21.07.2018

Alpengummi: Studierende von BOKU, WU und TU gründen Green-Startup

Was passiert, wenn Studierende der Universität für Bodenkultur Wien, der Wirtschaftsuniversität Wien und der Technischen Universität Wien zusammenarbeiten? Das Startup Alpengummi, das inzwischen im aws First-Programm gefördert wird, stellt eine regionale und gesunde Alternative zu einem Alltagsprodukt her, über das man sich bisher zu wenig Gedanken gemacht hat. Ein Gastbeitrag der WU-Studentin Sarah Hengstberger.
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Alpengummi, 2 Minuten 2 Millionen, Sandra Falkner, Claudia Bergero
(c) Alpengummi - Die Gründerinnen von Alpengummi, Sandra Falkner und Claudia Bergero

Dieser Artikel handelt von einem Produkt, das jeder von euch kennt, das hundertprozentig jeder von euch schon einmal probiert hat. Sicher die Hälfte der Leserinnen und Leser verwendet es sogar täglich: Kaugummi. Doch habt ihr schon mal drüber nachgedacht, woraus die Kaumasse konventioneller Kaugummis besteht? Ich gebe zu, auch ich habe mich nicht damit beschäftigt, bevor ich den Garage-Kurs des Instituts für Entrepreneurship & Innovation absolviert habe. Wenn ich mir die Inhaltsstoffe auf der Rückseite einer Kaugummiverpackung durchlese, ist mirBWL-Studentin das Abkürzungsmeer von Chemikalien fremd. Es ist seltsam, dass nicht genau aufgeschlüsselt wird, woraus die Kaumasse, die lediglich als „gum base“ beschrieben wird, besteht.

Die Erkenntnis ist ernüchternd: Es ist Plastik. Die Kaumasse konventioneller Kaugummis besteht zu einem Großteil aus künstlichen Polymeren auf Erdölbasis, und die Kaugummis beinhalten auch andere potentiell schädliche Substanzen, wie z.B. Aspartam, BHA, Titandioxid sowie zahnschädliche Zucker.

 +++ Nachhaltig durchstarten: 4 Anlaufstellen für Green Startups in Österreich +++

Kau g’scheid – kau Alpengummi

Ich kaufe am liebsten Bioprodukte und achte auf die Herkunft all meiner Lebensmittel. Jedoch habe ich mich vor diesem Semester nicht näher mit Alternativen zu konventionellen Kaugummis auseinandergesetzt. Unter anderem ist ein Grund dafür, dass an den Kassen nur die großen Hersteller – Wrigleys mit einer Marktdeckung zu 95 Prozent – vertreten sind. Außerdem besteht der einzige andere natürliche Kaugummi, der momentan in österreichischen Supermärkten erhältlich ist, zu einem Großteil aus kariesförderndem Rohrzucker, welcher aus Mexiko importiert wird. Somit ist er nicht regional.

Doch um genau jenen Konsumentinnen und Konsumenten, die es bei dem Gedanken graust, auf Erdöl zu kauen, oder die sich einfach gesund ernähren wollen, einen angenehmen Atem zu verschaffen, haben die zwei Gründerinnen Claudia und Sandra den ersten natürlichen Kaugummi der Alpen kreiert. Er heißt „Alpengummi“ und besteht rein aus natürlichen und nachwachsenden Rohstoffen, die aus Österreich bzw. der Alpenregion stammen. Baumharz und Bio-Bienenwachs werden für die Kaumasse verwendet. Ersteres stammt aus einem der letzten harzverarbeitenden Betrieben der Welt. Durch die Verwendung von Harz unterstützt Alpengummi somit ein altes Traditionshandwerk, das mittlerweile vom Aussterben bedroht ist – die niederösterreichische Pecherei. Diese wurde 2011 von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt. Des Weiteren wird für die Süße und Zahnreinigung Birkenzucker benutzt: Der einzige Zucker, der die Zähne sogar nachweislich vor Karies schützt. In den letzten Jahren hat die Nachfrage an biologisch hergestellten Produkten stetig zugenommen. Daher liegt der Alpengummi also voll im Trend.

Alpengummi
(c) Alpengummi. Die ersten Alpengummi-Prototypen.

Garage-Kurs

Im Garage-Kurs waren wir ein fünfköpfiges Team, mit Studiereden von drei unterschiedlichen Universitäten. Daher sind wir ein Team mit sich gut ergänzenden Fähigkeiten. Claudia und Sandra (beide BOKU) sind die beiden Gründerinnen, die die Idee in den Kurs einbrachten. Christoph (TU) war verantwortlich für die ersten Logo-Entwürfe und Präsentationen. Christian (auch BOKU) hat passende Lieferanten und Maschinen für die Weiterentwicklung der ersten Prototypen ausfindig gemacht. Und für alles, das mit Zahlen zu tun hatte, war ich (Sarah, WU) verantwortlich.

Nach der Lehrveranstaltung hat sich das Team etwas verändert: Claudia, Sandra und ich sind weiterhin dabei und haben uns Richard als unseren Lebensmittelexperten ins Boot geholt. Was wir während der Lehrveranstaltung Garage erreicht haben: Wir haben Prototypen in zwei Geschmackssorten entwickelt, die TesterInnen mittels Fragebogen bewertet haben. Außerdem haben wir an unserem Businessplan gefeilt, eine potentielle Produktionsstätte gefunden und als Gewinner des Abschluss-Events von der Raiffeisenbank unser erstes Kapital erhalten.

Wo wir jetzt stehen

Nach dem Abschluss der Lehrveranstaltung haben wir bei dem Wettbewerb Innovate4nature gewonnen. Innovate4nature ist der Startup-Wettbewerb von WWF, Spar sowie dem Impact Hub Vienna im Rahmen der Biodiversitäts-Initiative vielfaltleben des BMNT – mit Unterstützung von Bund und Europäischer Union. In diesem Rahmen haben wir einen Arbeitsplatz im Impact Hub erhalten. Unsere nächsten Schritte sind nun die Prototypoptimierung, Qualitätssicherung, sowie die Entwicklung eines geeigneten Corporate Designs und der Verpackung. Ich bin stolz auf den gemeinsamen Fortschritt der letzten Monate, dass ich Teil des Teams geworden bin und so an einer innovativen, nachhaltigen Idee mitwirken kann.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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