01.05.2015

Als Einzelunternehmer starten: Wenn man sich entscheidet, allein zu gründen

Das Einzelunternehmen ist die meist verwendete Rechtsform in Österreich. Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die alleiniger Inhaber eines Unternehmens ist und dieses auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Dies bedeutet nicht, dass der Einzelunternehmer im Unternehmen gänzlich alleine arbeitet. Denn es steht ihm offen, Arbeitnehmer zu beschäftigen oder Arbeitsverträge abzuschließen.
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Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen für etwaige Schulden seines Unternehmens. Er trägt daher das volle Risiko. Allerdings: Auch der Gewinn steht ihm alleine zu.

Wann ins Firmenbuch eintragen lassen?

Das Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit Gewerbeanmeldung bzw. Bewilligung. Man kann sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen – verpflichtend ist dies erst, wenn man die Rechnungslegungspflicht erreicht. Die Grenze hierfür liegt bei 700.000 Euro Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder bei einem Jahresumsatz von über 1 Mio. Euro innerhalb eines Jahres. Im Firmenbuch eingetragene Personen können für den Firmennamen Personen, Sach- oder Fantasienamen verwenden. Überdies ist ein zwingender Rechstformzusatz zu verwenden, wie bspw. „eingetragener Unternehmer(in)“, oder zumindest eine allgemein anerkannte Abkürzung wie „e.U.“

Ohne Eintrag im Firmenbuch

Einzelunternehmen, die sich nicht ins Firmenbuch eintragen, müssen zum Auftritt nach außen (Bezeichnung der Betriebsstätte, auf Geschäftsurkunden), den Familiennamen des Einzelunternehmers sowie mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen dafür verwenden. Unterscheidet sich der Firmennamen vom Namen des Einzelunternehmens (z.B. wenn er einen Fantasienamen gewählt hat) ist er überdies verpflichtet, zusätzlich seinen Namen anzugeben – zusätzlich kann (aber muss nicht) eine Geschäftsbezeichnung angefügt werden.

Gewerbeschein

Sollte man als Einzelunternehmer gewerblich tätig sein, wird eine Gewerbeberechtigung, also eine Gewerbeschein, benötigt. (Siehe auch diesen Beitrag zum Gewerbeschein)

Hat man die nötigen Voraussetzungen dafür nicht selbst, muss man einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss sich im Betrieb betätigen sowie als voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt sein.

Pflichtversicherung SVA

Als Einzelunternehmer ist man nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert.

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Ist man nebenberuflich selbständig, ist es möglich, sich von der Vollversicherung im Rahmen der Kleinstunternehmer-Regelung befreien lassen. Ausnahmemöglichkeiten gibt es auch für Studenten und im Haushalt tätige Personen. Möchte er sich von den Zahlungen in der Pensions- und Krankenversicherung auf Antrag ausnehmen lassen, darf er einen Jahresumsatz in der Höhe von 30.000 Euro und einen Jahresgewinn von 4.743,72 (Wert 2014) nicht überschreiten. (Er darf übrigens in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert gewesen sein.) Auf jeden Fall zahlen muss man die Unfallversicherung monatlich von Euro 8,67 (Wert 2014) zu bezahlen.

Einkommenssteuer

Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen. Innerhalb des ersten Monats ab Start des Einzelunternehmens, muss er die Eröffnung des Gewerbebetriebes und den Standort dem Finanzamt melden.

Außerdem muss der Einzelunternehmer Umsatzsteuer zahlen, die für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die erbracht werden, eingehoben wird. Meistens beträgt die Umsatzsteuer 20 % vom Nettoentgelt. Es gibt auch noch reduzierte Steuersätze (10 %) (z.B. für Lebensmittel, Bücher etc.)

Vorsteuerzabzug

Wenn die jährlichen Umsätze unter Euro 30.000,- exkl. Umsatzsteuer liegen, ist keine Umsatzsteuer abzuführen – dann kann jedoch auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. (Vorsteuerabzug: Durch den Vorsteuerabzug werden Unternehmer von der Umsatzsteuer entlastet, da der Steuerträger der Umsatzsteuer grundsätzlich nur der Endverbrauer sein soll.)

Was wenn die Vorsteuerbeträge höher sind?

Sind die Vorsteuerbeträge höher, als die zu entrichtende Umsatzsteuer kann man „Antrag auf Regelbesteuerung“ an das Finanzamt zu stellen. Dann ist die Umsatzsteuerbefreiung aufgehoben und liefert die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab bzw. zieht von der Umsatzsteuerzahllast die Vorsteuerbeträge ab.

Vorteile

  • Rasche, einfache Gründung
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zum Erreichen der Rechnungslegungspflicht

Nachteile

  • Unbeschränkte, persönliche Haftung
  • Gewerbebefähigung (Alternativ: gewerberechtlichen Geschäftsführers)

 

Quelle: WKO, Gründerservice

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FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz (v.l.) | (c) Philipp Stambera/FFG

Sie haben einen klar definierten Zweck: konkrete Forschungsergebnisse für die wirtschaftliche Nutzung zu liefern. 24 „Comet-Zentren“ (Competence Centers for Excellent Technologies) gibt es mittlerweile in Österreich; das Programm-Management liegt bei der FFG. „Die Zentren bringen exzellente Forschungseinrichtungen und engagierte Unternehmen zusammen und schaffen damit ein Umfeld, in dem neue Erkenntnisse rasch in Technologien, Produkte und Anwendungen überführt werden können“, heißt es von den beiden FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz.

Nun wurde eine neue Förderrunde für drei bestehende und ein neues Zentrum beschlossen. 31,6 Millionen Euro kommen dabei von Infrastruktur- und das Wirtschaftsministerium, 15,8 Millionen Euro von den beteiligten Bundesländern. Unternehmenspartner bringen zusätzlich rund 45,2 Millionen Euro, wissenschaftliche Partner weitere 4,9 Millionen Euro ein. Insgesamt ergeben sich daraus etwa 97,5 Millionen Euro Finanzierung.

Neues Comet-Zentrum erforscht „selbstheilende Systeme“

Neu hinzu kommt dabei das Kompetenzzentrum ARC (Autonomic Resilience in Dynamic Networked Systems). Dort sollen Methoden erforscht werden, um die Widerstandsfähigkeit technischer Systeme, kritischer Infrastrukturen und Unternehmen gegenüber Krisen und externen Schocks zu erhöhen. Im Mittelpunkt stünden dabei „autonom agierende und selbstheilende Systeme, die auf Künstlicher Intelligenz sowie Schwarmintelligenz basieren“, heißt es in einer Aussendung. Das Zentrum wird von der Lakeside Labs GmbH in Klagenfurt koordiniert. Neben dem Land Kärnten sind auch Burgenland und Tirol beteiligt. Zudem fließen in der aktuellen Runde Mittel an die Comet-Zentren Linz Center of Mechatronics GmbH (LCM), Materials Center Leoben Forschung GmbH (IMI) und Virtual Vehicle GmbH (COMET SDM).

Zentren sollen Beitrag zu Schlüsseltechnologien der Industriestrategie bringen

Auf politischer Seite betont man den Beitrag der Zentren zur Industristrategie 2035 (brutkasten berichtete). Dabei erhofft man sich einen Beitrag zu den dort definierten Schlüsseltechnologien, im konkreten Fall „Künstliche Intelligenz und Dateninnovation“, „Mobilitätstechnologien“, „Fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik“ und „Anspruchsvolle Materialien“.

„Mit den Comet-Zentren investieren wir gezielt in jene Schlüsseltechnologien, die über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts in den kommenden Jahrzehnten entscheiden“, meint Innovationsminister Peter Hanke. Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer erklärt, die Finanzierung der Zentren sei „der nächste Schritt in der Umsetzung der Industriestrategie und ein entscheidender Hebel zur erfolgreichen Überführung exzellenter Forschungsergebnisse in markttaugliche Produkte.“

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