25.07.2025
FUND OF FUNDS

Allocator One: So funktioniert der Fund of Funds aus Wien

Felix Staeritz und Michael Ströck haben 2023 Allocator One gegründet, einen Next Gen Fund of Funds, der "gezielt in die besten drei Prozent der First- und Second-Time-VC-Fonds" weltweit investiert und diese als Ankerinvestor unterstützt. Mit dem Vintage Fund 2025 setzen sie ihren systematischen Ansatz fort. Staeritz beschreibt das Modell als Plattform für Fondsmanagerinnen und Fondsmanager. Die Auswahlgespräche sieht er wie ein Date – es geht um Überzeugungskraft, Persönlichkeit und Investment-Track-Record.
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Michael Ströck und Felix Staeritz haben Allocator One gegründet | (c) Michael Ströck / brutkasten
v.l. Michael Ströck und Felix Staeritz haben Allocator One gegründet | (c) Michael Ströck / brutkasten

Mit dem Start des neuen Vintage Fund 2025 möchte Allocator One von Michael Ströck und Felix Staeritz seine Strategie fortsetzen, gezielt in junge Venture-Capital-Fonds zu investieren. Im Zentrum steht dabei die Unterstützung sogenannter „Generation I“-Manager – also Fonds in ihrer ersten Auflage, die sich auf neue Märkte und Technologien spezialisieren. Heuer wurden rund 12,8 Millionen Euro in sechs solcher Fonds investiert – 22 Millionen in 15 Funds im Vorjahr mit der Vorjahres-Auflage. Auch dieses Jahr sollen wieder ca. 25 Millionen investiert werden.

Allocator One unterstützt Fonds-Manager beim Start

„Wir unterstützen spezialisierte Fonds-Manager, die ihren ersten Fonds aufbauen wollen. Wir helfen ihnen, das Ganze administrativ und regulatorisch aufzusetzen und richtig zu strukturieren. Wir helfen damit sozusagen, in die Gänge zu kommen, damit der Fonds in der Lage ist, überhaupt zu existieren“, erklärte Staeritz bereits im September 2023.

Archiv: Allocator One: So funktioniert der neue Inkubator für VC-Fonds

Allocator One: Über 800 Fondsanfragen pro Jahr – zuletzt knapp 1.000 aus Gen 1 und 2

Heute ist es der Fall, dass Allocator One monatlich 50 bis 150 Fondsbewerbungen erhält – von denen etwa drei Prozent letztlich finanziert werden. Der Auswahlprozess dabei basiert auf Markt- und Technologietrends sowie der Einschätzung des Potentials der jeweiligen Manager. Begleitinvestoren in bisherigen Deals waren unter anderem Atomico, Bessemer, Index Ventures, Khosla und Kleiner Perkins. Auch große Institutionen wie der NATO Innovation Fund, die Weltbank und Isomer haben sich in verschiedenen Runden beteiligt.

Doch wie funktioniert der Fund of Funds der beiden Founder?: Als Ankerinvestor mit zehn bis 40  Prozent Fund-Share. Während Investor:innen in Venture Fonds im Allgemeinen zwei Prozent Management-Fee pro Jahr und 20 Prozent Gewinnanteil (“Carry”) zahlen, zahlt Allocator One jeweils nur die Hälfte davon, wie Staeritz betont. Diesen Vorteil geben die Allocator One-Fonds wiederum ihren Investor:innen weiter.

Zur Erklärung: Ein Venture-Capital-Fonds sammelt Geld von Investoren (Limited Partners, LPs) ein und investiert in Startups. Wenn Gewinne entstehen, bekommen die LPs zuerst ihr eingesetztes Kapital zurück. Danach wird der Gewinn zwischen LPs und GP aufgeteilt. Der GP bekommt meist 20 Prozent des Gewinns (Carry), die LPs die restlichen 80 Prozent. Im Fall von Allocator One wird ein Investor oder eine Investorin (LP) so gehandelt, als wenn er oder sie direkt investieren würde. Somit würden keine zusätzlichen Carry- oder Managementgebühren anfallen.

Allocator One als Anchor-Fund

Basierend auf Daten sieht Allocator One, wie Staeritz erklärt, mehr als 80 Prozent des globalen Marktes von First-Time Fund Managern. Diese Funds bewerben sich direkt auf der Website. In diesem Jahr hat Allocator One unter anderem auch z.B. in einen Synthetic-Reality-Fonds investiert, in dem auch Marc Andreessen und Tim Draper investiert sind. „Der wurde erst vor einigen Wochen ‚announced‘, wir waren der Ankerinvestor. Das ermöglicht es dem Fonds-Manager, sofort operativ tätig zu werden.“

Die Besonderheit bei Allocator One ist, dass die Fonds ein Ankerinvestment erhalten, aber auch einen Zugang zu einer globalen Community und die Möglichkeit über die eigens betriebene Infrastruktur – Infra One – ihren Fund aufzubauen und auch zu betreiben.

Investoren würden somit nicht nur Zugang zu einem nach den „Top drei Prozent gefilterten Dealflow von Spezialfonds“ erhalten, sondern auch über „Infra One“ die Transparenz zur Fondsentwicklung und den darunter liegenden Beteiligungen.

„Besser als der Markt“

„Allocator One funktioniert, weil wir Informations-Asymmetrien haben. Wir haben eine Brand aufgebaut und eine Community geschaffen, die gezielt die besten neuen Fondsmanager anzieht. Unsere technische Infrastruktur verarbeitet alle Daten. Wir haben einen eigenen Ledger gebaut, eigene Onboarding- und Reporting-Lösungen entwickelt, jede Information wird zentral erfasst — und wir betreiben viele der Fonds in die wir investieren sogar direkt auf unserer eigenen Infrastruktur. Das ist einzigartig im Markt“, präzisiert Ströck.

Kriterien aus 75 Parametern

Die Bewertung der Fonds, in die man investiert, basiert auf 75 verschiedenen Parametern, die in drei Dimensionen gruppiert sind. Dabei geht es vor allem darum, den Track-Record der Fondsmanager genau zu prüfen – also welche Erfahrungen und Erfolge sie schon hatten.

Auch wenn es der erste Fonds eines Managers ist, wird berücksichtigt, ob die Personen zuvor als Business Angels (BA) oder in anderen Fonds investiert oder mitgewirkt haben. So entstehe ein umfassendes Bild, das über den reinen Fonds hinausgeht und die tatsächliche Expertise und Erfolgschancen einschätzt.

„Wie ein Date“

Die Auswahl von Allocator One basiert dabei nicht nur auf Daten: Über 800 Bewerbungen wurden mit Referenzgesprächen und Co-Investoren aus vorangegangenen Investitionen geprüft.

„Es ist wie bei einem Date – man hat Fakten und Zahlen, aber auch Gefühl und Instinkt sind ein Muskel. Wenn etwas nicht passt, gibt es eine klare ‚Red Line'“, so der Founder weiter. So stelle man sicher, dass man nicht nur auf dem Papier, sondern auch menschlich die richtigen Partner und Talente finde.

Bisher sind über 60 LPs (Limited Partners) an der Seite von Allocator One. Besonders die Zusammenarbeit mit verschiedenen LPs in Österreich sei dabei sehr eng. Darunter: Peter Steinberger, Stefan Röhrig (MAM Group) oder Michael Ulrich von Einsimmo

„Infrastruktur für bessere Welt“

„Unser Ziel ist es, unseren Job diszipliniert und mit Sinn zu machen: Wir finanzieren Menschen, die konkrete Lösungen für eine bessere Welt vorantreiben. Für uns geht es nicht nur ums Geldverdienen, sondern darum, Kapital verantwortungsvoll einzusetzen. Wir bieten die Bühne für diejenigen, die mutig, qualifiziert und wirkungsorientiert genug sind, echte Veränderung zu gestalten“, erklärt Ströck.

Künftig möchte Allocator One mehr Familien und Unternehmen – wie etwa Henkel in Deutschland – gewinnen. „Was wir heute tun, können wir in den nächsten Jahren definitiv verfünffachen. Schritt für Schritt. Trotz allem sollten wir dankbar sein für das, was wir erreicht haben“, so der Founding Partner, der Allocator One als „Infrastruktur“ sieht, um die richtigen Themen in einer sich schnell veränderten Welt zu finanzieren, wie er sagt: „Natürlich ist Wachstum wichtig, aber Wertschätzung und das Bewusstsein für das Erreichte sind ebenso entscheidend.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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