03.03.2015

Alternative Finanzierungen: Österreich muss international aufholen

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Österreich hinkt bei den alternativen Finanzierungen hinterher.

Am Anfang der Unternehmensgründung stehen Jungunternehmer vor einer schwierigen Frage: Wie soll man seine Idee finanzieren? Das eigene Kapital ist oft schnell erschöpft. Familie, Freunde und Bekannte haben meist nicht die nötigen Kapazitäten und die Innenfinanzierung über Cashflows liegt noch in weiter Ferne. Auch über Banken an ausreichend Geld zu kommen, ist meist schwer möglich. Es scheitert hier meist schon an den Sicherheiten, die der junge Unternehmer dem Bankinstitut nicht garantieren kann. Dies wird zusätzlich durch die Problematik erschwert, dass diese strengen Vorschriften im Eigenkapital-Bereich unterliegen, weswegen sie riskante Kredite nicht vergeben dürfen.

Zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zählen Crowdfunding, auch Schwarmfinanzierung genannt, oder etwa Peer-to-Peer-Kredite. Letztere werden direkt von Privatpersonen vergeben. Eine Bank steht hier als Vermittler nicht dazwischen.

Während diese Finanzierungsformen eher immer in einer Nische gesehen wurden, spielen sie inzwischen eine wichtige Rolle wenn es zu Startups und Mittelstandsunternehmen kommt – zumindest in einigen Ländern in Europa.

Eine Studie zu diesem Thema von der internationalen Beratungs- und Prüfungsorganisation EY zusammen mit dem “Cambridge Centre for for Alternative Finance” hat nun ergeben, dass der Markt für alternative Finanzierungen über Online-Plattformen europaweit um 144 Prozent auf fast drei Milliarden Euro gewachsen ist. Im Jahr 2015 soll es erneut einen Anstieg auf über sieben Milliarden Euro geben.

Aber Achtung: Trotzdem alternative Finanzierungsformen in einigen Ländern Europas rasante Wachstumsraten verzeichnen, müsse man das Ergebnis vor dem Hintergrund des niedrigen Ausgangslevels betrachten: “Das Gesamtvolumen ist immer noch gering und wird es trotz des erwarteten Anstiegs in vielen Ländern Europas auch in den kommenden Jahren bleiben“, meint zumindest Georg von Pföstl, Geschäftsführer Financial Services Advisory bei EY Österreich.

Großer Vorreiter in Europa ist UK. Alleine im Vereinigten Königreich wurden letztes Jahr rund 2,3 Milliarden Euro lukriert – also 80 Prozent des europäischen Gesamtvolumens. Pro Kopf sind das 36 Euro pro Einwohner. Dahinter folgen Frankreich, Deutschland und weit abgeschlagen Österreich.

In Österreich wurden über Online-Plattformen letztes Jahr 3,6 Millionen Euro Kapital eingesammelt. Das sind 0,4 Euro pro Kopf. Im Durchschnitt hat der Europäer immerhin 5,1 Euro ausgegeben. „In Österreich sind alternative Finanzierungsformen abseits von Einzelfällen momentan nicht mehr als ein kleiner Nischenmarkt. Österreich hinkt im internationalen Vergleich hinterher und das wird sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern”, meint Pföstl. „Alternative Finanzierungsmodelle können klassische Bankkredite nicht ersetzen, aber unter den richtigen Rahmenbedingungen sinnvoll ergänzen, vor allem für Start-up-Unternehmen oder KMUs. Hierfür braucht es eine ausgewogene Balance zwischen unbürokratischem Investitionsspielraum und ausreichendem Schutz für die Anleger.“

 

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© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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