24.02.2026
BESTATTUNG

Amara: Burgenländisches Urnen-Startup bringt Licht zur Ruhestätte

Was als persönlicher Impuls während einer beruflichen Pause begann, entwickelte sich zu einem Geschäftsmodell: Eine schlichte Urne brachte Markus Bareuther auf die Idee, Trauerkultur neu zu denken. Im September 2025 gründete er in Pöttsching das Startup Amara, das Licht als zentrales Element in Urnenkonzepte integriert.
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Amara
© Canva/Amara-Urnen - Markus Bareuther von Amara

Markus Bareuther ist ein lichtverliebter Mensch. In einer beruflichen Pause sah er sich eine Urne auf seinem Tisch an und dachte sich, „das ist sehr trist, ich mache etwas daraus.“ Dieser Gedanke bildete die Grundlage für sein Startup Amara aus Pöttsching, das er im September 2025 gegründet hat.

Amara auch mit Menschen-Urnen

So designte er seine erste Skulptur, eine leuchtende Tier-Urne, privat und erhielt den Rat „mehr daraus zu machen“.

Er recherchierte, u.a. mit der FFG im Zuge eines Patentschecks, ob etwas Vergleichbares am Markt vorhanden sei, fand nichts Ähnliches und baute Prototypen, mit Fokus auf Tier-Bestattungen. Parallel dazu dachte er „größer“ und entwarf auch gleich leuchtende Urnen-Designs für Menschen.

© Amara

„Ich habe die Humanurnen diversen Bestattern gezeigt und fünf von fünf meinten, sie würden das gerne ausprobieren“, erinnert sich Bareuther.

Mit diesem positiven Feedback im Rücken, wandte sich der Gründer, der aus dem Bereich „Erneuerbare Energien“ kommt, an das Gründerservice, stellte danach einen Patentantrag und designte die ersten beiden „Menschen-Urnen“-Versionen. „Mittlerweile ist seit Ende Oktober der fertige PCT-Patentantrag eingereicht und in Prüfung. Folglich darf ich voller Stolz behaupten, dass meine Idee etwas Neues in der Bestattungsbranche ist: ‚Urnen mit Licht'“, sagt er.

Erfolge im Tier-Segment

Mit dem Segment Tier-Urnen konnte Bareuther bereits im Vorjahr die ersten Verkaufserfolge erzielen (Designs für Katzen, Bordercollie, Chihuahua; weitere Hunderassen). Die Tierbestattung Ramoser in Sollenau etwa war der erste B2B-Kunde, gefolgt von mittlerweile drei weiteren.

© Amara

Zwar habe der Einsatz von Gedenklichtern in der Trauerkultur Tradition, lichttherapeutische Ansätze, um einen Wandel zur Erinnerungskultur anzustreben, seien jedoch in der Branche neu: „Sie bilden das Kernelement meines noch jungen Unternehmens“, sagt Bareuther, der bereits in der ersten Februarwoche die ersten Humanurnen-Bestellungen bei B2B-Bestattern erhalten hat. „Die Bestattung Grafl in Mattersburg bestellte direkt und wurde somit der erste Kunde; die Bestattung Pauschenwein in Wiesen ist an Ausstellungsmustern interessiert. Zudem haben Bestattung Ernst und Bestattung Hanser Interesse bekundet.“

Zwei Amara-Varianten

Das Konzept von Amara sieht konkret vor, dass bei der Bestattung von Humanurnen die technische Komponente nicht mitbeigesetzt wird. Dafür hat der Founder zwei Varianten entwickelt.

In einer Version kann der Großteil der Urne regulär begraben werden, während die Technik vor der Beisetzung entfernt wird. Die Lichtkomponente kann als Erinnerungsstück (inklusive Asche) behalten werden.

Die andere Variante basiert auf einem Patent, bei dem die komplette Außenhaut der Urne in unterschiedlichen Varianten leuchtet. Die Urne kann somit vollständig beleuchtet ins Grab herabgelassen werden, während die Trauergemeinde Abschied nimmt. Nach der Zeremonie wird über eine dritte Schnur die gesamte Technik aus der Urne herausgezogen, zurückgesendet und recycelt.

Künftig auch Pferde-Urnen

Parallel dazu entwickelte der Gründer weitere Prototypen von Tier-Urnen auf Keramikbasis im 3D-Druckverfahren (bisher aus Maisstärke). Dies ermöglicht individuelle Gestaltungen – etwa für Hunde unterschiedlicher Rassen oder künftig auch für Pferde. Die Urnen sind derzeit in Keramik, unter anderem in Schwarz-Gold-Optik, umgesetzt; weitere Varianten befinden sich noch vor der Produkteinführung.

Zu den nächsten Schritten zählen neue, stärker personalisierte Designs sowie die Weiterentwicklung der Materialien. Langfristig soll das Unternehmen zunächst mit Fokus auf den DACH-Raum aufgebaut werden. Gedacht ist dabei auch eine Franchise-Struktur mit regionaler Produktion, um kurze Lieferwege zu ermöglichen.

Aktuell bestehen zudem erste Kontakte mit der Fachhochschule Wiener Neustadt. Als Solo-Gründer sei es realistisch betrachtet schwer möglich, bei einer raschen Skalierung sämtliche Schritte allein abzuwickeln. Daher gehe es in laufenden Gesprächen um mögliche Formen der Zusammenarbeit und Abstimmung – sowohl im Hinblick auf Produktionskapazitäten als auch auf organisatorische Strukturen, die bei steigender Nachfrage greifen könnten. Ziel von Bareuther ist es, frühzeitig Partnerschaften aufzubauen, um zusätzliche Aufträge professionell und nachhaltig abwickeln zu können.

Sozialer Mehrwert

Darüber hinaus steht der Gedanke im Raum, kreative Potentiale gezielt einzubinden. In Kooperation mit Einrichtungen wie der Lebenshilfe könnten Menschen mit Behinderung gestalterisch an eigenen Designs mitwirken und sich künstlerisch einbringen. Diese Arbeiten sind als eigene Produktlinien gedacht und sollen damit nicht nur zur Differenzierung am Markt beitragen, sondern auch einen sozialen Mehrwert schaffen, indem Arbeitsplätze gesichert und neue Perspektiven eröffnet werden.

„Ziel dabei ist es, bei einer entsprechenden Skalierung des Unternehmens besonders Behindertenwerkstätten für die Fertigung zu gewinnen, um Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen – Stichwort Inklusion. Effektiv könnte die Fertigung dadurch zwar teurer werden, aber solange es für das Unternehmen wirtschaftlich tragbar ist, nehme ich das gerne in Kauf“, sagt Bareuther.

Grundsätzlich ist bei Amara Bereitschaft vorhanden, strategische Unterstützung an Bord zu holen. Gesucht wird jedoch kein reiner Kapitalgeber, sondern ein Investor oder eine Investorin mit Branchenerfahrung, um insbesondere beim Markteintritt, beim strukturierten Ausbau und bei der Professionalisierung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten zu unterstützen. Ziel ist es, das Projekt langfristig als nachhaltiges Unternehmen zu etablieren und schrittweise zu skalieren.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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