18.05.2015

Alpenelectronics aus Niederösterreich kauft Anteile von Pleiten-Woodero

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© youtube: Thomas Svacha von Alpenelectronics

Das steirische Startup Woodero erlangte erst vor rund einem Monat dank unzähliger Negativschlagzeilen traurige Berühmtheit. Denn es musste Konkurs anmelden und 175 Crowdinvestoren waren davon betroffen. Menschen, die einst an das Unternehmen geglaubt und auf der Crowdfunding-Plattform 1000×1000.at Geld in die Firma investiert hatten. Geld, das durch den Konkurs verloren war.

Das Unternehmen, das mit Holzhüllen für Smartphones und Tablets am Markt reüssieren wollte, ist als erstes österreichisches Crowdfundingprojekt in die Pleite geschlittert. Verbindlichkeiten von 154.000 € – laut Kreditschutzverband KSV1870 – haben sich beim Unternehmen angesammelt.

Nun gelangt es abermals in die Schlagzeilen. Das niederösterreichische Unternehmen Alpenelectronics übernimmt Wooderos Marken- und Patentrechte. Grund ist Wooderos zweifelhafte Medienpräsenz, warum die niederösterreichische Elektronikfirma die Wiederbelebung der Marke versuchen möchte. „Durch das Insolvenzverfahren ist Woodero in ganz Österreich bekannt geworden. Diesen Schaden versuchen wir jetzt in einen Nutzen umzuwandeln“, sagt Thomas Svacha. Mit seinen Alpentabs – Tablet-PC mit Holzgehäuse – produziert Svacha längst ein ähnliches Produkt und hat sich mit der Firma Alpenelectronics nun sowohl die Markenrechte als auch das Patentrecht aus der Konkursmasse der Woodero gesichert.

Über den Verkaufspreis wurde Stillschweigen vereinbart. Svacha hat zuvor bei Kunden und Vertriebspartnern vorgefühlt und Interesse an den hölzernen Hüllen festgestellt. „Wir haben uns viel Kopfzerbrechen gemacht, wissen aber, wie und wo wir das Produkt platzieren müssen. Ob es ein Erfolg wird, sehen wir dann am Jahresende“, sagt Svacha.

Von der Übernahme erwarte Svacha vor allem Synergien für die eigenen Holzprodukte, will aber beide Marken getrennt voneinander weiterführen. Produktionsbeginn für die Woodero-Linie ist im Juni, für die erste Lieferung von Handyhüllen werde eine Stückzahl im vierstelligen Bereich angepeilt, die vor allem in den Westen und Süden Europas gehen werde. Bereits heute, Montag, soll der alte Woodero-Webshop aber bereits wieder online sein. Auch einige ehemalige Zulieferer hat Svacha überzeugen können, wieder an Bord zu kommen.

Außerdem hat die Alpenelectronics zwei Gründern von Woodero einen Job im Unternehmen angeboten: „Warum sollen wir bestehendes Know-how liegen lassen und das durch andere Leute kompensieren? Ein Konkurs ist keine Schande, jeder Unternehmer hat das Risiko, zu scheitern“, sagt Svacha. Daher wird etwa Andreas Brandner aus dem ursprünglichen Woodero-Team weiter am Produktdesign arbeiten, während sich Svacha um den Vertrieb kümmert.

Svacha wählte diesen Weg, weil ihm die Fortführung der Woodero GmbH zu teuer gekommen wäre, sagt der Unternehmer. 80.000 bis 100.000 Euro hätte er dafür aufbringen müssen. Die GmbH wird somit gelöscht, damit fallen auch die 175 Crowdfunding-Investoren um ihr Risikokapital um. 166.000 Euro hatten sie für das Start-up zu Verfügung gestellt. Ob und wie viel die Investoren noch von ihrem Einsatz sehen, wird das Insolvenzverfahren erst zeigen. Sicher ist: Die Alpenelectronics ist ihnen nicht verpflichtet.

AlpenTab von Alpenelectronics

Quelle: Wirtschaftsblatt

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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