21.09.2021

Alveri Falco: Rieder Startup möchte erstes Elektroauto aus Österreich bauen

Das in Ried im Innkreis angesiedelte Startup Alveri möchte Österreichs erstes E-Auto auf den Markt bringen. Der batteriebetriebene Kombi FALCO soll in Österreich produziert werden und über eine Reichweite von 590 Kilometer verfügen. Im Rahmen des Alveri Future Mobility Day 2021 wurde das rein elektrische Fahrzeugkonzept erstmalig präsentiert.
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Alveri Falco
(c) Alveri

Beim oberösterreichischen Mobility-Startup Alveri, das 2019 von den Brüdern Ehsan und Jakob Zadmard gegründet wurde, dreht sich alles rund um die E-Mobilität. So hat das noch recht junge Startup bereits erfolgreich eine App gelauncht, die das Fahrverhalten ihrer Nutzer auf Elektroauto-Tauglichkeit untersucht und Privatpersonen wie Unternehmen beim Umstieg auf nachhaltige Mobilität unterstützt.

Neben der App entwickelt Alveri zudem einen vollautonomen Laderoboter, der ab 2022 Elektroautos auf den Parkplätzen von Hotelanlagen, Flughäfen und Einkaufszentren selbstständig aufladen wird. Nun soll der dritte Streich des ambitionierten Startups aus Ried im Innkreis folgen. Im Rahmen des Alveri Future Mobility Day 2021 präsentieren Ehsan und Jakob Zadmard das größte ihrer bisherigen Projekte: das rein elektrische Fahrzeugkonzept Falco.

Alveri Falco: Die technischen Details

Der Alveri Falco ist ein 4,75 Meter langer, rein elektrischer Kombi mit 590 Kilometern Reichweite. Die technische Basis bildet eine externe Plattform eines Großserienherstellers, die mit 80 kWh großer Batterie, 250 kW starkem Ladegerät und Allradantrieb ausgerüstet ist. Die dynamische Kombi-Silhouette stammt unter anderem aus der Feder des früheren VW-, Renault und Genesis-Designer Arseny Kostromin, der bereits für einige namhafte Hersteller Designs entworfen hat – darunter auch die französische Sportwagenmarke Alpine.

(c) Alveri

Startup verfolgt “Second Life Gedanke”

Zudem möchte Alveri nicht nur ein E-Auto auf den Markt bringen, sondern laut den Gründern einen sogenannten “Second Life Gedanken” in der Automobilindustrie etablieren: das Serienmodell soll nämlich so konstruiert werden, dass es nach seinem ersten Produktlebenszyklus grundlegend überarbeitet und als neues Produkt auf dem Markt lanciert werden kann.

Neben der Hardware werden auch alle digitalen Komponenten diesem Prinzip folgen, der für die Fahrzeugfertigung notwendige Rohstoffbedarf wird so erheblich reduziert. Entstehen soll der Alveri Falco in Österreich, die ersten Testläufe mit einem Prototypen sind laut dem Startup bereits für 2022 geplant. Das Fahrzeug wird in ein eigenes Abo-Modell integriert und soll monatlich ca. 490 Euro kosten, der Kaufpreis soll hingegen bei rund 49.900 Euro liegen.

Der vollautonome Laderoboter von Alveri

Der “Future Mobility Plan”

Das Fahrzeugkonzept Falco ist die dritte Säule eines ambitionierten Future-Mobility-Plans des Startups. Der erste Schritt wurde 2019 mit der Alveri App (Android und iOS) getan, die das Fahrverhalten ihrer User auf Elektroauto-Tauglichkeit analysiert. Damit will man Privatpersonen und Unternehmen anhand von belastbaren Daten bei ihrem Umstieg auf die Elektromobilität unterstützen.

Mit dem “Charbo” hat Alveri im Juli 2021 die zweite Säule des Mobility Plans präsentiert. Der in Zusammenarbeit mit der TU Graz und Arti Robots entwickelte, vollautonome Laderoboter übernimmt den gesamten Aufladeprozess für batteriebetriebene Elektroautos – vom Einstecken über die Ladung bis zum Abstecken. Unter optimalen Bedingungen kann ein Charbo bis zu 20 Fahrzeuge hintereinander laden und sich insbesondere für Hotels, Parkhäuser, Flughäfen und viele andere Anwendungen eigenen.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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