegen, z.B. mit Materialien für das Einarbeiten neuer Mitarbeiter, mit Küchenvorräten oder Nachschub für das Lager des Reinigungspersonals.

Rabattaktion zum Start

Zudem gibt es ein Feature für Mengenrabatte und der Versand ist schon ab einer Bestellung von 29 Euro kostenlos. Zum Start lockt Amazon Business zusätzlich mit einer Rabattaktion bei der (kostenlosen) Erstellung eines Business Accounts u.a. für brutkasten-Leser:

Neukunden erhalten 25 Prozent auf ihrem ersten Einkauf – bis zu 200 Euro Einkaufswert. Dazu muss bei der Registrierung über diesen Link der Aktionscode B2B25OFF eingegeben werden. Der Gutschein kann 48 Stunden nach der Verifizierung des Business-Kontos genutzt werden und gilt bis zum 10. September 2019. Dabei gelten diese Teilnahmebedingungen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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