03.02.2016

Amazon: Offenbar sind 300 Buchgeschäfte geplant

Der Online Versandhändler Amazon plant angeblich mehr als 300 Buchgeschäfte aufzumachen. Das behauptet zumindest der Betreiber von rund 120 US-amerikanischen Einkaufszentren.
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Amazon plant anscheinend über 300 Buchgeschäfte aufzumachen.

Laut dem Chef eines großen Betreibers von Einkaufszentren in den USA, macht der Online-Versandriese Amazon demnächst 300 bis 400 „physische“ Buchläden auf.

Keine Details bekannt

Sandeep Mathrani vom Unternehmen General Growth Properties nannte die Zahlen nur beiläufig in einer Telefonkonferenz nach Vorlage aktueller Quartalsergebnisse. Damit wollte er die Bedeutung des stationären Handels unterstreichen. „Amazon öffnet stationäre Buchläden und ihr Ziel ist es, soweit ich es verstehe, 300 bis 400 Buchläden aufzumachen“, sagte Mathrani ohne weitere Details. General Growth Properties betreibt in den USA rund 120 Einkaufszentren.

+++Mehr zum Thema: Coolshop will Amazon Konkurrenz machen+++

Ironische Situation

Im November hatte Amazon in seiner Heimatstadt Seattle zu Versuchszwecken das erste Buchgeschäft eröffnet. Über weitere Pläne in diese Richtung gab es aber bisher keine Spekulationen. Beobachter wiesen schon damals auf eine gewisse Ironie der Situation hin, da der Online-Händler zum Aus diverser großer Buchgeschäfte in den USA beigetragen hatte. Das „Wall Street Journal“ schrieb, dass ein Amazon-Sprecher die Äußerungen von Mathranis nicht kommentieren wolle.

Amazon

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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