06.05.2021

Nach Übergabe an Fassl: Altrichter zieht Bilanz mit Wermutstropfen

In einem Statement für den brutkasten zieht Michael Altrichter ein nicht nur positives Resümee zu seinem Jahr als Startup-Beauftragter.
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Michael Altrichter bei der ersten Pressekonferenz als Startup-Beauftragter im Frühjahr 2020
Michael Altrichter bei der ersten Pressekonferenz als Startup-Beauftragter im Frühjahr 2020 | (c) BKA / Wenzel

Etwas mehr als ein Jahr war Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium. Wie heute verkündet wurde, tritt Female Founders-Gründerin Lisa Fassl, die schon bislang Teil von Altrichters Team („Startup-Komitee“) war, seine Nachfolge an. In diesem Jahr gab es auch Kritik aus der Startup-Szene. Der Tenor: Der Gründer- und Business Angel sei in seiner (ehrenamtlichen) Position nicht sichtbar genug gewesen, und habe sich zu wichtigen Fragen, wie der vielfach geforderten Verlängerung des Covid-Startup-Hilfsfonds, zu wenig bzw. zu verhalten geäußert.

Covid-Startup-Hilfsfonds-Stopp und Runway-Fonds-Verzögerung als Wermutstropfen

Tatsächlich gibt es nur wenige öffentliche Aussagen von Altrichter zu diesem Thema. Als einer der namentlichen Unterzeichner der Hilfsfonds-Petition bekannte er sich aber zum Wunsch nach einer Neuauflage. Auch in einem Statement zur Übergabe, um das der brutkasten den bisherigen Startup-Beauftragten gebeten hat, sticht dieser Punkt als Wermutstropfen hervor. „Der Covid-19-Hilfsfonds war ein echtes Highlight und ein Beispiel für schnelle und unkomplizierte Hilfe, die aus guter Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft entstehen kann. Nur zu gerne hätte ich gesehen, dass dieses Instrument prolongiert worden wäre – aber das ist uns leider nicht gelungen“, schreibt er.

Mit ähnlich kritischem Unterton äußert sich Altrichter zum Runway-Fonds, der nach monatelangen Ankündigungen noch immer auf sich warten lässt. Dieser sei von der Konzeption her gut gedacht gewesen, habe dann aber bei der Umsetzung an Schwung verloren. „Auch wenn es länger gedauert hat, wird er aber noch kommen – immerhin“, so der Investor.

Auf die Rückfrage des brutkasten, woran es denn bei beiden Instrumenten gescheitert sei meint Altrichter: „Ich kann nicht genau sagen, warum es den Runway-Fonds bisher nur in der Ankündigung gibt und warum der Covid-19-Hilfsfonds nicht verlängert worden ist. Tatsache ist aber, dass sich die Verzögerungen im Prozess der politischen Meinungsbildung ergeben haben – aber wer da jetzt dafür oder dagegen war im Detail, das entzieht sich meiner Kenntnis. Das Komittee und das Startup-Ecosystem befürworten beides stark“.

Altrichter: „Themen, die uns seit vielen Jahren begleiten, in der Politik erfolgreich platziert“

Abgesehen von diesen Punkten zeichnet Altrichter ein sehr positives Bild seiner Tätigkeit: „Einige andere Themen, die uns als Startup-Ecosystem schon seit vielen Jahren begleiten, haben wir gemeinsam mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern aus der Szene in der Politik erfolgreich platziert. Dazu gehört beispielsweise die neue Gesellschaftsrechtsform oder die Initiative für Incentivierung von privaten Investments. Ich bin mir sicher, dass es hierzu schon bald gute Neuigkeiten geben wird“. Konkret hebt der bisherige Startup-Beauftragte in diesem Punkt die gute Zusammenarbeit mit Niki Futter (u.a. aaia-Vorstand), Christiane Holzinger (JW-Bundesvorsitzende) und Kambis Kohansal Vajargah (Head of Startup Services der WKÖ) hervor.

Seiner Nachfolgerin streut Altrichter verbal Rosen: „Mit Lisa Fassl haben wir die beste Person für diese Aufgabe gefunden. Sie ist nicht nur selbst Gründerin, sondern ist mit ihrem umfassenden Netzwerk, ihrer Kommunikationsgabe und ihrer Energie die perfekte Startup-Beauftragte“. Zugleich gibt er in seinem Resümee auch einen Einblick in die nächsten großen Themen: „Noch ist viel zu tun. Die Möglichkeit für echte Mitarbeiterbeteiligungen zum Beispiel, Kapital für Wachstumsfinanzierungen, Entrepreneurial Education… die Liste an Herausforderungen, vor der Innovationsstandort Österreich steht, ist lang“. Der Standort Österreich müsse noch deutlich kompetitiver werden, um nicht international den Anschluss zu verlieren.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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