21.07.2018

Alpengummi: Studierende von BOKU, WU und TU gründen Green-Startup

Was passiert, wenn Studierende der Universität für Bodenkultur Wien, der Wirtschaftsuniversität Wien und der Technischen Universität Wien zusammenarbeiten? Das Startup Alpengummi, das inzwischen im aws First-Programm gefördert wird, stellt eine regionale und gesunde Alternative zu einem Alltagsprodukt her, über das man sich bisher zu wenig Gedanken gemacht hat. Ein Gastbeitrag der WU-Studentin Sarah Hengstberger.
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Alpengummi, 2 Minuten 2 Millionen, Sandra Falkner, Claudia Bergero
(c) Alpengummi - Die Gründerinnen von Alpengummi, Sandra Falkner und Claudia Bergero

Dieser Artikel handelt von einem Produkt, das jeder von euch kennt, das hundertprozentig jeder von euch schon einmal probiert hat. Sicher die Hälfte der Leserinnen und Leser verwendet es sogar täglich: Kaugummi. Doch habt ihr schon mal drüber nachgedacht, woraus die Kaumasse konventioneller Kaugummis besteht? Ich gebe zu, auch ich habe mich nicht damit beschäftigt, bevor ich den Garage-Kurs des Instituts für Entrepreneurship & Innovation absolviert habe. Wenn ich mir die Inhaltsstoffe auf der Rückseite einer Kaugummiverpackung durchlese, ist mirBWL-Studentin das Abkürzungsmeer von Chemikalien fremd. Es ist seltsam, dass nicht genau aufgeschlüsselt wird, woraus die Kaumasse, die lediglich als “gum base” beschrieben wird, besteht.

Die Erkenntnis ist ernüchternd: Es ist Plastik. Die Kaumasse konventioneller Kaugummis besteht zu einem Großteil aus künstlichen Polymeren auf Erdölbasis, und die Kaugummis beinhalten auch andere potentiell schädliche Substanzen, wie z.B. Aspartam, BHA, Titandioxid sowie zahnschädliche Zucker.

 +++ Nachhaltig durchstarten: 4 Anlaufstellen für Green Startups in Österreich +++

Kau g’scheid – kau Alpengummi

Ich kaufe am liebsten Bioprodukte und achte auf die Herkunft all meiner Lebensmittel. Jedoch habe ich mich vor diesem Semester nicht näher mit Alternativen zu konventionellen Kaugummis auseinandergesetzt. Unter anderem ist ein Grund dafür, dass an den Kassen nur die großen Hersteller – Wrigleys mit einer Marktdeckung zu 95 Prozent – vertreten sind. Außerdem besteht der einzige andere natürliche Kaugummi, der momentan in österreichischen Supermärkten erhältlich ist, zu einem Großteil aus kariesförderndem Rohrzucker, welcher aus Mexiko importiert wird. Somit ist er nicht regional.

Doch um genau jenen Konsumentinnen und Konsumenten, die es bei dem Gedanken graust, auf Erdöl zu kauen, oder die sich einfach gesund ernähren wollen, einen angenehmen Atem zu verschaffen, haben die zwei Gründerinnen Claudia und Sandra den ersten natürlichen Kaugummi der Alpen kreiert. Er heißt „Alpengummi“ und besteht rein aus natürlichen und nachwachsenden Rohstoffen, die aus Österreich bzw. der Alpenregion stammen. Baumharz und Bio-Bienenwachs werden für die Kaumasse verwendet. Ersteres stammt aus einem der letzten harzverarbeitenden Betrieben der Welt. Durch die Verwendung von Harz unterstützt Alpengummi somit ein altes Traditionshandwerk, das mittlerweile vom Aussterben bedroht ist – die niederösterreichische Pecherei. Diese wurde 2011 von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt. Des Weiteren wird für die Süße und Zahnreinigung Birkenzucker benutzt: Der einzige Zucker, der die Zähne sogar nachweislich vor Karies schützt. In den letzten Jahren hat die Nachfrage an biologisch hergestellten Produkten stetig zugenommen. Daher liegt der Alpengummi also voll im Trend.

Alpengummi
(c) Alpengummi. Die ersten Alpengummi-Prototypen.

Garage-Kurs

Im Garage-Kurs waren wir ein fünfköpfiges Team, mit Studiereden von drei unterschiedlichen Universitäten. Daher sind wir ein Team mit sich gut ergänzenden Fähigkeiten. Claudia und Sandra (beide BOKU) sind die beiden Gründerinnen, die die Idee in den Kurs einbrachten. Christoph (TU) war verantwortlich für die ersten Logo-Entwürfe und Präsentationen. Christian (auch BOKU) hat passende Lieferanten und Maschinen für die Weiterentwicklung der ersten Prototypen ausfindig gemacht. Und für alles, das mit Zahlen zu tun hatte, war ich (Sarah, WU) verantwortlich.

Nach der Lehrveranstaltung hat sich das Team etwas verändert: Claudia, Sandra und ich sind weiterhin dabei und haben uns Richard als unseren Lebensmittelexperten ins Boot geholt. Was wir während der Lehrveranstaltung Garage erreicht haben: Wir haben Prototypen in zwei Geschmackssorten entwickelt, die TesterInnen mittels Fragebogen bewertet haben. Außerdem haben wir an unserem Businessplan gefeilt, eine potentielle Produktionsstätte gefunden und als Gewinner des Abschluss-Events von der Raiffeisenbank unser erstes Kapital erhalten.

Wo wir jetzt stehen

Nach dem Abschluss der Lehrveranstaltung haben wir bei dem Wettbewerb Innovate4nature gewonnen. Innovate4nature ist der Startup-Wettbewerb von WWF, Spar sowie dem Impact Hub Vienna im Rahmen der Biodiversitäts-Initiative vielfaltleben des BMNT – mit Unterstützung von Bund und Europäischer Union. In diesem Rahmen haben wir einen Arbeitsplatz im Impact Hub erhalten. Unsere nächsten Schritte sind nun die Prototypoptimierung, Qualitätssicherung, sowie die Entwicklung eines geeigneten Corporate Designs und der Verpackung. Ich bin stolz auf den gemeinsamen Fortschritt der letzten Monate, dass ich Teil des Teams geworden bin und so an einer innovativen, nachhaltigen Idee mitwirken kann.


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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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