01.05.2015

Als Einzelunternehmer starten: Wenn man sich entscheidet, allein zu gründen

Das Einzelunternehmen ist die meist verwendete Rechtsform in Österreich. Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die alleiniger Inhaber eines Unternehmens ist und dieses auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Dies bedeutet nicht, dass der Einzelunternehmer im Unternehmen gänzlich alleine arbeitet. Denn es steht ihm offen, Arbeitnehmer zu beschäftigen oder Arbeitsverträge abzuschließen.
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Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen für etwaige Schulden seines Unternehmens. Er trägt daher das volle Risiko. Allerdings: Auch der Gewinn steht ihm alleine zu.

Wann ins Firmenbuch eintragen lassen?

Das Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit Gewerbeanmeldung bzw. Bewilligung. Man kann sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen – verpflichtend ist dies erst, wenn man die Rechnungslegungspflicht erreicht. Die Grenze hierfür liegt bei 700.000 Euro Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder bei einem Jahresumsatz von über 1 Mio. Euro innerhalb eines Jahres. Im Firmenbuch eingetragene Personen können für den Firmennamen Personen, Sach- oder Fantasienamen verwenden. Überdies ist ein zwingender Rechstformzusatz zu verwenden, wie bspw. „eingetragener Unternehmer(in)“, oder zumindest eine allgemein anerkannte Abkürzung wie „e.U.“

Ohne Eintrag im Firmenbuch

Einzelunternehmen, die sich nicht ins Firmenbuch eintragen, müssen zum Auftritt nach außen (Bezeichnung der Betriebsstätte, auf Geschäftsurkunden), den Familiennamen des Einzelunternehmers sowie mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen dafür verwenden. Unterscheidet sich der Firmennamen vom Namen des Einzelunternehmens (z.B. wenn er einen Fantasienamen gewählt hat) ist er überdies verpflichtet, zusätzlich seinen Namen anzugeben – zusätzlich kann (aber muss nicht) eine Geschäftsbezeichnung angefügt werden.

Gewerbeschein

Sollte man als Einzelunternehmer gewerblich tätig sein, wird eine Gewerbeberechtigung, also eine Gewerbeschein, benötigt. (Siehe auch diesen Beitrag zum Gewerbeschein)

Hat man die nötigen Voraussetzungen dafür nicht selbst, muss man einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss sich im Betrieb betätigen sowie als voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt sein.

Pflichtversicherung SVA

Als Einzelunternehmer ist man nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert.

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Ist man nebenberuflich selbständig, ist es möglich, sich von der Vollversicherung im Rahmen der Kleinstunternehmer-Regelung befreien lassen. Ausnahmemöglichkeiten gibt es auch für Studenten und im Haushalt tätige Personen. Möchte er sich von den Zahlungen in der Pensions- und Krankenversicherung auf Antrag ausnehmen lassen, darf er einen Jahresumsatz in der Höhe von 30.000 Euro und einen Jahresgewinn von 4.743,72 (Wert 2014) nicht überschreiten. (Er darf übrigens in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert gewesen sein.) Auf jeden Fall zahlen muss man die Unfallversicherung monatlich von Euro 8,67 (Wert 2014) zu bezahlen.

Einkommenssteuer

Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen. Innerhalb des ersten Monats ab Start des Einzelunternehmens, muss er die Eröffnung des Gewerbebetriebes und den Standort dem Finanzamt melden.

Außerdem muss der Einzelunternehmer Umsatzsteuer zahlen, die für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die erbracht werden, eingehoben wird. Meistens beträgt die Umsatzsteuer 20 % vom Nettoentgelt. Es gibt auch noch reduzierte Steuersätze (10 %) (z.B. für Lebensmittel, Bücher etc.)

Vorsteuerzabzug

Wenn die jährlichen Umsätze unter Euro 30.000,- exkl. Umsatzsteuer liegen, ist keine Umsatzsteuer abzuführen – dann kann jedoch auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. (Vorsteuerabzug: Durch den Vorsteuerabzug werden Unternehmer von der Umsatzsteuer entlastet, da der Steuerträger der Umsatzsteuer grundsätzlich nur der Endverbrauer sein soll.)

Was wenn die Vorsteuerbeträge höher sind?

Sind die Vorsteuerbeträge höher, als die zu entrichtende Umsatzsteuer kann man „Antrag auf Regelbesteuerung“ an das Finanzamt zu stellen. Dann ist die Umsatzsteuerbefreiung aufgehoben und liefert die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab bzw. zieht von der Umsatzsteuerzahllast die Vorsteuerbeträge ab.

Vorteile

  • Rasche, einfache Gründung
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zum Erreichen der Rechnungslegungspflicht

Nachteile

  • Unbeschränkte, persönliche Haftung
  • Gewerbebefähigung (Alternativ: gewerberechtlichen Geschäftsführers)

 

Quelle: WKO, Gründerservice

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Vereinsplaner-Gründer (v.l.) Lukas Krainz und Mathias Maier © Vereinsplaner

Das oberösterreichische Software-Startup Vereinsplaner, das 2019 von Lukas Krainz und Mathias Maier gegründet wurde, setzt den nächsten Wachstumsschritt. Nach eigenen Angaben betreut das Unternehmen bereits rund 7.500 Vereine auf dem deutschen Markt. Nun soll die Präsenz mit einer eigenen Niederlassung im grenznahen Passau weiter ausgebaut werden, um die Betreuung vor Ort sowie lokale Partnerschaften zu intensivieren.

Strategische Überlegungen zum Markteintritt

Eine klassische Finanzierungsrunde ist aktuell zwar nicht geplant, für strategische M&A-Optionen hält sich Krainz die Option jedoch offen. Denn im deutschen Markt trifft das Startup auf drei bis vier relevante Mitbewerber. „Was für uns spannend sein könnte, ist einen Mitbewerber zu übernehmen oder sich mit einem Mitbewerber zusammenzuschließen“, erklärt der Gründer im Interview. Man will am deutschen Markt so verstärkt Präsenz zeigen und ihn nach uns nach erschließen.

Bereits im Vorjahr gab es erste Sondierungsgespräche mit größeren deutschen Konkurrenten, unter anderem aus Berlin, bezüglich potenzieller Fusionen oder Übernahmen. „Daraus ist schlussendlich aber nichts Konkreteres geworden“, so der Gründer weiter. Ob die Konsolidierungspläne vielleicht doch noch realisierbar werden, bleibt abzuwarten. Die Ansage seitens Vereinsplaner: „Wir wollen den deutschen Markt nicht kampflos irgendeinem deutschen Mitbewerber überlassen.“

Finanzierung aus dem eigenen Cashflow

Im März 2022 machte das Startup mit einem Auftritt bei der TV-Show „2 Minuten 2 Millionen“ auf sich aufmerksam. Damals stiegen Hermann Futter, Geschäftsführer der Compass-Gruppe, mit einer 15-prozentigen Beteiligung sowie die 8eyes GmbH der Runtastic-Gründer mit Christian Kaar als Lead (3,75 Prozent Anteile) mit insgesamt einer halben Million Euro ein – brutkasten berichtete.

Die Expansion in den Nachbarmarkt erfolgt nun allerdings ohne frisches externes Kapital. Co-Gründer Lukas Krainz erklärt zur aktuellen wirtschaftlichen Lage: „Mit Vereinsplaner wachsen wir im aktuellen Geschäftsjahr Year-to-Date in einem dreistelligen Prozentbereich. In den letzten Monaten haben wir so einen deutlichen Cashflow-Überschuss erzielt, den wir in die nächste Wachstumsphase und einen zielgerichteten Service investieren möchten.“

Regulatorische Anpassung für den deutschen Markt

Um den rechtlichen Anforderungen in Deutschland zu begegnen, wurde die Softwarearchitektur in den vergangenen Monaten angepasst. Das Tool bildet laut Angaben des Unternehmens nun die spezifischen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Vereine ab, insbesondere hinsichtlich der Gemeinnützigkeit und der internen Buchhaltung. Durch Schnittstellen zu deutschen Banken sowie einen DATEV-Export soll eine nahtlose Integration für Schatzmeister:innen und Steuerberater:innen ermöglicht werden.

Für den physischen Markteintritt fiel die Wahl ganz bewusst auf Passau, erklärt Krainz im Interview. In Passau soll nun ein eigenes Team aufgebaut werden, das primär den Support für den deutschen Markt übernimmt, um die Betreuung vor Ort sowie lokale Wirtschaftspartnerschaften effizient zu intensivieren.

Neues Payment-Feature im Sommer

Als nächsten strategischen Meilenstein kündigt das Startup für den Sommer 2026 die Funktion „Vereinsplaner Payment“ an. Damit baut das Unternehmen seine finanzielle Verwaltung weiter aus, für die bereits zuvor erste Features gestartet wurden – brutkasten berichtete.

Mit dem neuen Payment-Tool können Mitgliedsbeiträge künftig direkt über die Software abgewickelt und vollständig automatisiert werden. Technisch kooperiert das Startup hierfür im Hintergrund mit dem US-Zahlungsdienstleister Stripe. Das Unternehmen verrät außerdem, dass der Prozess den digitalen Einzug, die Zuordnung der Zahlungen sowie die automatische Verbuchung im System ohne manuellen Aufwand für die Vereinsvorständ:innen umfassen soll. Auch ein Ticketing-System ist laut Gründer bereits in der Pipeline.

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