01.05.2015

Als Einzelunternehmer starten: Wenn man sich entscheidet, allein zu gründen

Das Einzelunternehmen ist die meist verwendete Rechtsform in Österreich. Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die alleiniger Inhaber eines Unternehmens ist und dieses auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Dies bedeutet nicht, dass der Einzelunternehmer im Unternehmen gänzlich alleine arbeitet. Denn es steht ihm offen, Arbeitnehmer zu beschäftigen oder Arbeitsverträge abzuschließen.
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Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen für etwaige Schulden seines Unternehmens. Er trägt daher das volle Risiko. Allerdings: Auch der Gewinn steht ihm alleine zu.

Wann ins Firmenbuch eintragen lassen?

Das Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit Gewerbeanmeldung bzw. Bewilligung. Man kann sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen – verpflichtend ist dies erst, wenn man die Rechnungslegungspflicht erreicht. Die Grenze hierfür liegt bei 700.000 Euro Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder bei einem Jahresumsatz von über 1 Mio. Euro innerhalb eines Jahres. Im Firmenbuch eingetragene Personen können für den Firmennamen Personen, Sach- oder Fantasienamen verwenden. Überdies ist ein zwingender Rechstformzusatz zu verwenden, wie bspw. „eingetragener Unternehmer(in)“, oder zumindest eine allgemein anerkannte Abkürzung wie „e.U.“

Ohne Eintrag im Firmenbuch

Einzelunternehmen, die sich nicht ins Firmenbuch eintragen, müssen zum Auftritt nach außen (Bezeichnung der Betriebsstätte, auf Geschäftsurkunden), den Familiennamen des Einzelunternehmers sowie mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen dafür verwenden. Unterscheidet sich der Firmennamen vom Namen des Einzelunternehmens (z.B. wenn er einen Fantasienamen gewählt hat) ist er überdies verpflichtet, zusätzlich seinen Namen anzugeben – zusätzlich kann (aber muss nicht) eine Geschäftsbezeichnung angefügt werden.

Gewerbeschein

Sollte man als Einzelunternehmer gewerblich tätig sein, wird eine Gewerbeberechtigung, also eine Gewerbeschein, benötigt. (Siehe auch diesen Beitrag zum Gewerbeschein)

Hat man die nötigen Voraussetzungen dafür nicht selbst, muss man einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss sich im Betrieb betätigen sowie als voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt sein.

Pflichtversicherung SVA

Als Einzelunternehmer ist man nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert.

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Ist man nebenberuflich selbständig, ist es möglich, sich von der Vollversicherung im Rahmen der Kleinstunternehmer-Regelung befreien lassen. Ausnahmemöglichkeiten gibt es auch für Studenten und im Haushalt tätige Personen. Möchte er sich von den Zahlungen in der Pensions- und Krankenversicherung auf Antrag ausnehmen lassen, darf er einen Jahresumsatz in der Höhe von 30.000 Euro und einen Jahresgewinn von 4.743,72 (Wert 2014) nicht überschreiten. (Er darf übrigens in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert gewesen sein.) Auf jeden Fall zahlen muss man die Unfallversicherung monatlich von Euro 8,67 (Wert 2014) zu bezahlen.

Einkommenssteuer

Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen. Innerhalb des ersten Monats ab Start des Einzelunternehmens, muss er die Eröffnung des Gewerbebetriebes und den Standort dem Finanzamt melden.

Außerdem muss der Einzelunternehmer Umsatzsteuer zahlen, die für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die erbracht werden, eingehoben wird. Meistens beträgt die Umsatzsteuer 20 % vom Nettoentgelt. Es gibt auch noch reduzierte Steuersätze (10 %) (z.B. für Lebensmittel, Bücher etc.)

Vorsteuerzabzug

Wenn die jährlichen Umsätze unter Euro 30.000,- exkl. Umsatzsteuer liegen, ist keine Umsatzsteuer abzuführen – dann kann jedoch auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. (Vorsteuerabzug: Durch den Vorsteuerabzug werden Unternehmer von der Umsatzsteuer entlastet, da der Steuerträger der Umsatzsteuer grundsätzlich nur der Endverbrauer sein soll.)

Was wenn die Vorsteuerbeträge höher sind?

Sind die Vorsteuerbeträge höher, als die zu entrichtende Umsatzsteuer kann man „Antrag auf Regelbesteuerung“ an das Finanzamt zu stellen. Dann ist die Umsatzsteuerbefreiung aufgehoben und liefert die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab bzw. zieht von der Umsatzsteuerzahllast die Vorsteuerbeträge ab.

Vorteile

  • Rasche, einfache Gründung
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zum Erreichen der Rechnungslegungspflicht

Nachteile

  • Unbeschränkte, persönliche Haftung
  • Gewerbebefähigung (Alternativ: gewerberechtlichen Geschäftsführers)

 

Quelle: WKO, Gründerservice

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Die Celantur-Gründer Alexander Petkov (CEO) und Boyang Xia (CTO) | (c) Celantur
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Daimler Truck, Huawei, Strabag und die Stadt Detroit – diese vier Referenzen nennt das Linzer KI-Startup Celantur (brutkasten berichtete bereits). Insgesamt habe man mehr als 85 Unternehmenskunden, sagt Gründer Alexander Petkov auf brutkasten-Anfrage. Zuletzt kam einer in Australien dazu, womit man nun in allen sechs (bewohnten) Kontinenten präsent sei.

Überzeugen konnte das 2020 gegründete und bis auf eine frühe FFG-Basisprogramm-Förderung gebootstrappte Startup all diese Kunden mit KI-gestützter Bild- und Videoanonymisierung. Mehr als eine Milliarde Bilder habe man bislang bereits anonymisiert. Dabei werden etwa Gesichter, Kennzeichen, Personen und Fahrzeuge vollautomatisch verpixelt.

„Wir sind längst kein einfaches Verpixelungs-Tool mehr“ – rechtskonformes KI-Training im Fokus

Doch Petkov betont: „Wir sind längst kein einfaches Verpixelungs-Tool mehr. Celantur liefert die unsichtbare und kritische Infrastruktur für die Zukunft der Physical AI. Wir ermöglichen es Technologie-Unternehmen, die KI von morgen zu bauen, ohne das Grundrecht auf Privatsphäre zu verletzen.“

Celantur setzt mit seinem aktuell achtköpfigen Team nämlich gezielt auf die Anonymisierung von Bild- und Videomaterial im Zuge von KI-Trainings. Denn damit autonome Fahrzeuge, digitale Zwillinge und intelligente Robotik Realität werden, müssten KI-Modelle mit gigantischen Datenmengen der realen Welt trainiert werden, argumentiert man beim Startup. Man liefere „das technologische Bindeglied“, das diese Datennutzung „gesellschaftlich akzeptabel und rechtlich unangreifbar“ mache. Dabei verweist man unter anderem auf Bestimmungen im Rahmen von DSGVO und AI Act.

Das Tool lasse sich dabei „ohne langwierige Anpassungsprozesse“ auf unterschiedliche regionale Rechtsprechungen und geografische Bedingungen anwenden. „Dass unsere Technologie nun auf sechs Kontinenten aktiv genutzt wird, ist der beste Beweis für die Skalierbarkeit unserer KI-Modelle“, meint Petkov.

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